Vorläufiger ECON-Bericht sieht jährliche Begutachtung der EU-Finanzierung für den IASB vor

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04.10.2013

Auf der Internetseite mit vorläufigen Versionen von Berichten, über die der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) jüngst abgestimmt hat, wurde jetzt der 'Bericht zum Vorschlag einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Einrichtung eines EU-Programms zur Unterstützung bestimmter Aktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung und Prüfung für den Zeitraum 2014-2020' eingestellt. Unter anderem wird in dem Bericht die Finanzierung des International Accounting Standards Board (IASB) behandelt.

Im vorläufigen Bericht, der durch die erste Lesung ging, wird betont, dass es wichtig ist, sicherzustellen, dass die Interessen der Europäischen Union respektiert werden und dass globale Rechnungslegungsstandards hochwertig und mit EU-Recht im Einklang stehend sind. Daher glaubt ECON, dass das Programm zur Unterstützung bestimmter Aktivitäten im Bereich Finanzberichterstattung genutzt werden sollte, um sicherzustellen, dass öffentliche Mittel, die als Beitrag zur internationalen Rechnungslegungs- und Prüfungsstandardsetzung  - und "insbesondere zur IFRS-Stiftung, zu EFRAG und zum PIOB" - beigetragen werden, im Sinne des öffentlichen Interesses und im Einklang mit europäischen Bedürfnissen verwendet werden.

Zu diesem Zweck enthält der vorläufige Bericht die folgende vorgeschlagene Ergänzung:

Diese Finanzierungsvereinbarungen hängen davon ab, ob die IFRS-Stiftung und der IASB die Vorschläge der EU in Bezug auf ihre Führungsstruktur umsetzen, ob die Bilanzierungskonzepte der EU insbesondere im Hinblick auf 'Vorsicht' und die Vorschrift einer 'den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung' bei der Übrarbeitung des Rahmenkonzepts ausreichend berücksichtigt werden, ob der IASB entscheidet, diese Konzepte nicht in das überarbeitete Rahmenkonzept aufzunehmen, und ob der IASB Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht, wozu auch die Veröffentlichung der Rechtskreise, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und anderer Interessengruppen gehört, die diesen Konzepten widersprochen haben.

Darüber hinaus schlägt ECON vor, von einer Zuteilung der Finanzierung für sechs Jahre auf einmal abzuweichen und zu einer jährlichen Beurteilung dazu überzugehen, ob bestimmte Kriterien erfüllt wurden, und die Mittel jahresweise freizugeben:

Die Finanzierung im Rahmen des Programms wird in Form von Betriebsgewährungen erteilt, wird jährlich zugewiesen und hängt von der Einhaltung bestimmter Kriterien in Bezug auf die Zielsetzung und den Inhalt der Standards sowie Kriterien in Bezug auf die Entwicklung von EU-Governance insbesondere in Bezug auf EFRAG, die IFRS-Stiftung und den IASB abhängen.

Die von ECON vorgeschlagenen Änderungen werden jetzt in den offiziellen Trilog Eingang finden - Dreiertreffen zwischen den drei im gesetzgebenden Prozess der EU involvierten Institutionen - der Europäischen Kommission, dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament -, die darauf abzielen, Einigung zu einem Paket von Änderungen zwischen dem Rat und dem Parlament zu erzielen (die Kommission übernimmt eine moderierende Rolle).

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