Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den Leasingvorschlägen des IASB

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15.10.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' genommen und rät von einer Finalisierung der Vorschläge ab.

EFRAG untertützt nach wie vor die Ansicht, dass mehr Leasingverhältnisse von Leasingnehmern in der Bilanz gezeigt werden sollten, hat aber in Bezug auf die Vorschläge im Entwurf erhebliche Bedenken und rät daher von einer Finalisierung der Vorschläge ab.

Insbesondere werden in der Stellungnahme die folgenden Punkte übermittelt:

  • EFRAG lehnt das duale Bewertungsmodell für Leasingnehmer ab.
  • EFRAG ist der Meinung, dass im Zusammenhang mit dem Modell aus Forderung und Restwert Fragen aufkommen, die untersucht werden müssen.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Vorschläge weit von einem sachgerechten Kosten-Nutzen-Verhältnis entfernt sind und bedeutende Vereinfachungen notwendig sind.

EFRAG betont außerdem, dass es notwendig ist, sicherzustellen, dass die Anwender die Zielsetzung hinter dem Projekt verstehen und begreifen, welche wirtschaftlichen Phänomene der IASB abzubilden versucht. Insbesondere die konzeptionelle Grundlage und die Definition eines Vermögenswerts aus einem Nutzungsrecht sollten verdeutlicht werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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