November

EU-Kommissar Barnier äußert sich zur Veröffentlichung des Maystadt-Berichts

13.11.2013

EU-Kommissar Michel Barnier hat sich anlässlich der Veröffentlichung des Berichts mit vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards, die sein Sonderberater Philippe Maystadt in für ihn erstellt hat, positiv über die Empfehlungen des Berichts geäußert.

Der endgültige Bericht war am 11. November verfügbar geworden und soll bei einer Sitzung des Rats der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) am 15. November 2013 vorgestellt werden.

In einer Presseerklärung, die auf der Internetseite der EU-Kommission veröffentlicht worden, äußert sich Barnier lobend über den Bericht und drängt:

Es ist mir besonders wichtig, dass die Empfehlungne von Herrn Maystadt rasch umgesetzt werden, damit unsere Unternehmen und die Adressaten ihrer Abschlüsse sobald wie möglich Nutzen aus hochwertigen internationalen Rechnungslegungsstandards ziehen können. Diese Arbeit wird der EU gestatten, sich besser zu organisieren, um sicherzustellen, das die bedürfnisse ihrer Märkte vollständig in der internationalen Rechnungslegungsdebatte berücksichtigt werden.

Auf der Internetseite der EU-Kommission finden Sie folgende weiterführende Informationen:

Ergebnisse der 21. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

13.11.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 4. und 5. November 2013 in Berlin getagt. Ein Ergebnisbericht der Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Folgende Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung:

Einen Mitschnitt sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses findet vom 4. bis 5. Dezember 2013 statt.

Umfrage zur Berichterstattung durch gemeinnützige Unternehmen

13.11.2013

Eine Reihe von Organen im Bereich Prüfung und Rechnungslegung in Großbritannien und Irland haben eine Umfrage angestoßen, die neue Erkenntnisse zur internationalen Bilanzierungspraxis im gemeinnützigen Bereich bringen soll. Die Befragung ist Teil eines umfassenderen Forschungsprojekts, in dessen Rahmen geklärt werden soll, ob die Notwendigkeit besteht, ein eigenes Rahmenkonzept, eigene Standards oder eigene Leitlinien für den gemeinnützigen Bereich zu entwickeln.

Die Studie wird von vier Forschern aus Sheffield, Dundee, Wellington und Dublin für den beratenden Ausschuss für Rechnungswesenorgane (Consultative Committee of Accountancy Bodies, CCAB) durchgeführt, der sich aus dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW), dem schottischen Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of Scotland, ICAS), dem Institut der irischen Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants in Ireland, ICAI), der globalen Vereinigung der Wirtschaftsprüfer (Association of Chartered Certified Accountants, ACCA) und dem Institut für öffentliche Finanzen und Rechenschaft (Chartered Institute of Public Finance and Accountancy, CIPFA) zusammensetzt.

Die Studie ist ein weiterer Schritt, um die Ziele des umfassenderen Projekts zu erreichen, die wie folgt angelegt sind:

  • Identifizierung, wie das Konzepts des Bereichs der gemeinnützigen Unternehmen international wahrgenommen wird, und Herausarbeitung des Wesens und des Umfangs von Herausforderungen,
  • Identifizierung des aktuellen Bilanzierungsrahmenkonzepts und der Standards und Leitlinien, die gegenwärtig auf Besonderheiten im gemeinnützigen Bereich angewendet werden (beispielsweise die britischen Verlautbarungen zur empfohlenen Praxis (Statements of Recommended Practice, SORPS) für wohltätige Organisationen),
  • Schwerpunktlegung auf bestimmte Bilanzierungssachverhalte in Bezug auf wohltätige Organisationen,
  • Erwägung, ob es einen Bedarf für die Entwicklung irgendeiner Art internationalen Rahmenkonzepts oder von Standards und Leitlinien für die Finanzberichterstattung im gemeinnützigen Bereich gibt.

