Stellungnahmen zum E-DRS 28 'Kapitalflussrechnung'

  • DRSC Image

22.10.2013

Das DRSC weist auf seiner Internetseite auf die Stellungnahmen hin, die zum Standardentwurf E-DRS 28 'Kapitalflussrechnung' eingegangen sind. Geäußert haben sich unter anderem das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) - mit in einige Fällen sehr unterschiedlichen Einschätzungen.

Das DRSC hatte den Entwurf im August 2013 herausgegeben, um die mit der Anwendung der derzeit geltenden Standards DRS 2, DRS 2-10 und DRS 2-20 gesammelten praktischen Erfahrungen aufzugreifen.

Das IDW kritisiert einige der vorgesehenen Regelungen zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung zum handelsrechtlichen Konzernabschluss und hat "große Zweifel", dass nach den in E-DRS 28 vorgeschlagenen Regeln eine Zuordnung von Zahlungsströmen zur Investitions- und zur Finanzierungstätigkeit eindeutig möglich isteindeutig möglich ist. Die WPK äußert sich zu gleichen Frage: "Die Grundidee für die Zuordnung von Zahlungsströmen zu Investitions- und zur Finanzierungstätigkeit wird als sachgerecht erachtet. Die praktische Umsetzung dürfte keine unverhältnismäßigen Zusatzbelastungen mit sich bringen."

Entgegengesetzter Meinung sind IDW und WPK auch bei der Präzisierung der Definition von Zahlungsmitteläquivalenten. Das IDW kritisiert das vorgesehene Verbot einer Berücksichtigung jederzeit fälliger Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie anderer kurzfristiger Kreditaufnahmen als negative Bestandteile im Finanzmittelfonds, während die WPK den Präzisierungsvorschlag unterstützt, "da dadurch ein Beitrag zur Erhöhung der Vergleichbarkeit geleistet wird".

Zugang zu den beiden Stellungnahmen in voller Länge und zu allen weiteren eingegangenen Stellungnahmen haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.