OECD sieht länderspezifische Berichterstattung als ein Werkzeug gegen Gewinnverlagerung

  • Weltkugel schwarz Image

17.10.2013

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) hat ein Memorandum verfasst, in dem Sachverhalte im Zusammenhang mit länderspezifischer Berichterstattung in Bezug auf Steuern beleuchtet werden.

Die OECD betreibt gemeinsam mit der G-20 ein Projekt zur Untersuchung von Steuergerechtigkeit und -integrität und hat in diesem Zusammenhang den Aktionsplan gegen Gewinnkürzungen und Gewinnverlagerungen (Action Plan on Base Erosion and Profit Shifting, BEPS) entwickelt, der bis Ende 2015 umgesetzt werden soll. Im jetzt veröffentlichten Memorandum werden Fragen hinsichtlich der Entwicklung einer international anerkannten und angewendeten 'Schablone' für die länderspezifische Berichterstattung im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation unter anderem in Zusammenhang mit Rechnungslegungsvorschriften untersucht, da einer der 15 Punkte des Aktionsplans die "Verbesserung der Transparenz in Hinblick auf aggressive Steuerplanungen" ist. Dazu heißt es im Aktionsplan unter anderem:

Die Regeln, die zu entwickeln sind, werde eine Vorschrift beinhalten dass [multinationale Unternehmen] allen betroffenen Regierungen die benötigten Informationen zu ihren globalen Zuweisung von Gewinnen, wirtschaftlicher Aktivität und gezahlten Steuern zu einzelnen Ländern anhand einer gemeinsamen Schablone zur Verfügung stellen.

Im Memorandum heißt es, dass "die Sprache des BEPS-Aktionsplans deutlich mache, dass eine solche länderspezifische Berichterstattung gegenüber Regierungen ein essentielles Element der entwickelten Verrechnungspreisdokumentation sein wird" und es wird untersucht, auf welcher Grundlage eine solche Berichterstattung stattfinden kann und welche Maßzahlen verwendet werden können. Das Memorandum zeigt verschiedene Möglichkeiten, allerdings auch problematische Aspekte auf.

Der Ruf nach länderspezifischer Berichterstattung in Bezug auf Steuern und Gewinne gleicht ähnlichen Forderungen beispielsweise in Bezug auf Rohstoffe und Zahlungen an Regierungen. Sowohl die Europäische Union als auch die Vereinigten Staaten haben bereits einige Angabevorschriften im Zusammenhang mit länderspezifischer Berichterstattung in bestimmten Bereichen umgesetzt. In der Agendakonsultation 2011 des IASB war allerdings wenig Unterstützung für die Einführung länderspezifischer Berichterstattungspflichten in die IFRS zum Ausdruck bekommen, und der IASB beabsichtigt derzeit nicht, in diesem Bereich tätig zu werden.

Stellungnahmen zum Memorandum werden nicht explizit erbeten, es soll aber bei einer öffentlichten Diskussion der OECD zu Verrechnungspreissachverhalten am 12. und 13. November 2013 in Paris erörtert werden.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen auf der Internetseite der OECD in englischer Sprache zur Verfügung:

Informationen zum Aktionsplan in deutscher Sprache finden Sie auf der Internetseite des Bundesfinanzministeriums.

Zugehörige Themen

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.