Im Hintergrundpapier zum Forschungsprojekt wird das Folgende festgehalten:

Die Entwicklung der International Financial Reporting Standards (IFRS) ist ein wichtiger fördernder Faktor für globale Geschäftstätigkeit gewesen und hat Anlegern und anderen Adressaten von Abschlüssen das Vertrauen gegeben, dass die Bilanzen auf einer einheitlichen Grundlage erstellt wurden. Die potentielle Rolle der Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) wird auch zunehmend in der Diskussion darüber anerkannt, wie die Berichterstattung von Regierungen im Nachgang der Staatsschuldenkrise verbessert werden kann. Die einzigartigen Sachverhalte, die sich im gemeinnützigen Bereich finden, - im Wesentlichen die Behandlung von Schenkungen, die Definition einer Schuld (Ansatz von faktischen Verpflichtungen) und eines Vermögenswerts (Bewertung auf der Grundlage von Leistungspotential) sowie die Verantwortlichkeit gegenüber Spendern - werden nicht durch internationale Standards abgedeckt.

In dem Papier wird auch festgehalten, dass in vielen Rechtskreisen "anscheinend Standards für gewinnorientierte Unternehmen für die Bilanzierung durch gemeinnützige Unternehmen angewendet werden", dass wohltätige und andere Organisationen zunehmend einen globalen Ansatz in Bezug auf ihre Tätigkeit verfolgen und dass Sachverhalte, die sich im gemeinnützigen Bereich ergeben auch für Teile des öffentlichen und des Privatsektors relevant sind, da die "Grenzen zwischen den Sektoren zunehmend verschwimmen".

Antworten auf die Umfrage werden bis zum 9. Dezember 2013 erbeten, und die Ergebnisse sollen im ersten Quartal 2014 veröffentlicht werden.

Auf der Internetseite des CABB finden Sie eine Presseerklärung und Zugang zur Studie (beides in englischer Sprache).

IASB veröffentlicht weitere formale Korrekturen

12.11.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen weiteren Satz formaler Korrekturen herausgegeben. Sie beziehen sich auf das "Blaue Buch" 2013, das "Rote Buch" 2013 und das "Grüne Buch" 2013 sowie diverse Einzelstandards.

Die betroffenen Einzelstandards und Entwürfe sind:

  • IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
  • IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütungen
  • IFRS 9 Finanzinstrumente
  • IAS 1 Darstellung des Abschlusses
  • IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen
  • IAS 33 Ergebnis je Aktie
  • IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
  • IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung

Die Änderungen am roten, grünen und blauen Buch vollziehen die Änderungen an den Einzelstandards nach und betreffen ansonsten Fehler, die bei der Kompilierung der Bände gemacht wurden.

Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAG-Kommentars zu Emissionshandelsprogrammen

12.11.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem als Entwurf im Dezember 2012 herausgegebenen Kommentar veröffentlicht, in dem sie die Notwendigkeit von Rechnungslegungsleitlinien in Bezug auf Emissionshandelsprogramme dargelegt hatte. Elf Stellungnahmen gingen ein, und in den meisten von ihnen wurde zugestimmt, dass spezifische Rechnungslegungsleitlinien für Emissionshandelsprogramme notwendig sind.

Im Entwurf des Kommentars war darauf hingewiesen worden, dass sich seit der Rücknahme von IFRIC 3 Emissionsrechte im Juli 2005 abweichende Bilanzierungspraktiken im Hinblick auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden entwickelt, die sich aus der Teilnahme an einem Emissionshandelsprogramm ergeben. Die Veröffentlichung des Entwurfs durch EFRAG hatte darauf abgezielt, eine Empfehlung gegenüber dem International Accounting Standard Board (IASB) zu spezifischen Rechnungslegungsleitlinien für Emissionsrechte zu entwickeln. 

