November

Das Rahmenkonzept sollte 'zunkunftsweisend' sein

23.11.2013

Das frühere IASB-Mitglied Warren McGregor ist Mitverfasser eines Papiers zum Rahmenkonzept, in dem argumentiert wird, dass das Rahmenkonzept ein Eckpfeiler hochwertiger Finanzberichterstattung ist, und in dem gefordert wird, dass es daher 'zukunftsweisend' sein sollte.

Das Papier bietet einen Überblick über die Geschichte von Rahmenkonzepten von der Standardsetzung, bevor Rahmenkonzepte aufkamen, bis zum gegenwärtigen Stand im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept. Die Autoren erläutern, dass die Einführung von Rahmenkonzepten eine disziplinierende Wirkung auf Standardsetzer hatte, die zu verbesserter Einheitlichkeit führte, indem ihnen ein gemeinsamer Referenzrahmen für ihre Entscheidungsfindung gegeben wurde. Sie hat aber auch dazu geführt, dass Standardsetzer jetzt am Rahmenkonzept gemessen und für ihre Entscheidungen zur Verantwortung gezogen werden können. Auch für die Anwender haben sich Auswirkungen ergeben: Sie können jetzt die Entscheidungsfindung der Standardsetzer besser verstehen, und sie haben jetzt eine Rückgriffmöglichkeit in Fällen, die in den Standards nicht geregelt sind.

Um jedoch eine solch wichtige Rolle ausfüllen zu können, muss ein Rahmenkonzept umfassend und aktuell sein. Wie die Reaktivierung des Rahmenkonzeptprojekts des IASB zeigt, ist das beim gegenwärtigen IFRS-Rahmenkonzept nicht der Fall. In ihrem Papier führen die Autoren die Bereiche auf, in denen das Rahmenkonzept unvollständig oder veraltet ist. Sie gehen insbesondere auf die folgenden Bereiche ein, die auch unter den Anwendern allgemein (sowie beim IASB) unstrittig sind:

  • Berichtseinheit,
  • Definition von Elementen,
  • Bewertung von Elementen,
  • Umfang der Finanzberichterstattung und
  • Ausweis und Angaben.

Doch obwohl einzelne Bereiche identifiziert und sogar bestimmte wünschenswerte Merkmale genannt werden, ist das wichtigste Anliegen des Papiers, dass das neue Rahmenkonzept zukunftsweisend und nicht nur eine Bestätigung des gegenwärtigen Stands bei der Standardsetzung und bei der derzeitigen Anwendung der Standards sein sollte.

Rahmenkonzepte wurden herkömmlicher Weise von Standardsetzern als zukunftsweisende Dokumente angesehen, die die Richtung für die Reform der Finanzberichterstattung weisen und gleichzeitig eingestehen, dass es jederzeit möglich sein kann, dass der 'konzeptionell korrekte' Ansatz auf Standardebene nicht erreicht werden kann. Wenn die Finanzberichterstattung sich weiter entwickeln und die Bedürfnisse des Adressaten von Abschlüssen erfüllen soll, ist es wichtig, dass dies weiter der Fall ist. Es wird immer die Versuchung geben, dass Standardsetzer die Überarbeitung des Rahmenkonzepts als eine Möglichkeit ansehen, frühere Entscheidungen auf Standardebene zu rechtfertigen, die eher aus Kompromissen und pragmatischen Lösungen und nicht auf Grundlage von Konzepten entstanden. Eine solche rückwirkende Planung würde das Wesen das Rahmenkonzepts sowohl als Mittel für die Entwicklung neuer Ideen auf Standardebene durch den Standardsetzer als auch als Mittel, den Standardsetzer für seine Entscheidungen verantwortlich zu machen, untergraben.

Wir danken Herrn McGregor für die Erlaubnis, Ihnen dieses Papier auf IAS Plus zur Verfügung zu stellen. Sie können sich das englischsprachige Papier hier herunterladen.

McGregor ist auch der Autor des AASB Occasional Paper Nr. 1 Schulden - Das vernachlässigte Element: Eine konzeptionelle Analyse der Finanzberichterstattung über Schulden, das die Grundlage für die Diskussion des Themas Schulden im Zusammenhang mit dem Rahmenkonzept bei der nächsten Sitzung des ASAF im Dezember bilden wird.

