Neuer Prüfungshinweis der schweizerischen Treuhand-Kammer
29.10.2013
Aufgrund der Strukturreform in der beruflichen Vorsorge hat die Subkommission Personalvorsorgeeinrichtungen der Treuhand-Kammer (TK) einen Prüfungshinweis (PH) 40 zur Prüfung und Berichterstattung von Vorsorgeeinrichtungen erarbeitet.
Der neue Prüfungshinweis gibt Hinweise zur Prüfung nach den neuen gesetzlichen Vorschriften und enthält verschiedene Berichtsbeispiele sowie ein Beispiel für eine Auftragsbestätigung und eine Vollständigkeitserklärung. Mit Publikation dieses Prüfungshinweises wird die alte Anleitung zur Prüfung (PA) 1 Bericht des Abschlussprüfers einer Vorsorgeeinrichtung – Änderung von PS 700 und PS 200 außer Kraft gesetzt und auch die vorübergehende Arbeitshilfe zur Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen wird zurückgezogen. PH 40 wurde von der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (OAK-BV) für allgemeinverbindlich erklärt und gilt daher auch für nicht der Treuhand-Kammer angeschlossene Berufsangehörige.
Sie können sich PH 40 Prüfung und Berichterstattung des Abschlussprüfers einer Vorsorgeeinrichtung direkt von der Internetseite der Treuhand-Kammer herunterladen.