Die wesentlichen Anmerkungen aus den eingegangenen Stellungnahmen sind die folgenden: 

  • Fast in allen Stellungnahme wird zugestimmt, dass gesonderte Rechnungslegungsleitlinien für Emissionshandelsprogramme erforderlich sind. Viele Stellungnehmende gaben der Meinung Ausdruck, dass Emissionshandelsprogramme zwar ähnliche Charakteristika aufweisen wie Vorräte und immaterielle Vermögenswerte, dass aber "keine perfekte Analogie aus den bestehenden IFRS abgeleitet werden kann". Viele stimmten zu, dass wegen der bestehenden abweichenden Bilanzierungspraktiken, die zu einer mangelnden Vergleichbarkeit der veröffentlichten Informationen führen, gesonderte Leitlinien erforderlich seien.
  • In einigen anderen Stellungnahmen war jedoch die Ansicht vertreten worden, dass die derzeit angewendete Praxis as "beste ausgeübte Praxis" angesehen wird, "robust" sei und "von den Adressaten akzeptiert" werde. Deshalb hinterfragten sie die Notwendigkeit zusätzlicher Leitlinien.
  • Die meisten Stellungnehmenden stimmten zu, dass in jeglichen Bilanzierungsleitlinien berücksichtigt werden sollte, wie die Emissionsrechte konsumiert werden (entweder durch Veräußerung oder zur Abdeckung tatsächlicher Emissionen).
  • In den meisten Stellungnahmen wurde zugestimmt, dass jegliche Emissionsrechte, die zu Handelszwecken gehalten werden, zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden sollten.
  • Es gab geteilte Ansichten zur erstmaligen Bewertung von Emissionsrechten, die kostenfrei zugewiesen werden. Einige Stellungnehmende favorisierten die Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert auf Grundlage von Marktpreisen zum Zeitpunkt des Zugangs. Andere waren der Meinung, dass es einen erstmaligen Erfassungswert von null geben sollte. 
  • Bei denjenigen, die für eine Erstbewertung zum beizulegenden Zeitwert waren, sprachen sich einige dafür aus, die Gegenbuchung als abgegrenzte Erträge anzusetzen und nicht im sonstigen Gesamtergebnis vorzunehmen; andere sprachen sich für das sonstige Gesamtergebnis aus.
  • Es gab auch geteilte Ansichten bei der Frage, ob ein Unternehmen seine Emissionsrechte und seine Verbindlichkeiten separat ausweisen oder saldieren solle.

Zur gleichen Zeit, zu der EFRAG den Entwurf des Kommentars veröffentlichte, reaktivierte der IASB sein Projekt zu Emissionshandelsprogrammen als Forschungsprojekt. EFRAG ist der Meinung, dass ein Forschungsprojekt nicht erforderlich ist, und wird von vielen Stellungnehmenden in der Meinung unterstützt, dass der IASB einfach zur Entwicklung eines Standards übergehen sollte.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von EFRAG:

Der Vorsitzende der IFRS-Stiftung betont in Japan die Bedeutung global einheitlicher Standards

12.11.2013

Der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Michel Prada, sprach in Tokio bei einer Konferenz der japanischen Stiftung für Rechnungslegung und widmete sich insbesondere der Bedeutung eines einzigen Satzes hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards.

In seine Rede erhob Prada Bedenken hinsichtlich des von ihm so genannten 'à la carte'-Ansatzes bei der Übernahme der IFRS. Damit bezeichnete die Auswahl von nur bestimmten Aspekten oder Teilen der IFRS und die Änderung anderer, um lokalen Wünschen gerecht zu werden. Er sprach sich dafür aus, einen einzigen satz hochwertiger globaler Standards vollständig zu übernehmen, um Anleger "wahre internationale Vergleichbarkeit" zu gewähren.

Prada gab einen historischen Überblick über die Entwicklung der IFRS und die Geschichte ihrer Übernahme, zu der auch eine Übernahme durch 25 weitere Rechtskreise allein in den letzten fünf Jahren gehört. Er verwies allerdings auch darauf, dass in verschiedenen großen Wirtschaften noch weitere Schritte notwendig sind, damit wirklich ein einziger Satz internationale Standards entstehen kann. Dabei ging er auf die Vereinigten Staaten ein, wo die Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC) noch immer keine Entscheidung in Bezug auf eine mögliche IFRS-Übernahme getroffen hat, er aber davon ausgehe, dass diese sich längerfristig dazu bekennen werde; er nannte China, das sich auf dem Weg einer Annäherung befindet, wobei eine vollständige Übernahme noch nicht gegeben ist; und er wandte sich Japan zu, wo die IFRS freiwillig angewendet werden können, eine verpflichtende Anwendung aber nicht vorgeschrieben ist.

