IASB gibt Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU heraus
03.10.2013
Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf (ED) mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) herausgegeben. Die Vorschläge sind Ausfluss der ersten umfassenden Überprüfung dieses Standards, die jeweils im Dreijahresabstand durchführt werden soll. Der IASB schlägt darin kleinere Änderungen an 21 der 35 Abschnitte vor. Stellungnahmen zum Entwurf ED/2013/9 werden bis zum 3. März 2014 erbeten.
Hintergrund
Am 9. Juli 2009 hatte der IASB den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht. Dieser Standard war als Vereinfachung gegenüber den Vorschriften in den vollen IFRS gedacht, welche die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex; so wurden Themengebiete, die für KMU irrelevant sind, ausgespart, Wahlrechte reduziert, Vorschriften in den vollen IFRS vereinfacht und der Umfang der Angaben verringert.
Zur Erreichung eines Gleichgewichts zwischen dem Bestreben einerseits, die Vorschriften des IFRS für KMU im Großen und Ganzen im Einklang mit den vollen IFRS zu belassen, und dem Wunsch nach Absenkung der Hürde, regelmäßig Änderungen am Regelwerk umsetzen zu müssen, auf der anderen Seite, hatte der IASB beschlossen, den IFRS für KMU lediglich etwa alle drei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Der Board hatte zudem beschlossen, nicht notwendigerweise sämtliche Änderungen, die innerhalb dieses Zeitraums an den vollen IFRS vorgenommen wurden, auch in den IFRS für KMU aufzunehmen; vielmehr sollte eine Änderung an den vollen IFRS dazu führen, dass der Board darüber nachdenkt, ob (und falls ja: wie) er die derzeitige Fassung anpasst.
Der Überprüfungszyklus 2012-2014
Entsprechend seiner erklärten Absicht, den IFRS für KMU alle drei Jahre zu überprüfen, hatte der IASB mit seiner ersten Überprüfung 2012 begonnen. Die Prüfung wurde mit der Veröffentlichung einer Bitte um Einreichung von Informationen (Request for Information, RfI) eingeleitet, um Sichtweisen von den Adressaten dazu einholen, welche Themenfelder der IASB für eine Änderung in Betracht ziehen sollte. Gleichzeitig holte sich der Board Rat bei seiner Gruppe zur Einführung des KMU-Standards (SME Implementation Group, SMEIG). Der Board beriet die Stellungnahmen auf seinen Sitzungen vom März bis Juni 2013. Bei der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kam der Board zu dem Schluss, keine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Fassung vorzuschlagen, da der Standard immer noch vergleichsweise neu und von vielen Unternehmen gerade erst eingeführt worden ist. Dementsprechend schlägt der IASB lediglich begrenzte Änderungen an der 2009er Fassung des IFRS für KMU vor.
Ein Überblick über die am IFRS für KMU vorgeschlagenen Änderungen
Die weit überwiegende Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungen betrifft Klarstellungen am derzeitigen Text, weshalb sie in der Regel nicht zu Änderungen in der Bilanzierung bestimmter Geschäftsvorfälle oder Ereignisse führen werden. Eine tabellarische Übersicht der Abschnitte, bei denen Änderungen vorgeschlagen werden, finden Sie nachfolgend.
Die einzige größere Ausnahme von diesem generellen Vorgehen betrifft Abschnitt 29 zu Ertragsteuern, wo der IASB die erwartete Finalisierung seiner vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern vorweggenommen hat. Diese Änderungen wurden allerdings nicht vollzogen und das Projekt einstweilen gestoppt. Um die Unterschiede bei den Kernprinzipien der Bilanzierung von Ertragsteuern zwischen dem IFRS für KMU und IAS 12 zu beseitigen, schlägt der IASB nunmehr vor, die Regelungen im IFRS für KMU an jene von IAS 12 anzugleichen.
