Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf zur Versicherungsbilanzierung

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22.10.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB zu dessen erneut veröffentlichten Entwurf zur Versicherungsbilanzierung genommen. Der Fachausschuss ist der Meinung, dass viele Änderungen, die gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen wurden, zu einer guten Grundlage für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen geführt haben, aber er ist auch der Meinung, das es noch einige wichtige Bereiche gibt, in denen Verbesserungen notwendig sind, um zu einem sachgerechten und ausgewogenen Standard zu kommen, der eine getreue Abbildung von allen Arten von Versicherungsverträgen ermöglicht, ohne zu unnötiger Komplexität zu führen.

Auch wenn der Fachausschuss den Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge allgemein unterstützt und den Wunsch des IASB anerkennt, dieses sich schon lange hinziehende Projekt sobald wie möglich abzuschließen, warnt er davor, auf Kosten von bestimmten Arten von Versicherungsverträgen (bzw. von Versicherungsunternehmen, die diese Arten von Verträgen anbieten) zu entscheiden oder diese zu diskriminieren. Es könne sich sogar herausstellen, das ein Einheitsansatz insbesondere im Hiblick auf Lebensversicherungen nicht ausreichend ist.

In Bezug auf die Kernpunkte, in denen der Fachausschuss weitere Erörterungen für notwendig hält, die keinem Zeitdruck unterliegen sollten, damit eine sachgerechte Lösung sowohl für Ersteller als auch für Adressaten erreicht werden kann, übersetzen wir Ihnen Auszüge aus der Stellungnahme des DRSC:

  • Wir unterstützen die Entscheidung des IASB, die vertragliche Dienstleistungsmarge hinsichtlich Änderungen von Schätzungen künftiger Kapitalflüsse anzupassen. Wir glauben aber, dass die Anpassung der Marge umfassender umgesetzt werden sollte, um zu einer Folgebewertung zu gelangen, die im Einklang mit der Bewertung bei erstmaligem Ansatz steht, und um die Definition der Dienstleistungmarge als noch nicht erdiente Gewinne aus künftigen Perioden zu erfüllen. [...]
  • Wir schätzen die Bemühungen des IASB, Bewertungs- und Darstellungskriterien für teilnehmende Verträge zu entwickeln, bei denen die Schulden renditeabhängig sind. Die meisten Lebens- und Krankenversicherungen, die in Deutschland geschrieben werden, weisen teilnehmende Merkmale auf. Deshalb ist ein sachgerechter Bilanzierungsansatz für diese Arten von Verträgen von oberster Wichtigkeit. Dennoch hegen wir bedeutende Bedenken in Bezug auf den "Spiegelansatz" wie Entwurf vorgeschlagen. Unsere Hauptbedenken beziehen sich auf den begrenzten Anwendungsbereich, die Komplexität und die Durchführbarkeit der Aufspaltung der Kapitalflüsse sowie die Entscheidungsnützlichkeit dieses Vorschlags. [...]
  • Während wir die Vorschläge des IASB bezüglich der Erfassung und Darstellung von Zinsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Erfassung von Änderungen in den Abzinsungssätzen im sonstigen Gesamtergebnis begrüßen, unterstützen wir die verpflichtende Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses nicht. In Fällen, in denen Schulden von Renditen zugrundeliegender Posten abhängen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet werden, weil diese Vermögenswerte entweder nicht für eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis (FVTOCI) in Frage kommen oder weil die Verträge auf FVTPL-Basis gesteuert werden, könnte es zu einer Bilanzierungsanomalie kommen. Um diese Bilanzierungsanomalie zu verringern, sollte eine Option eingeführt werden, bei diesen Schulden eine Erfassung der der Änderungen im Abzinsungssatz direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen.

Die englischsprachige Stellungnahme des Fachausschusses in ganzer Länge können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

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