Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

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22.11.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen an IFRS 9 und IAS 19 durch den IASB sowie der Übernahme der Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Am 19. November 2013 hat der IASB eine Ergänzung an IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, mit der er sein neues allgemeines Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in den Standard einfügt. Außerdem hat der IASB während seiner Sitzung am 21. November 2013 einer Empfehlung des Stabs zugestimmt, dass der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen wird.

Am 21. November 2013 hat der IASB Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben, mit denen die Vorschriften klargestellt werden, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

Des Weiteren hat die Europäische Union mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 21. November 2013 Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sind in der EU mit einem verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2014 versehen worden.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 21. November 2013).

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