APAK veröffentlicht Eckpunkte zur Reform der Prüferaufsicht
16.10.2013
Angesichts der EU-Reformüberlegungen im Bereich der Abschlussprüfung hat die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) Eckpunkte zur Neuordnung des deutschen Aufsichtssystems über Abschlussprüfer entwickelt.
Die Eckpunkte sehen im Kern folgendes vor:
- unmittelbare operative Zuständigkeit der vom Berufsstand unabhängigen öffentlichen Aufsicht für Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen,
- im Übrigen ein einheitlicher Ansatz in der Aufsicht über alle gesetzlichen Abschlussprüfer mit der Möglichkeit, bestimmte Aufgaben im Bereich der Aufsicht über Abschlussprüfer nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen auf die Wirtschaftsprüferkammer zu delegieren,
- methodische Angleichung der Qualitätskontrolle für Abschlussprüfer nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen an das Inspektionsverfahren,
- Zuständigkeit der öffentlichen Aufsicht auch für Fälle schwerer Berufspflichtverletzungen, die heute der Berufsgerichtsbarkeit unterliegen,
- Möglichkeit zur Einrichtung eines Fachbeirates aus qualifizierten Berufsträgern zur Unterstützung der öffentlichen Aufsicht,
- einheitlicher präventiver und repressiver Maßnahmenkatalog in der Aufsicht,
- Sanktionierung auch von Berufsgesellschaften,
- verstärkte Transparenz in der Berufsaufsicht zur angemessenen Information der Öffentlichkeit über Verfahren mit besonderer öffentlicher Bedeutung.
Sie können sich das Eckpunktepapier direkt von der Internetseite der APAK herunterladen.