Vorsitzende der SEC spricht über den weiteren Weg in Bezug auf Angaben

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16.10.2013

Die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Mary Jo White, hielt bei einer Konferenz US-amerikanischer Unternehmensführer eine Rede zum Thema Angabenüberlast. Obwohl sie sich im Wesentlichen auf die Angaben bezog, die nach der SEC-Regulation S-K gefordert sind, sind die Fragen die sie in ihrer Rede aufgeworfen hat, grundlegend und auch in der internationalen Debatte um Angaben von Bedeutung.

In das Thema ihrer Rede einführend erläuterte White, dass eines der stärksten Werkzeuge, die die SEC für ihre Anleger einsetzen kann, darin besteht, von Unternehmen die Informationen zu verlangen, die die Anleger benötigen, um informierte Anlageentscheidungen zu fällen. Sie fragte allerdings, ob Anleger wirklich all die detaillierten und langatmigen Informationen zu all den Themen benötigen, über die Unternehmen derzeit in ihren Angaben berichten. Würde damit optimal den Bedürfnissen der Anleger entsprochen? Es sei Zeit, in diesem Zusammenhang ein paar Fragen zu stellen, die dazu führen könnten, das Problem aus dem richtigen Winkel anzugehen.

  • Nach Meinung von Frau White sollte die SEC sich fragen, ob es bestimmte Angabevorschriften gibt, die einfach für Anleger nicht notwendig sind oder die diese nicht wollen. Einige Angabevorschriften seien in der Vergangenheit sicher sachgerecht gewesen, aber spiegeln nicht mehr die Realität in bezug darauf wieder, wie Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben, wie Anleger Informationen und wie sie sich diese besorgen.
  • Sie regte auch an, zu überlegen, ob Anleger von Angabevorschriften profitieren würden, die stärker auf einzelnen Branchen oder Industrien zugeschnitten sind, in denen die Unternehmen tätig sind.
  • White fragte auch, ob es Möglichkeiten gebe, Wiederholungen in den Dokumenten zu vermeiden, die oft daraus entstehen, dass verschiedene Sätze von Angabevorschriften sich miteinander überschneiden. In diesem Zusammenhang sollte die SEC prüfen, ob es Ausweiszeilen für bestimmte Angabethemen geben sollte oder ob man einen prinzipienbasierten Ansatz wählen könne.
  • Sie wendete sich auch der Frage des zeitlichen Ablaufs zu, die sie dahingehend konkretisierte, dass man fragen müsse, ob die Anleger die Informationen, die sie brauchen auch zu dem Zeitpunkt bekommen, zu dem sie sie benötigen. Sie warnte allerdings auch, dass es notwendig sei, zu schauen, ob verkürzte Fristen oder häufigere Berichtspflichten eine unzumutbare Belastung für Unternehmen darstelle. Es gelte auch, dass kurzfristig zur Verfügung gestellte Informationen von schlechterer Qualität sein könnten.
  • White sprach allerdings nicht nur über Fragen, die sich die SEC (oder jede andere Standardsetzer oder Regulierer) fragen sollte. Sie verwies auch darauf, dass es viele andere Quellen für die Informationsüberfrachtungen gebe. In diesem Zusammenhang ging sie auf die Angebenüberlast ein, die daraus entsteht, dass ein Unternehmen sich aus einem Sicherheitsgefühl entscheidet, lieber zu viele als wenig Angaben zu leisten. In diesem Zusammenhang zitierte sie ein Urteil des obersten Gerichtshofs der Vereinten Staaten aus dem Jahr 1976. Damals hatte das Gericht geurteilt, dass nicht dann wesentlich ist, wenn ein Anleger diese 'möglicherweise' für wichtig halten könne, sondern dann wesentlich ist, 'wenn die substantielle Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein vernunftbegabter Anteilseigner sie für wichtig halten würde'.

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