'Rechnungslegungslabor' des britischen FRC unterstreicht freiwillige Angaben zu Schulden und Zahlungsströmen

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01.10.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat eine Zusammenstellung freiwilliger Angaben veröffentlicht, die börsennotierte Unternehmen leisten können, um ihre Berichterstattung in Bezug auf Schulden und Zahlungsströme zu verbessern, und die Anleger für ihre Entscheidungsfindung nützlich finden.

Die Zusammenstellung, die vom 'Rechnungslegungslabor' des FRC erarbeitet wurde, erinnert an die Botschaften, die bereits in den Berichten des Labors zu Schulden und Zahlungsströmen aus dem Jahr 2012 hervorgehoben wurden. Die Berichte waren den folgenden miteinander verbundenen Themen gewidmet: 

  • Überleitung der Nettoverschuldung,
  • Schuldbedingungen und Fälligkeitstabellen sowie
  • Zahlungsströme. 

Das Labor ist der Meinung, dass die freiwilligen Angaben besonders für Unternehmen hilfreich sein können, die einen hohen Verschuldungsgrad haben oder die künftig mehr Kapital aufnehmen wollen. Die Angaben stellen aus Sicht des Labors eine Plattform dar, auf der Unternehmen wirksamer die für Anleger besonders wichtigen Informationen zur Nettoverschuldung und zu Kapitalflüssen vermitteln können. 

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