EFRAG identifiziert zwei weitere Geschäftsmodelle

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26.10.2013

Im Mai 2013 hat die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Konsultation zu Geschäftsmodellen in Bezug auf langfristige Investitonsaktivitäten angestoßen. Beweggründe für die Konsultation waren das europäische Grünbuch zu möglichen Wegen der Unterstützung langfristiger Investitionen und die begrenzten Änderungen an IFRS, die der IASB im November 2012 vorgeschlagen hat und die die Einführung eines eigenständigen Geschäftsmodells "halten zwecks Eintreibung und veräußern" vorsehen. EFRAG hat jetzt die im Rahmen der Konsulation gewonnenen Erkenntnisse und entsprechende Empfehlungen an den IASB übermittelt.

Wesentliches Ergebnis der Konsultation war die Identifizierung zweier Geschäftsmodelle: des 'schuldengetriebenen' Geschäftsmodells und des 'vermögenswertgetriebenen' Geschäftsmodells.

Nach Aussage von EFRAG wird das schuldengetriebene Geschäftsmodell insbesondere bei Versicherern, Pensionsfonds und anderen Unternehmen mit langfristigen Verpflichtungen gefunden. Das Modell zeichnet sich dadurch aus, dass zuerst eine langfristige Verpflichtung eingegangen wird und danach entsprechende Vermögenswerte gefunden werden müssen, um Erlöse zu generieren, die die Erfüllung der Verbindlichkeiten ermöglichen. Das vermögenswertegetriebene Geschäftsmodell hat EFRAG bei langfristig orientierten Entwicklungsbanken und anderen Unternehmen mit Zielsetzungen aus dem Bereich des öffentlichen Interesses ausgemacht, da diese normalerweise leichten und preiswerten Zugang zu stabilen Finanzierungsquellen haben, um ihre Ziele des öffentlichen Interesses zu erreichen.

EFRAG hat sich noch keine Meinung dazu gebildet, ob das vermögenswertgetriebene Geschäftsmodell, das nicht notwendigerweise als so langfristig angesehen wird wie das schuldengetriebene Geschäftsmodell, Auswirkungen auf die Bilanzierungsvorschriften für finanzielle und andere Vermögenswerte sowie für die zur Finanzierung eingegangenen Schulden haben sollte. EFRAG ist jedoch der Meinung, dass das schuldengetriebene Geschäftsmodell in IFRS 9 Finanzinstrumente auch nach den vorgeschlagenen Änderungen nicht sachgerecht widergespiegelt wird.

Eine der Maßnahmen, die EFRAG in dem Schreiben an den IASB vorschlägt, bezieht sich auf die Ausweitung der Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses (other comprehensive income, OCI) auf eine größere Klasse von Vermögenswerten, indem eine Option eingeführt wird, kurzfristige Änderungen, die keiner relevanten primären Leistungsbewertung dienen, außerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. EFRAG erkennt allerdings an, dass die Entscheidung, die Verwendung des OCI auszudehnen, die Entwicklung eines sachgerechten Wertminderungsmodells erfordern würde.

Zugang zum englischsprachigen Schreiben an den IASB haben Sie auf der Internetseite von EFRAG. Die an den IASB übermitteltenen Empfehlungen werden auch im Schreiben an die EU-Kommisson zu deren Grünbuch langfristige Finanzierung der europäischen Wirtschaft skizziert.

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