IPSASB veröffentlicht Standardentwurf zum erstmaligen Übergang auf IPSAS

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25.10.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat einen Entwurf veröffentlicht, in dem der vorgeschlagene Prozess für den Übergang auf die internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) beschrieben werden. Herausragendstes Merkmal ist dabei die Gewährung einer Übergangsphase, während der die IPSAS nicht vollständig eingehalten werden müssen.

Die Vorschläge sind sowohl dem Übergang von einer kameralistischen Rechnungslegung als auch dem Übergang von einer Rechnungslegung auf Grundlage der Doppik, die aber nicht den IPSAS entspricht, gewidmet. Es werden auch Misch- und Sonderformen adressiert. Die Vorschläge würden dann greifen, wenn ein Unternehmen erstmals die IPSAS anwendet.

Zu den Vorschlägen gehören:

  • Option, bestimmte Erleichterungen in Bezug auf Darstellung und Einhaltung in Anspruch zu nehmen. Nach den Vorschlägen gäbe es eine Übergangsphase von drei Jahren, während der Ansatz und/oder Bewertung in Bezug auf bestimmte Sachverhalte vereinfacht erfolgen oder zum Teil gar nicht erfolgen müsste. Nach dem Ablauf der drei Jahre wären alle Vorschriften der IPSAS vollständig einzuhalten.
  • Verwendung angenommener Anschaffungskosten. Aus Erleichterungsgründen wird die Möglichkeit vorgeschlagen, den beizulegenden Zeitwert als die angenommenen Anschaffungskosten für viele Posten zu verwenden. Dies könnte zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Übergangsphase erfolgen.
  • Möglichkeit, auf Vergleichsinformationen zu verzichten. Es wird zwar dazu ermuntert, Vergleichsinformationen zur Verfügung zu stellen, im Entwurf werden diese aber für die Abschlüsse während der Übergnagsphase und im ersten richtigen IPSAS-Abschluss nicht gefordert.
  • Weitere freiwillige Erleichterungen. Weitere mögliche Erleichterungen werden im Entwurf beispielsweise in Bezug auf Fremdkapitalkosten und Segmentinformationen gewährt, müssen aber nicht in Anspruch genommen werden.
  • Weitere verpflichtende Änderungen. Es gibt bestimmte Änderungen in Bezug auf beispielsweise wechselnde Zeitpunkte des Übergangs, Hochinflation, Finanzinstrumente, immaterielle Vermögenswerte und Leistungen an Arbeitnehmer, die während der Übergangsphase verpflichtend anzuwenden sind.
  • Erklärung zur Einhaltung der IPSAS. Eine uneingeschränkte Einhaltung der IPSAS könnte während der Übergangsphase nicht in Anspruch genommen werden.
  • Darstellung und Angaben. Die während der Übergangsphase in Anspruch genommenen Erleichterungen würden zusätzliche Angaben und/oder Überleitungen während der Übergangsphase und im ersten IPSAS-Abschluss erforderlich.

Obwohl der IPSASB bei der Entwicklung des Entwurfs IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards berücksichtigt hat, ist der Entwurf im Gegensatz zu den jüngst veröffentlichten Vorschlägen in Bezug auf Konsolidierung nicht Teil der IFRS-Konvergenzbemühungen des IPSASB. Insbesondere wird in IFRS 1 keine Übergangsphase gewährt. Der IPSASB war aber der Meinung, dass die Umstellung schwieriger sein könnte und mehr Zeit erfordere, insbesondere wenn das vorherige Rechnungslegungssystem kameralistisch war.

Bei Finalisierung würde der neue IPSAS die Übergangseitlinien in verschiedenen bestehenden Standards ersetzen; der Entwurf sieht daher auch entsprechende Folgeänderungen an anderen IPSAS vor.

Stellungnahmen zum Entwurf werden bis zum 15. Februar 2014 erbeten.

Folgende englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des IFAC, unter dem der IPSASB angesiedelt ist, zur Verfügung:

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