Seine japanische Zuhörerschaft ermutigend nannte Prada insbesondere die Fortschritte und Signale der letzten Zeit, die aus Japan zu vernehmen sind. Er verwies auf den abschließenden BAC-Bericht, in dem eine Ausweitung der Anwendung der IFRS empfohlen wird, was zuletzt auch zur Verabschiedung von Erleichterungen bei der freiwilligen IFRS-Anwendung führte; er erwähnte, dass die liberal-demokratische Partei Japans die Ausweitung der IFRS-Anwendung ins Parteiprogramm aufgenommen hat; und er verwies auf den neuen Börsenindex, bei dem eines der Aufnahmekritrien die Anwendung der IFRS ist. Allerdings schloss er seine positive Einwertung mit einem Hinweis auf eine Hoffnung ab, der auch implizit eine Empfehlung gegen die in Japan geplante Einführung der 'indossierten IFRS' ist:

Wir sind natürlich erfreut, eine so große Anzahl von positiven Schritten zu sehen, die unternommen werden, um die Anzahl der Unternehmen, die die IFRS anwenden, zu erhöhen. Wir hoffen jedoch immer noch, dass diese als Schritte hin zu einem vollständigen Übergang auf die IFRS als dem einzigen Satz globaler Rechnungslegungsstandards ist.

Sie finden den vollständigen Text der Rede von Prada in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.

Endgültiger Maystadt-Bericht verfügbar

11.11.2013

In Vorbereitung auf eine Sitzung des Rats der europäischen Wirtschafts- und Finanzminister der Europäischen Union (ECOFIN) nächsten Freitag, bei der der Sonderberater von EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, Philippe Maystadt, seinen Bericht, in welchem er seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt, vorstellen wird, wurde eben dieser Bericht auf der Internetseite des Rats der Europäischen Union zur Verfügung gestellt. Der Bericht ist sehr allgemein gehalten, und viele Umsetzungsfragen sind noch zu klären, wenn und falls die Vorschläge angenommen werden.

Wie im Berichtsentwurf, der Anfang September 2013 freigegeben wurde, schlägt Maystadt drei zu erwägende Optionen vor, von denen er die erste empfiehlt: Reform von EFRAG mit dem Ziel, die Struktur der Beratungsgruppe zu stärken und ihr eine legitime Stimme für das Vertreten europäischer Positionen gegenüber dem IASB zu geben, wenn dieser seine Standards entwickelt. In diesem Zusammenhang spricht Maystadt folgende Empfehlungen aus:

  • Zuständigkeitsbereich: EFRAG sollte sich auf die IFRS und deren Einklang mit der IFRS-Verordnung konzentrieren.
  • Finanzierung: Analyse der rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung eines Systems von verpflichtenden Beiträgen/Abgaben, die von börsennotierten Unternehmen zu entrichten wären, die IFRS anwenden und von ihnen profitieren.
  • Struktur:
    • Generalversammlung: Ausweitung der gegenwärtigen Mitgliedschaft der Generalversammlung (Business Europe, FEE, Insurance Europe, EBF, ESBG, EACB, EFAA) und Aufnahme von nationalen Finanzierungsmechanismen und anderen privaten und/oder öffentlichen Organisationen, die finanziell oder per Gegenleistung beitragen sowie Einladung der EU-Kommission an den Tagungen der Generalversammlung teilzunehmen.
    • Aufsichtsrat: Ersetzung des gegenwärtigen Aufsichtsrats durch einen Board, der die Stellungnahmen gegenüber dem IASB und die Übernahmeempfehlungen gegenüber der EU-Kommission auf Grundlage der Arbeit eines fachlichen Beirats verabschiedet.
    • TEG: Veränderung der Rolle des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) hin zur Vorbereitung der Projekte, die dem Board zur Verabschiedung vorgelegt werden, bei gleichzeitig größerer Anweisung und vermehrter Rückmeldung durch den Board und Wandlung von TEG in einen Beirat des Boards ohne das Recht, weiterhin die Position von EFRAG zu Fachfragen zu bestimmen.

