AFRAC-Stellungnahmen zu Leasingverhältnissen und zu preisregulierten Geschäftsvorfällen
09.10.2013
Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite Stellungnahmen gegenüber dem IASB zu dessen Entwürfen ED/2013/6 und ED/2013/5 zur Verfügung.
In Bezug auf den IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse befürwortet AFRAC allgemein die Arbeit des IASB, die darauf abzielt, finanzielle Schulden für künftige Verpflichtungen zu Leasingzahlungen zu passivieren auch wenn diese aus einem zweiseitig schwebenden Rechtsgeschäft resultieren, da es an den aktuellen Regelungen in IAS 17 Leasingverhältnisse insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zur Bilanzierung beim Leasingnehmer Kritik gibt. Im Hinblick auf den Entwurf selbst unterstützt AFRAC zwar grundsätzlich den im vorgeschlagenen Nutzungsrechtansatz, ist aber besorgt, dass dem Entwurf noch ein konzeptionelles Fundament fehlt. Das gesamte Leasingprojekt hätte nach Ansicht des AFRAC davon profitiert, wenn das Rahmenkonzept bereits fertiggestellt wäre. Darüber hinaus hätte AFRAC einen einheitlichen Ansatz für die Bilanzierung von Leasingverhältnissen bevorzugt. Für den Fall, dass zwei Ansätze unvermeidbar sein, könnten nach Meinung von AFRAC zur Klassifizierung weiterhin die Kriterien von IAS 17.7 ff herangezogen werden. Diese hätten den Vorteil, dass sie weitgehend verstanden würden. Die Beibehaltung dieser Kriterien zur Klassifizierung wäre kostensparender als die Einführung der nun vorgeschlagenen Regelungen.
Hinsichtlich des IASB-Entwurfs ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten unterstützt AFRAC die Ansicht, dass es im Zusammenhang mit regulatorischen Abgrenzungsposten Regelungsbedarf gibt, und begrüßt daher die Initiative des IASB, einen Standard dazu zu entwickeln. Allerdings ist AFRAC der Meinung, dass es der Entwicklung eines derartigen Standards dienlich wäre, die konkreten Sachverhalte, aus denen regulatorischen Abgrenzungsposten resultieren, zu berücksichtigen um eine einheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Gleichzeitig ist AFRAC bewusst, dass die Entwicklung eines derartigen Standards außergewöhnlich schwierig ist, da die Preisregulierungsmechanismen sich nicht nur in unterschiedlichen Rechtssystemen sondern auch in unterschiedlichen Branchen unterscheiden. Darüber hinaus verändern sich die Preisregulierungsmechanismen häufig. Obwohl AFRAC die Bemühungen des IASB unterstützt, die bilanzielle Behandlung von Sachverhalten im Zusammenhang mit Preisregulierung zu behandeln, befürwortet AFRAC die kurzfristige Übergangslösung des Entwurfs nicht, da diese bestehende IFRS-Anwender benachteilige und zu einer Zweiklassengesellschaft von Unternehmen, die einer Preisregulierung unterworfen sind und die IFRS anwenden, führe. Daher würde AFRAC eine Beschleunigung des langfristigen umfassenden Projekts zur Preisregulierung bevorzugen.
Die beiden englischsprachigen Stellungnahmen stehen Ihnen auf der Internetseite von AFRAC zur Verfügung: