SIX Exchange Regulation aktualisiert das IFRS-Rundschreiben in Bezug auf Feststellungen aus den Abschlüssen 2012

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11.10.2013

Die SIX Exchange Regulation, die Zulassungsstelle der Schweizer Börse SIX Swiss Exchange, hat das Rundschreiben aktualisiert, in dem die Pflichten für Emittenten, welche IFRS als Rechnungslegungsstandard gewählt haben, konkretisiert werden. Das Rundschreiben verweist auf Bestimmungen von IFRS, deren Anwendung Anlass zu Beanstandungen durch die SIX Exchange Regulation gegeben haben. Das Rundschreiben zu IFRS wird jährlich überarbeitet und ergänzt.

Die SIX Exchange Regulation verweist insbesondere auf die Feststellungen zur Darstellung des Abschlusses und zur Beschreibung der wesentlichen Rechnungslegungsgrundsätze, zur Wertminderung von Vermögensgegenständen sowie erstmalig zu Versicherungsverträgen hin.

Im Rahmen von Vorabklärungen geht die SIX Exchange Regulation davon aus, dass der Emittent die im Rundschreiben vorgenommene Hilfestellung zu den IFRS-Problemgebieten kennt, und empfiehlt daher, das Rundschreiben insbesondere bezüglich der vorgenommenen Ergänzungen im Detail zu studieren und notwendige Anpassungen umgehend vorzunehmen.

Sie können sich das aktualisierte Rundschreiben Nr. 2 International Financial Reporting Standards (IFRS) direkt von der Internetseite der SIX Exchange Regulation herunterladen. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr sind in roter Schrift hervorgehoben.

Die SIX Exchange Regulation erinnert daran, dass die Schwerpunkte für die Abschlüsse der Geschäftsjahre 2012 und 2013 bereits im September 2012 auf ihrer Internetseite publiziert wurden. Abweichend zur bisherigen Praxis der SIX Exchange Regulation werden die Schwerpunkte für die Jahresabschlüsse 2014 bereits per Ende März 2014 veröffentlicht.

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