Die Rolle und Zusammensetzung des Boards zielt darauf ab, die Sichtweise der öffentlichen Hand bereits in den Entscheidungsfindungsprozess mit einfließen zu lassen, bevor Empfehlungen gegenüber der Kommission ausgesprochen werden. Nach den Empfehlungen von Maystadt würde er sich neben dem Präsidenten aus 16 Mitgliedern aus drei Säulen zusammensetzen:

  • Öffentliche europäische Institutionen (4 Mitglieder, die von ESMA, EBA, EIOPA und EZB vorgeschlagen werden),
  • Interessengruppen (5 Mitglieder: Industrie- und Handelsunternehmen, Finanzinstitute, Prüfungsgesellschaften, Adressaten)
    • Industrie- und Handelsunternehmen: ein Mitglied vorgeschlagen von Business Europe,
    • Banken: ein Mitglied gemeinsam (oder nacheinander) vorgeschlagen von der European Banking Federation, der European Association of Cooperative Banks, der European Group of Savings Banks und der European Association of Public Banks,
    • Versicherungsunternehmen: ein Mitglied vorgeschlagen von Insurance Europe,
    • Wirtschaftsprüfungsgesellschaften: ein Mitglied gemeinsam vorgeschlagen von FEE und EFAA,
    • Adressaten: ein Mitglied gemeinsam vorgeschlagen von den Vereinigungen, den privaten Anlegern und Finanzanalysten,
  • Nationale Standardsetzer (NSS) (7 Mitglieder mit der impliziten Vereinbarung, dass die vier größten Mitgliedstaaten der EU immer vertreten sein werden, ebenso wie der EZB-Rat und der Steuerungsausschuss der EIB).

Neben den internen Verwaltungsverantwortungen des gegenwärtigen Aufsichtsrats würde der neue Board Stellungnahmen verabschieden, die von TEG erstellt werden, insbesondere Stellungnahmen gegenüber dem IASB und Übernahmeempfehlungen gegenüber der EU-Kommission. Es wird erwartet, dass der Board Konsensentscheidungen fällt. Maystadt schlägt außerdem vor, dass die Rolle des Präsidenten, der ein öffentlicher Vertreter von EFRAG wäre, von der Rolle eines Generalsekretärs getrennt werden könne, der für die Tagesarbeit der Organisation einschließlich der Leitung von TEG verantwortlich wäre.

Festzuhalten sind auch die Erwartungen an die zeitliche Entwicklung. Im Bericht heißt es: "Die Europäische Union braucht sobald wie möglich eine wirksame Struktur, die in der Lage ist, der Kommission sachdienliche Beratung zur Übernahme der wichtigen Standards zu bieten, die in kürzester Frist vom IASB verabschiedet werden."

Neben den empfohlenen Änderungen in Bezug auf EFRAG wird in dem Bericht festgehalten, dass die IFRS gegenwärtig die 'beste Wahl' für die Finanzberichterstattung an Kapitalmärkten bleiben. Es wird auch dazu geraten, den gegenwärtigen Übernahmeprozess auf Einzelstandardbasis beizubehalten. Außerdem wird davor gewarnt, unüberlegte Änderungen an der gegenwärtigen 'ja/nein'-Entscheidung in Bezug auf die Übernahme vorzunehmen; Maystadt spricht keine Empfehlungen aus, aber sagt sehr klar, dass "Vorsicht unabdingbar ist" bevor irgendwelche Teile nicht übernommen oder hinzugefügt werden.

Der vollständige Bericht in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des Rats zur Verfügung.

Kommuniqué von der jüngsten gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer aus China, Japan und Korea

11.11.2013

Im Nachgang einer gemeinsamen Sitzung der Standardsetzer von China, Japan und Südkorea, die am 6. Oktober 2013 in Seoul stattfand, wurde ein gemeinsames Kommuniqué veröffentlicht.