Mitschrift von der Novembersitzung des IASB — Teil 2

22.11.2013

Der IASB tagt vom 20. bis 22. November 2013 in seinen Räumen in London. Einige Sitzungsteile werden gemeinsam mit dem FASB diskutiert. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte zu den Sitzungsteilen am Freitag eingestellt.

Für einen unmittelbaren Zugang zu der jeweiligen Mitschrift klicken Sie bitte auf den Link:

Freitag, 22. November 2013

Sie können ferner die vorläufige und inoffizielle Mitschrift der gesamten Sitzung aufrufen, die Beobachter von Deloitte angefertigt haben.


Stand der Übernahme in der EU und Daten des Inkrafttretens von IASB-Verlautbarungen

22.11.2013

Vor dem Hintergrund der Veröffentlichung der Änderungen an IFRS 9 und IAS 19 durch den IASB sowie der Übernahme der Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften in europäisches Recht haben wir unsere Zusammenfassung aktualisiert, der Sie die jeweiligen Daten des Inkrafttretens neuer, geänderter und überarbeiteter Standards und Interpretationen des IASB entnehmen können.

Am 19. November 2013 hat der IASB eine Ergänzung an IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, mit der er sein neues allgemeines Modell für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen in den Standard einfügt. Außerdem hat der IASB während seiner Sitzung am 21. November 2013 einer Empfehlung des Stabs zugestimmt, dass der verpflichtende Zeitpunkt des Inkrafttretens nicht vor dem 1. Januar 2017 liegen wird.

Am 21. November 2013 hat der IASB Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer herausgegeben, mit denen die Vorschriften klargestellt werden, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen.

Des Weiteren hat die Europäische Union mit Veröffentlichung im Amtsblatt vom 21. November 2013 Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) in europäisches Recht übernommen. Die Änderungen sind in der EU mit einem verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2014 versehen worden.

Sie finden unsere aktualisierte Übersicht hier: Inkrafttreten neuer Standards und Übernahmestand in Europa (Stand vom 21. November 2013).

Ergebnisse der 13. Sitzung des HGB-Fachausschusses des DRSC

22.11.2013

Der HGB-Fachausschuss des DRSC hat am 7. November 2013 seine 13. Sitzung in Berlin abhalten. Der Ergebnisbericht von der Sitzung ist jetzt verfügbar.

Der HGB-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 7 Eigenkapitalspiegel
  • HGB-Reform
  • E-DRS 28 Kapitalflussrechnung - Auswertung der Stellungnahmen

Sie können sich den Ergebnisbericht direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte waren bereits am 8. November auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt worden.

Tagesordnung für die TEG-Sitzung

22.11.2013

Die Tagesordnung für die nächste Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG), die am 16. und 17. Dezember 2013 in Brüssel stattfinden wird, wurde zur Verfügung gestellt.

Unter anderem soll der Entwurf einer Übernahmeempfehlung für die gestern herausgegebenen Änderungen an IAS 19 verabschiedet werden.

Zur vollständigen Tagesordnung auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Mitschrift von der Novembersitzung des IASB — Teil 1

21.11.2013

Der IASB tagt vom 20. bis 22. November 2013 in seinen Räumen in London. Einige Sitzungsteile werden gemeinsam mit dem FASB diskutiert. Wir haben die Mitschrift der Beobachter von Deloitte zu den Sitzungsteilen am Mittwoch eingestellt.

Mitschnitte der Sitzung des CMAC im Oktober 2013

21.11.2013

Der IASB stellt auf seiner Internetseite Mitschnitte von den einzelnen Tagesordnungspunkten zur Verfügung, die während der Sitzung des Kapitalmarktbeirats (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) mit Vertretern der IASB am 17. Oktober 2013 in London erörtert wurden.

Zu den während der Sitzung erörterten Themen gehörten die folgenden:

Zugang zu den Aufzeichnungen haben Sie auf der Internetseite des IASB.

IASB stellt Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen zu leistungsorientierten Plänen klar

21.11.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat 'Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19 'Leistungen an Arbeitnehmer')' herausgegeben. Mit den Änderungen werden die Vorschriften klargestellt, die sich auf die Zuordnung von Arbeitnehmerbeiträgen oder Beiträgen von dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, zu Dienstleistungsperioden beziehen. Darüber hinaus wird eine die Bilanzierungspraxis erleichternde Lösung gewährt, wenn der Betrag der Beiträge von der Anzahl der geleisteten Dienstjahre unabhängig ist. Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

 

Hintergrund

Im Zusammenhang mit den Bilanzierungsvorschriften für Leistungen an Arbeitnehmer wird in IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer vorgeschrieben, dass ein Unternehmen Beiträge von Arbeitnehmern (oder dritten Parteien) berücksichtigen muss, wenn es leistungsorientierte Pläne bilanziert. Beiträge, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, müssen Dienstleistungperioden als Reduzierung des Dienstzeitaufwands zugerechnet werden.

