Wir stimmen der vorgeschlagenen Bilanzierung bei fruchttragenden Pflanzen zu, aber schlagen eine Ausweitung des Anwendungsbereichs vor

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28.10.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/8 'Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen' eingereicht. Wir begrüßen den Vorschlag des IASB, fruchttragende Pflanzen entweder zu Anschaffungskosten oder nach dem Neubewertungsmodell nach IAS 16 'Sachanlagen' anstatt zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten nach IAS 41 'Landwirtschaft' zu bewerten. Allerdings schlagen wir vor, dass der IASB den Anwendungsbereich der Änderung überdenken sollte und dass insbesondere überlegt werden sollte, ob die vorgeschlagene Änderung nicht auch auf Viehbestand ausgeweitet werden sollte, der nicht zwecks Vermarktung sondern zwecks Produktion gehalten wird.

Wir stimmen der prinzipiellen Schlussfolgerung des IASB für die vorgeschlagene Änderung zu, dass also fruchttragende Pflanzen, sobald sie ihre Reife erreicht haben, keinen grundlegenden biologischen Transformationen mehr unterliegen. In dieser Hinsicht gleichen fruchttragende Pflanzen Herstellungsanlagen und sollten den gleichen Bewertungsvorschriften unterliegen.

Wir sind allerdings der Meinung, dass der IASB den Anwendungsbereich der Änderung überdenken sollte und dass insbesondere überlegt werden sollte, ob die vorgeschlagene Änderung nicht auch auf Viehbestand ausgeweitet werden sollte, der nicht zwecks Vermarktung sondern zwecks Produktion gehalten wird (Schafe zur Erzeugung von Wolle, Hühner zur Erzeugung von Eiern, Kühe zur Erzeugung von Milch). Das Bestehen eines aktiven Markts für zu Produktionszwecken gehaltenen Viehbestands ändert nichts am Wesen dieser art von biologischen Vermögenswerten, und daher sehen wir keinen Grund, warum die Begründung für die vorgeschlagene Änderung in Bezug auf die Bewertung von fruchttragenden Pflanzen nicht auch auf zu Produktionszwecken gehaltene Viehbestand ausgeweitet werden sollte. Unserer Meinung nach liegt kein zwingender Grund vor, zwischen diesen beiden Arten von biologischen Vermögenswerten zu unterscheiden.

Allerdings merken wir in unserer Stellungnahme auch an, dass wir trotz unserer Anmerkungen einverstanden wären, wenn der IASB mit der Finalisierung der vorgeschlagenen Änderungen fortfährt und sich erst in einer zweiten Phase der Erwägung von zu Produktionszweckenen gehaltenem Viehbestand widmet.

Sie können sich unsere englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

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