An der Sitzung nahmen Vertreter des chinesischen Standardsetzers China Accounting Standard Committee (CASC), des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ), des koreanischen Standardsetzers Korea Accounting Standards Board (KASB) und des International Accounting Standards Board (IASB) teil. Außerdem waren Gäste aus Hongkong und Macao sowie eine Reihe anderer Teilnehmer zugegen.

Bei der Sitzung wurden die laufenden großen Projekte des IASB sowie Standardsetzungsaktivitäten in den einzelnen vertretenen Rechtskreisen erörtert. Außerdem kamen die Vertreter der Standardsetzer wie folgt überein:

 

  1. Man will sich häufiger auch persönlich und/oder durch Nutzung moderner Medien austauschen, so dass sich Sichtweisen aus China, Japan und Korea ähnlicher werden oder zu gemeinsamen Sichtweisen werden. So könnten diese Sichtweisen besser Eingang in die International Financial Reporting Standards (IFRS) finden.
  2. Man möchte eine führende Rolle spielen, um eine verbesserte Kooperation zwischen den Standardsetzern im asiatisch-pazifischen Raum zu erzielen und um die Bedeutung der Gruppe der Standardsetzer des asiatisch-pazifischen Raums (Asian-Oceanian Standard Setters Group, AOSSG) in der globalen Standardsetzergemeinde hervorzuheben.
  3. Man möchte soweit wie möglich bei Forschungsprojekten zusammenarbeiten, die von den nationalen Standardsetzern und dem Verbindungsbüro der IFRS-Stiftung für den asiatisch-pazifischen Raum in Auftrag gegeben werden.
Die nächste gemeinsame Sitzung der drei Standardsetzer soll 2014 in China stattfinden.

Auf der Internetseite des ASBJ finden Sie das vollständige Kommuniqué in englischer Sprache.

FSR spricht über Bilanzierung und Konvergenz

11.11.2013

Der Finanzstabilitätsrat (FSR) ist am 8. November 2013 zu einer Sitzung in Moskau zusammengekommen. Die mitglieder sprachen über Schwächen des globalen Finanzsystems und überprüfte Vorgehensweisen bei dem Vorantreiben wesentlicher Finanzreformen.

In Bezug auf Rechnungslegung nahm der FSR Berichte der Vorsitzenden des International Accounting Standards Board (IASB) and des US-amerikanischen Financial Accounting Standards Board (FASB) zu deren laufenden Bemühungen zur Verbesserung und Harmonisierung von Rechnungslegungsstandards entegegen. Zwei Bereiche wurden als besonders wichtig für die Finanzstabilität angesehen: Wertminderungsvorsorge und Bilanzierung von Versicherungsverträgen. Mitglieder des FSB betonten, dass sie den Abschluss dieser Projekte bald erwarten und drängten die Standardsetzer, weitere Bemühungen der Koordination in dieser Hinsicht im Interesse der Konvergenz zu unternehmen.

Der FSB erörtert außerdem Vorschläge des internationalen Rats für Bewertungsstandards (International Valuation Standards Council, IVSC), Bewertungsstandards für Finanzinstrumente zu entwickeln, die die Bewertungsregeln innerhalb der Rechnungslegungsstandards ergänzen könnten.

Neues Rechnungslegungsrecht der Schweiz jetzt auch auf Englisch verfügbar

11.11.2013

Die Vorschriften des neuen Rechnungslegungsrechts der Schweiz sind jetzt auch in englischer Übersetzung verfügbar gemacht worden.

Zum 1. Januar 2013 sind die entsprechenden Änderungen des Obligationenrechts und die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in Kraft getreten. Mit den Änderungen wurde in der Schweiz ein gestuftes Berichterstattungssystem eingeführt, das sich an der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens orientiert. Außerdem wurde festgelegt, welche Berichterstattungsstandards in der Schweiz zulässig sind.

Die neuen Vorschriften in englischer Übersetzung können hier von der Internetpräsenz der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft heruntergeladen. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Übersetzung lediglich zu Informationszwecken dient und nicht rechtlich bindend ist.Das Obligationenrecht in deutscher Sprache steht Ihnen hier zur Verfügung.

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