Oktober

TEG: Agenda für Telefonkonferenz ausgeweitet, Agenda für Novembersitzung verfügbar

23.10.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat Tagesordnungen für die kommenden Beratungen des Fachexpertenausschusses (Technical Experts Group, TEG) zur Verfügung gestellt. Dabei wurde deutlich, dass die Telefonkonferenz des TEG am 29. Oktober um eine Stunde verlängert wurde, um über den alternativen Vorschlag zur Versicherungsbilanzierung aus der Versicherungsbranche zu sprechen.

Der von der Branche entwickelte alternative Vorschlag war als Anhang 5 des Stellungnahmeentwurfs zu den Versicherungsbilanzierungsvorschlägen des IASB veröffentlicht worden, ohne dass EFRAG sich eine Meinung dazu gebildet oder die fachlichen Details detailliert erörtert hatte. Dies sollte, auch unter Berücksichtigung der auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Kommentare, bei der Finalisierung der Stellungnahme gegenüber dem IASB erfolgen.

Das DRSC hat sich in seiner gestrigen Stellungnahme gegenüber dem IASB unterstützend für den alternativen Vorschlag ausgesprochen und dies auch in der Stellungnahmge gegenüber EFRAG zum Ausdruck gebracht. Gegenüber dem IASB schrieb das DRSC:

Wir unterstützen den alternativen Vorschlag für teilnehmende Verträge [...], da mit ihm Vorschriften etabliert werden, die auf alle Arten von teilnehmenden Verträgen anzuwenden sind und die auf dem allgemeinen Bausteinansatz des neuen Entwurfs aufbauen. Während dieser Vorschlag weniger komplex ist, bietet er gleichzeitig relevantere Informationen, da er die finanzielle Lage und Leistung des Unternehmens getreu abbildet.

Der Vorschlag soll von TEG in der Telefonkonferenz am 29. Oktober von 15:00h bis 16:00h in Vorbereitung auf die TEG-Sitzung vom 6. bis 8. November 2013 besprochen werden, bei der die endgültige Stellungnahme zu den Versicherungsbilanzierungsvorschlägen des IASB verabschiedet werden soll.

Auf der Tagesordnung für die Novembersitzung von TEG finden sich neben Versicherungsbilanzierung auch die Themen fruchttragende Pflanzen, separate Abschlüsse, Unternehmenszusammenschlüsse unter gemeinsamer Kontrolle, Geschäftsmodelle mit langfristiger Anlageperspektive, Leasingverhältnisse, Macro Hedge Accounting, Wertminderung, Überprüfung des IFRS für KMU und die Bulletins zum Rahmenkonzept.

Die vollständigen Tagesordnungen stehen Ihnen auf der Internetseite von EFRAG zur Verfügung:

Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf zur Versicherungsbilanzierung

22.10.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB zu dessen erneut veröffentlichten Entwurf zur Versicherungsbilanzierung genommen. Der Fachausschuss ist der Meinung, dass viele Änderungen, die gegenüber dem ursprünglichen Entwurf vorgenommen wurden, zu einer guten Grundlage für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen geführt haben, aber er ist auch der Meinung, das es noch einige wichtige Bereiche gibt, in denen Verbesserungen notwendig sind, um zu einem sachgerechten und ausgewogenen Standard zu kommen, der eine getreue Abbildung von allen Arten von Versicherungsverträgen ermöglicht, ohne zu unnötiger Komplexität zu führen.

Auch wenn der Fachausschuss den Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge allgemein unterstützt und den Wunsch des IASB anerkennt, dieses sich schon lange hinziehende Projekt sobald wie möglich abzuschließen, warnt er davor, auf Kosten von bestimmten Arten von Versicherungsverträgen (bzw. von Versicherungsunternehmen, die diese Arten von Verträgen anbieten) zu entscheiden oder diese zu diskriminieren. Es könne sich sogar herausstellen, das ein Einheitsansatz insbesondere im Hiblick auf Lebensversicherungen nicht ausreichend ist.

In Bezug auf die Kernpunkte, in denen der Fachausschuss weitere Erörterungen für notwendig hält, die keinem Zeitdruck unterliegen sollten, damit eine sachgerechte Lösung sowohl für Ersteller als auch für Adressaten erreicht werden kann, übersetzen wir Ihnen Auszüge aus der Stellungnahme des DRSC:

