AFRAC-Stellungnahme zu zwei Bulletins zum Rahmenkonzept
09.10.2013
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu den Bulletins zum Rahmenkonzept vom Juli 2013 zur Verfügung. Die Bulletins waren der Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung und der Rolle des Rahmenkonzepts gewidmet.
Hinsichtlich der Rolle des Rahmenkonzepts ist AFRAC der Ansicht, dass der IASB dem Rahmenkonzept bei der Entwicklung neuer Standards nicht ausnahmslos folgen sollte. Das Rahmkonzept solle vielmehr eine geeignete Grundlage für die Standardentwicklung darstellen, von der in einzelnen Standards abgewichen werden könne. Die Gründe für diese Abweichungen sollten in der Grundlage für Schlussfolgerungen erklärt werden. Da es wichtig sei, Flexibilität bei der Standardentwicklung aufrecht zu erhalten, ist laut AFRAC ein „vollständiges Rahmenkonzept“ nicht umsetzbar, da ein solches das Konzept von individuellen Standards infrage stellen würde.
Bezüglich der Rolle des Geschäftsmodells in der Finanzberichterstattung unterstützt AFRAC die Berücksichtigung von diesem in der Finanzberichterstattung. Des Weiteren stimmt AFRAC mit der vorläufigen Ansicht überein, dass die „Absichten der Unternehmensführung“ und das „Geschäftsmodell“ unterschiedliche Konzepte sind. Das Geschäftsmodell sollte im Rahmenkonzept berücksichtigt werden.
Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von AFRAC gelangen Sie hier. Zugang zu den kommentierten Bulletins haben Sie in unserem Archiv aller verfügbaren Ausgaben des Bulletins.