APAK veröffentlicht Eckpunkte zur Reform der Prüferaufsicht

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16.10.2013

Angesichts der EU-Reformüberlegungen im Bereich der Abschlussprüfung hat die Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) Eckpunkte zur Neuordnung des deutschen Aufsichtssystems über Abschlussprüfer entwickelt.

Die Eckpunkte sehen im Kern folgendes vor:

  • unmittelbare operative Zuständigkeit der vom Berufsstand unabhängigen öffentlichen Aufsicht für Abschlussprüfer kapitalmarktorientierter Unternehmen,
  • im Übrigen ein einheitlicher Ansatz in der Aufsicht über alle gesetzlichen Abschlussprüfer mit der Möglichkeit, bestimmte Aufgaben im Bereich der Aufsicht über Abschlussprüfer nicht-kapitalmarktorientierter Unternehmen auf die Wirtschaftsprüferkammer zu delegieren,
  • methodische Angleichung der Qualitätskontrolle für Abschlussprüfer nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen an das Inspektionsverfahren,
  • Zuständigkeit der öffentlichen Aufsicht auch für Fälle schwerer Berufspflichtverletzungen, die heute der Berufsgerichtsbarkeit unterliegen,
  • Möglichkeit zur Einrichtung eines Fachbeirates aus qualifizierten Berufsträgern zur Unterstützung der öffentlichen Aufsicht,
  • einheitlicher präventiver und repressiver Maßnahmenkatalog in der Aufsicht,
  • Sanktionierung auch von Berufsgesellschaften,
  • verstärkte Transparenz in der Berufsaufsicht zur angemessenen Information der Öffentlichkeit über Verfahren mit besonderer öffentlicher Bedeutung.

Sie können sich das Eckpunktepapier direkt von der Internetseite der APAK herunterladen.

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