Abschnitt | Vorgeschlagene Änderung |
---|---|
1 — Definition eines KMU | Klarstellung im Hinblick auf öffentliche Rechenschaft hinzugefügt |
2 — Konzepte und grundlegende Prinzipien | Leitlinien zur Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Aufwendungen' aufgenommen |
4 — Vermögensaufstellung (Bilanz) | Befreiung von der Vorschrift, bestimmte Vergleichsinformationen angeben zu müssen, hinzugefügt |
5 — Gesamtergebnis- und Gewinn- und Verlustrechnung | Klarstellung im Hinblick auf aufgegebene Geschäftsbereiche hinzugefügt und Angleichung an Änderungen von IAS 1 hinsichtlich Umgliederungen bewirkt |
6 — Eigenkapitalveränderungsrechnung und Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen | Angleichung an die an IAS 1 bewirkten Änderungen zum sonstigen Ergebnis bewirkt |
9 — Konzern- und separate Abschlüsse | Klarstellungen, Leitlinien zur Behandlung unterschiedlicher Berichtsstichtage und geänderte Definition von 'kombinierte Abschlüsse' aufgenommen |
11 — Einfache Finanzinstrumente | Mehrere Klarstellungen und Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Aufwendungen' hinsichtlich der Vorschrift, Anlagen in Beteiligungstiteln zum beizulegenden Zeitwert bewerten zu müssen, aufgenommen |
12 — Anderweitige Finanzinstrumentesachverhalte | Mehrere Klarstellungen und Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Aufwendungen' hinsichtlich der Vorschrift, Anlagen in Beteiligungstiteln zum beizulegenden Zeitwert bewerten zu müssen, aufgenommen |
17 — Sachanlagen | Anpassung an die Änderungen, die an IAS 16 hinsichtlich Ersatzteilen etc. vorgenommen wurden |
18 — Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts | Geänderte Vorschrift, dass die Nutzungsdauer von immateriellem Vermögen zehn Jahre nicht übersteigen soll, wenn Unternehmen die Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzen können |
19 — Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert | Mehrere kleinere, klarstellende Änderungen, weitere Leitlinien sowie eine geänderte Vorschrift, dass die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts zehn Jahre nicht übersteigen soll, wenn Unternehmen die Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzen können |
20 — Leasingverhältnisse | Klarstellungen aufgenommen, welche Vereinbarungen (k)ein Leasingverhältnis begründen |
22 — Eigen- und Fremdkapital | Einige Leitlinien, Ausnahmen sowie eine Anpassung an die vollen IFRS hinsichtlich IFRIC 19 und IAS 32 aufgenommen |
26 — Anteilsbasierte Vergütung | Mehrere Klarstellungen hinzugefügt und Anwendungsbereich an IFRS 2 angeglichen |
27 — Wertminderungen von Vermögenswerten | Klarstellung hinsichtlich der Anwendbarkeit auf Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen hinzugefügt |
28 — Leistungen an Arbeitnehmer | Klarstellung aufgenommen und Angabeerfordernisse zur Bilanzierungsweise von Abfindungsleistungen abgeschafft |
29 — Ertragsteuern | Anpassung an die Kernprinzipien von IAS 12 hinsichtlich Ansatz und Bewertung von latenten Steuern und Aufnahme einer Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Mühen' hinsichtlich der Vorschrift, Steueransprüche und -schulden miteinander saldieren zu müssen |
30 — Fremdwährungsumrechnung | Anwendungsbereich klargestellt |
33 — Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen | Definition eines/r 'nahe stehenden Unternehmen/Person' an IAS 24 angeglichen |
34 — Spezielle Tätigkeiten | Bestimmte Angabebefreiungen für biologische Vermögenswerte sowie Klarstellung der Bilanzierung schürfender Tätigkeiten aufgenommen |
35 — Übergang auf den IFRS für KMU | Bestimmte Änderungen an IFRS 1 eingefügt und Formulierung vereinfacht |
Glossar | Einige Definitionen geändert und fünf neue Begriffe aufgenommen |
Stellungnahmefrist und nächste Schritte
Stellungnahmen zum Entwurf ED/2013/9 Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU werden bis zum 3. März 2014 erbeten.
Der IASB wird die eingehenden Stellungnahmen erwägen und dann entscheiden, welche der vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU finalisiert werden sollen.
Weiterführende Informationen
- Presseerklärung des IASB
- Zugang zum Entwurf auf der Internetseite des IASB
- Zugang zur Grundlage für Schlussfolgerungen auf der Internetseite des IASB (erfordert Registrierung im eIFRS-Bereich)
- 'Snapshot'-Publikation der Vorschläge auf der Internetseite des IASB
- Vollständige Version im Änderungsmodus auf der Internetseite des IASB
- Unsere Projektseite auf IAS Plus zur Umfassenden Überprüfung 2012-2014 des IFRS für KMU