2012 gingen beim IFRS Interpretations Committee Einreichungen ein, in denen um eine Klarstellung der Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen gebeten wurde, die in der Ausgestaltung eines leistungsorientierten Plans spezifiziert werden. Die Einreicher baten um weitere Leitlinien zur Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen im Zusammenhang mit Dienstzeiten und brachten auch Bedenken hinsichtlich der Komplexität der Vorschriften zum Ausdruck, wenn diese auf einfache Beitragspläne angewendet werden.

Das IFRS Interpretations Committee übergab den Sachverhalt dem IASB und schlug eine Vereinfachung von IAS 19 in Bezug auf diese Pläne vor. Der IASB kam zu dem Schluss, dass Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien die schlussendlichen Kosten einer Leistungszusage reduzieren und deshalb im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften für Leistungszusagen bilanziert werden sollten. Die Schlussfolgerungen wurden als Entwurf ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 19) im März 2013 zwecks öffentlicher Stellungnahme herausgegeben.

 

Änderungen

Mit Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer) hat der IASB die Vorschriften in IAS 19 in Bezug auf Beiträge von Arbeitnehmern oder dritten Parteien, die mit der Dienstzeit verknüpft sind, geändert:

  • Wenn der Betrag der Beiträge unabhängig von der Anzahl der Dienstjahre ist, können die Beiträge als Reduzierung des Dienstzeitaufwands in der Periode erfasst werden, in der die entsprechende Dienstzeit erbracht wird. (Hinweis: Diese Vorgehensweise ist gestattet, aber nicht vorgeschrieben.)
  • Wenn der Betrag der Beiträge von der Anzahl der Dienstjahre abhängig ist, müssen die Beiträge den Dienstleistungsperioden nach derselben Methode zugerechnet werden, wie dies gemäß Paragraf 70 von IAS 19 in Bezug auf die Bruttoleistung zu erfolgen hat.

Die Änderungen sollen eine Erleichterung in der Hinsicht bieten, dass es Unternehmen gestattet ist, Beiträge in der Periode abzuziehen, in der die Dienstzeit erbracht wird. Dies war vor den Änderungen an IAS 19 im Jahr 2011 gängige Praxis, so dass die Auswirkung der rückwirkenden Anwendung in diesen Fällen minimal wäre.

 

Zeitpunkt des Inkrafttretens

Die Änderungen treten für Berichtsjahre in Kraft, die am oder nach dem 1. Juli 2014 beginnen. Eine frühere Anwendung ist gestattet, wobei entsprechende Angaben erforderlich sind. Im Einklang mit IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler sind die Änderungen rückwirkend anzuwenden.

 

Weiterführende Informationen:

Aktualisierter EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses

21.11.2013

Die Europäische Union hat 'Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27)' in europäisches Recht übernommen. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Der IASB hatte die Änderungen im Oktober 2012 herausgegeben und damit eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse gewährt, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt. Die EU-Kommission am 21. November 2013 eine Verordnung veröffentlicht, mit der die Änderungen auch für die Anwendung in Europa übernommen werden.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht mit Datum vom 21. November 2013 hier herunterladen.

Übernahme der Änderungen in Bezug auf Investmentgesellschaften in europäisches Recht

21.11.2013

Die Europäische Union hat 'Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27)' in europäisches Recht übernommen.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 21. November 2013 die Verordnung (EG) Nr. 1174/2013 vom 20. November 2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 betreffend die Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit dieser Verordnung werden die Änderungen des IASB übernommen, mit denen dieser im Oktober 2012 eine Ausnahme in Bezug auf die Konsolidierung von Tochterunternehmen unter IFRS 10 Konzernabschlüsse gewährt hat, wenn das Mutterunternehmen die Definition einer 'Investmentgesellschaft' erfüllt.

Die Änderungen sind in der EU mit einem verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens 1. Januar 2014 versehen worden (entspricht dem vom IASB festgelegten Zeitpunkt). Sie können vorzeitig angewendet werden.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.