AFRAC veröffentlicht redaktionelle Anpassung bei der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen

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09.10.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) hat bei seiner Sitzung vom 18. September 2013 eine redaktionelle Anpassung in Bezug auf die Bewertung von festverzinslichen Wertpapieren mit fixem Einlösungsbetrag beschlossen.

In der AFRAC-Stellungnahme Grundsatzfragen der unternehmensrechtlichen Bilanzierung von Finanzanlage- und Finanzumlaufvermögen wird klargestellt, dass bei festverzinslichen Wertpapieren des Anlagevermögens mit fixem Einlösungsbetrag aufgrund der Halteabsicht und der Haltefähigkeit unterstellt werden kann, dass durch Markzinsänderungen bedingte Kursrückgänge keine voraussichtlich dauernde Wertminderungen darstellen. Dabei ist nicht danach zu differenzieren, ob die Wertpapiere mit Agio erworben wurden. Es ist wie bisher nicht der Einlösungsbetrag als Vergleichsmaßstab für die Dauerhaftigkeit heranzuziehen.

Um dies klarzustellen, wurde in der Frage 3 Rz 9 eine redaktionelle Änderung beschlossen. Die Rz 10 ff bleiben unverändert bestehen. Die überarbeitete Stellungnahme können Sie sich hier von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

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