Wir unterstützen einen umfassenden Standard zu Versicherungsverträgen

  • Deloitte Comment Letter Image

27.10.2013

Deloitte hat beim IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/7 'Versicherungsverträge' eingereicht. Wir unterstützen weiterhin uneingeschränkt die Ziele, die sich der Board in dieser Phase des Projekts zu Versicherungsverträgen gesetzt hat, und glauben, dass ein umfassender Standard zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen von großem Nutzen für die Anleger sein und die Finanzberichterstattung verbessern wird, da es bisher keine ausreichenden IFRS-Leitlinien in diesem Bereich gibt. Während wir IASB und FASB ermutigen sich den verbleibenden Unterschiede in ihren Sichtweisen während der erneuten Erörterungen ihrer jeweiligen Entwürfe annehmen, merken wir auch an, dass dies den IASB nicht von seinem Ziel abbringen sollte, bald einen Standard zu finalisieren. Außerdem hegen wir eine Reihe von Bedenken in Bezug auf bestimmte Aspekte der Vorschläge.

  • Wir unterstützen allgemein den Ansatz des Boards, die Dienstleistungsmarge zu entkoppeln, die sogenannte OCI-Lösung und die neuen Übergangsvorschriften. Wir glauben jedoch, dass die Vorschläge zur Dienstleistungsmarge erheblicher Verbesserung bedürfen, um die getreue Darstellung  der Auswirkung, die Versicherungs- und teilnehmende Verträge auf die Erfolge der Versicherer haben, zu gestatten. Wir glauben außerdem, dass ein Unternehmen in der Lage sein sollte, bei der erstmaligen Erfassung von Versicherungsverträgen eine unwiderrufliche Entscheidung zu fällen, die Veränderung der Buchwerte im Zusammenhang mit Veränderungen des Diskontierungssatzes in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.
  • Obwohl wir das Ziel unterstützen, Bilanzierungsanomalien zu verringern, unterstützen wir den "Spiegelansatz" für teilnehmende Verträge nicht. Dies geschieht aufgrund seiner Komplexität, der Kosten und der Abweichung vom Preis- und Produktdesign, das Versicherer anwenden und das getreu in ihren Abschlüssen abgebildet werden sollte.
  • Wir glauben, dass die vorgeschlagene Bewertung von Versicherungserlösen nicht den relevantesten Betrag für die Darstellung des Beitrags von langfristigen Versicherungsverträgen zur Leistung eines  Versicherers ergibt, da er sie nicht im Einklang mit der Bewertung von Versicherungsportfolien steht. Wir sind nicht sicher, dass diese Maßzahl von Anlegern gefragt wird, und wir glauben nicht, dass sie von den Führungsverantwortlichen der Versicherer verwendet wird, um die Leistung zu messen und Ressourcen zuzuweisen.
  • Wir empfehlen, dass der Board den Zeitpunkt des Inkrafttretens eines IFRS zu Versicherungsverträgen sorgfältig bedenkt, da es Verzögerungen bei der Finalisierung von IFRS 9 Finanzinstrumente gibt und unterschiedliche Daten des Inkrafttretens der Standards Unternehmen ungerechtfertigt belasten würde, für die die gleichzeitige Übernahme der Standards die einzige vernünftige Übergangsstrategie ist.

Wir äußern uns auch warnend im Hinblick auf die praktischen Auswirkungen, die die Einführung eines neuen IFRS zu versicherungsverträgen haben wird:

Vor dem Hintergrund der verschiedenen Ansätze, die es zur Zeit bei der Bewertung von Versicherungsverträgen gibt, und der Komplexität der Verträge, denen der neue Standard gewidmet ist, wird er eine Herausforderung für Ersteller, Prüfer und Regulierer darstellen, und wir erwarten, dass es vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens ein hohes Maß an Interpretationsfragen geben wird. Wir fordern den IASB auf, Interpretationsfragen rasch und vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens anzugehen, um die Einheitlichkeit der Anwendung zu maximieren. Der IASB mag in Erwägung ziehen, seine Einbindungsaktivitäten mit Erstellern und anderen Interessengruppen über die Fertigstellung des TSandrads hinaus bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens auszudehnen, sodass Fragen schnell erkannt und vom IFRS Interpretations Committee rasch adressiert werden können.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier herunterladen.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.