'Rechnungslegungslabor' des britischen FRC unterstreicht freiwillige Angaben zu Schulden und Zahlungsströmen
01.10.2013
Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Zusammenstellung freiwilliger Angaben veröffentlicht, die börsennotierte Unternehmen leisten können, um ihre Berichterstattung in Bezug auf Schulden und Zahlungsströme zu verbessern, und die Anleger für ihre Entscheidungsfindung nützlich finden.
Die Zusammenstellung, die vom 'Rechnungslegungslabor' des FRC erarbeitet wurde, erinnert an die Botschaften, die bereits in den Berichten des Labors zu Schulden und Zahlungsströmen aus dem Jahr 2012 hervorgehoben wurden. Die Berichte waren den folgenden miteinander verbundenen Themen gewidmet:
- Überleitung der Nettoverschuldung,
- Schuldbedingungen und Fälligkeitstabellen sowie
- Zahlungsströme.
Das Labor ist der Meinung, dass die freiwilligen Angaben besonders für Unternehmen hilfreich sein können, die einen hohen Verschuldungsgrad haben oder die künftig mehr Kapital aufnehmen wollen. Die Angaben stellen aus Sicht des Labors eine Plattform dar, auf der Unternehmen wirksamer die für Anleger besonders wichtigen Informationen zur Nettoverschuldung und zu Kapitalflüssen vermitteln können.
Weiterführende Informationen:
- Vom Rechnungslegungslabor erarbeitete Zusammenstellung freiwilliger Angaben: Are you doing what you can to answer investors' basic questions about debt and cash flows? (Verknüpfung auf die Internetseite des FRC)
- unsere frühere Nachricht zum Bericht zur Überleitung der Nettoverschuldung (September 2012)
- unsere frühere Nachricht zu den Berichten zu Schuldbedingungen und Fälligkeitstabellen und zu Kapitalflüssen (November 2012)