IDW nimmt Stellung zum Entwurf des Maystadtberichts

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05.10.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine an Philippe Maystadt gerichtete Stellungnahme zu dessen Entwurf eines Berichts zur Verfügung, in welchem er seine vorläufigen Empfehlungen für eine Stärkung der Rolle der EU bei der Förderung weltweit akzeptierter und qualitativ hochwertiger Bilanzierungsstandards darlegt.

Philippe Maystadt wurde am 19. März 2013 vom europäischen Binnenmarktkommissar Barnier als Sonderberater berufen, um Empfehlungen zu unterbreiten, "wie der Einfluss der EU auf die International Financial Reporting Standards (IFRS) gestärkt und die Governance jener Institutionen, die diese Standards entwickeln, verbessert werden kann." Am 5. September 2013 legte Maystadt, den Entwurf eines Berichts vor, der seine vorläufigen Schlüsse zu der Frage enthielt.

Das IDW äußert sich in seiner Stellungnahme zu zwei Kernpunkten des Berichts, die beide die Übernahme der IFRS für die Anwendung in Europa gelten.

Zum einen ist das IDW der Meinung, dass die gegenwärtigen Vorschriften in der IAS-Verordnung, die zwar eine Nichtübernahme eines gesamten Standards oder von Teilen eines Standrads ('carve-out'), aber keine Änderung von Standards im Rahmen des Übernahmeprozesses gestatten, als sachgerecht an. Die im Bericht genannten zusätzlichen Übernahmekriterien, dass Standards nicht die finanzielle Stabilität gefährden und nicht die wirtschaftliche Entwicklung der Region behindern dürfen, unterstützt das IDW, solange sie als Instrument eingesetzt werden, um Standards zu ändern oder zu verhindern, die lediglich aus bestimmten politischen Gründen als unbequem wahrgenommen werden.

Bei der Frage nach einer möglichen Umgestaltung von EFRAG spricht sich das IDW für die von Maystadt genannte erste Option aus, die Änderungen innerhalb von EFRAG vorsieht. Das IDW unterstützt generell den Vorschlag, den derzeitigen Aufsichtsrat von EFRAG durch einen Board ersetzt, der aus Vertretern von EU-Organisationen, aus dem Privatsektor sowie nationaler Standardsetzer bestünde, macht allerdings einige konkrete Anmerkungen:

  • Die Zusammensetzung des vorgeschlagenen Boards sei ungewichtig und sehe eine zu starke Vertretung öffentlicher Institutionen vor.
  • Die Vertreter der berufständischen Rechnungsleger sollten allein vom europäischen Wirtschaftsprüferverband FEE vorgeschlagen werden können.
  • Bei den Vertretern nationaler Standardsetzer sollte es einen Rotationsmechanismus geben.
  • Für die Besetzung des Boards sollte ein Nomnierungsausschuss eingerichtet werden, der auf eine ausgewogene Zusammensetzung achten würde.
  • TEG sollte aufgelöst und durch themenbezogene Arbeitsgruppen ersetzt werden. Sollte TEG in irgendeiner Form weiterbestehen, sollte zumindest eine Umbenennung erfolgen, um deutlich zu machen, dass alte Strukturen und Rollen aufgebrochen wurden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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