EFRAG-Stellungnahme zu den IASB-Vorschlägen zu fruchttragenden Pflanzen
28.10.2013
Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/8 ‘Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41)’, den der IASB am 26. Juni 2013 herausgegeben hat, eingereicht.
Im Entwurf der Stellungnahme stimmt EFRAG dem Vorschlag des IASB zu, dass fruchtragende Pflanzen nach IAS 16 zu fortgeführten Anschaffungskosten oder nach dem Neubewertungsmodell bilanziert werden sollten. EFRAG regt jedoch an, die folgende Aspekte noch einmal zu bedenken:
- Der IASB sollte nach Meinung von EFRAG erwägen, den Anwendungsbereich der Änderungen auszuweiten, da dies die Qualität der Finanzberichterstattung dadurch verbessern könnte, dass das Geschäftsmodell von Unternehmen besser widergespiegelt wird.
- Die Wachstumsphasen von verschiedenen fruchttragenden Pflanzen können erheblich voneinander abweichen, deshalb schlägt EFRAG vor, als pragmatische Lösung, den Zeitpunkt der Reife mit dem Zeitpunkt der ersten Ernte von wirtschaftlichem Wert gleichzusetzen.
- EFRAG ist der Meinung, dass die Angaben, die in IAS 16 gefordert werden, für fruchttragende Pflanzen sachgerecht sind; deshalb sollten keine nicht finanziellen Informationen im Abschluss gefordert werden.
- EFRAG regt an, dass der IASB die Gelegenheit ergreifen sollte, auch die Probleme in Bezug auf die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von wachsenden landwirtschaftlichen Produkten, die sich in der Praxis gezeigt haben, zu erörtern.
Sie können sich die englischsprachige Stellungnahem direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.