Rat verabschiedet Transparenzvorschriften für Emittenten von Wertpapieren

  • Europaeische Union Image

18.10.2013

Der Rat der Europäischen Union hat eine Richtlinie angenommen, mit der die Transparenzvorschriften für Emittenten von Wertpapieren auf regulierten Märkten geändert werden, die in der sogenannten Transparenzrichtlinie enthalten sind.

Die Änderungen zielen auf Folgendes ab:

  • Vereinfachung bestimmter Verpflichtungen, um regulierte Märkte attraktiver für die Kapitalaufnahme durch kleine und mittelgroße Emittenten zu machen (beispielsweise Streichung der Vorschrift, vierteljährliche Finanzinformationen zur Verfügung zu stellen),
  • Verbesserung der gesetzlichen Klarheit und Wirksamkeit, insbesondere in Bezug auf Angaben zur Unternehmenseigentümerschaft (Angabe bedeutenden Besitzes aller Finanzinstrumente, die verwendet werden können, um ein wirtschaftliches Eigentum an börsennotierten Unternehmen zu erwerben) und
  • Zurverfügungstellung von Saktionen, die ausreichend abschreckend im Fall der Verletzung von Transparenzvorschriften sind.

Der Entwurf der Verordnung enthält auch eine Vorschrift für börsennotierte Unternehmen, die in der Rohstoffbranche oder der Bewirtschaftung von Primärwälder aktiv sind, Zahlungen an Regierungen in den Ländern offenzulegen, in denen sie tätig sind (sogenannte länderspezifische Berichterstattung). Dabei ist jährlich ein Bericht über Zahlungen, die an staatliche Stellen geleistet wurden, zu erstellen, der spätestens sechs Monate nach Ende jedes Geschäftsjahres zu veröffentlichen ist und mindestens zehn Jahre lang öffentlich zugänglich bleiben muss.

Die Richtlinie wurde bereits vom Europäischen Parlament im Juni 2013 zusammen mit der neuen Bilanzierungsrichtlinie angenommen. Die Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Weiterführende Informationen auf der Internetseite des Rats:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.