  • Wir unterstützen die Entscheidung des IASB, die vertragliche Dienstleistungsmarge hinsichtlich Änderungen von Schätzungen künftiger Kapitalflüsse anzupassen. Wir glauben aber, dass die Anpassung der Marge umfassender umgesetzt werden sollte, um zu einer Folgebewertung zu gelangen, die im Einklang mit der Bewertung bei erstmaligem Ansatz steht, und um die Definition der Dienstleistungmarge als noch nicht erdiente Gewinne aus künftigen Perioden zu erfüllen. [...]
  • Wir schätzen die Bemühungen des IASB, Bewertungs- und Darstellungskriterien für teilnehmende Verträge zu entwickeln, bei denen die Schulden renditeabhängig sind. Die meisten Lebens- und Krankenversicherungen, die in Deutschland geschrieben werden, weisen teilnehmende Merkmale auf. Deshalb ist ein sachgerechter Bilanzierungsansatz für diese Arten von Verträgen von oberster Wichtigkeit. Dennoch hegen wir bedeutende Bedenken in Bezug auf den "Spiegelansatz" wie Entwurf vorgeschlagen. Unsere Hauptbedenken beziehen sich auf den begrenzten Anwendungsbereich, die Komplexität und die Durchführbarkeit der Aufspaltung der Kapitalflüsse sowie die Entscheidungsnützlichkeit dieses Vorschlags. [...]
  • Während wir die Vorschläge des IASB bezüglich der Erfassung und Darstellung von Zinsaufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Erfassung von Änderungen in den Abzinsungssätzen im sonstigen Gesamtergebnis begrüßen, unterstützen wir die verpflichtende Verwendung des sonstigen Gesamtergebnisses nicht. In Fällen, in denen Schulden von Renditen zugrundeliegender Posten abhängen, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) bewertet werden, weil diese Vermögenswerte entweder nicht für eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert mit Erfassung der Änderungen im sonstigen Gesamtergebnis (FVTOCI) in Frage kommen oder weil die Verträge auf FVTPL-Basis gesteuert werden, könnte es zu einer Bilanzierungsanomalie kommen. Um diese Bilanzierungsanomalie zu verringern, sollte eine Option eingeführt werden, bei diesen Schulden eine Erfassung der der Änderungen im Abzinsungssatz direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen.

Die englischsprachige Stellungnahme des Fachausschusses in ganzer Länge können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Stellungnahmen zum E-DRS 28 'Kapitalflussrechnung'

22.10.2013

Das DRSC weist auf seiner Internetseite auf die Stellungnahmen hin, die zum Standardentwurf E-DRS 28 'Kapitalflussrechnung' eingegangen sind. Geäußert haben sich unter anderem das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) und die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) - mit in einige Fällen sehr unterschiedlichen Einschätzungen.

Das DRSC hatte den Entwurf im August 2013 herausgegeben, um die mit der Anwendung der derzeit geltenden Standards DRS 2, DRS 2-10 und DRS 2-20 gesammelten praktischen Erfahrungen aufzugreifen.

Das IDW kritisiert einige der vorgesehenen Regelungen zur Aufstellung einer Kapitalflussrechnung zum handelsrechtlichen Konzernabschluss und hat "große Zweifel", dass nach den in E-DRS 28 vorgeschlagenen Regeln eine Zuordnung von Zahlungsströmen zur Investitions- und zur Finanzierungstätigkeit eindeutig möglich isteindeutig möglich ist. Die WPK äußert sich zu gleichen Frage: "Die Grundidee für die Zuordnung von Zahlungsströmen zu Investitions- und zur Finanzierungstätigkeit wird als sachgerecht erachtet. Die praktische Umsetzung dürfte keine unverhältnismäßigen Zusatzbelastungen mit sich bringen."

Entgegengesetzter Meinung sind IDW und WPK auch bei der Präzisierung der Definition von Zahlungsmitteläquivalenten. Das IDW kritisiert das vorgesehene Verbot einer Berücksichtigung jederzeit fälliger Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie anderer kurzfristiger Kreditaufnahmen als negative Bestandteile im Finanzmittelfonds, während die WPK den Präzisierungsvorschlag unterstützt, "da dadurch ein Beitrag zur Erhöhung der Vergleichbarkeit geleistet wird".

Zugang zu den beiden Stellungnahmen in voller Länge und zu allen weiteren eingegangenen Stellungnahmen haben Sie auf der Internetseite des DRSC.

IPSASB veröffentlicht fünf Entwürfe auf Grundlage des 'Konsolidierungspakets'

22.10.2013

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat fünf Entwürfe veröffentlicht, die der Bilanzierung von Beteiligungen an anderen Unternehmen gewidmet sind. Die fünf Entwürfe basieren auf dem 'Konsolidierungspaket', das der IASB im Mai 2011 zu Konsolidierung, gemeinsamen Vereinbarungen, der Equity-Methode, separaten Abschlüssen und Angaben herausgegeben hat. Der IPSASB schlägt jedoch eine Reihe von Änderungen an den IASB-Verlautbarungen vor, um sie für den Gebrauch im öffentlichen Sektor anzupassen.

Die Entwürfe entsprechen der Praxis des IPSASB, seine internationalen Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) wo gegeben auf Grundlage der IFRS zu entwickeln. Der internationale Wirtschaftsprüferverband (International Federation of Accountants, IFAC), unter dem der IPSASB angesiedelt ist,  und der IASB hatten im November 2011 ein Arbeitsabkommen unterzeichnet, das unter anderem die Zielsetzung enthielt, "die Sachverhalte der Finanzberichterstattung hervorzuheben, bei denen eine Angleichung der Vorschriften des IASB und des IPSASB notwendig ist".

Die Entwürfe basieren auf IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, IAS 27 Separate Abschlüsse und IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures einschließlich der Änderungen, die 2012 in Bezug auf die Übergangsbestimmungen und Investmentgesellschaften vorgenommen wurden. Die Vorschläge des IPSASB stehen im Einklang mit den IASB-Verlautbarungen, mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Abweichung als gerechtfertigt angesehen wurde. Dabei nennt der IPSASB die folgenden Gründen für mögliche Abweichungen von den IFRS:

  • Änderung der Terminologie, um die Bedürfnisse des öffentlichen Sektors widerzuspiegeln und um Einheitlichkeit mit den Formulierungen anderer IPSAS zu gewähren,
  • Änderungen als Ergebnis der Erwägung des Zusammenwirkens mit staatlichen Finanzstatistiken (Government Finance Statistics, GFS) und dem System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (System of National Accounts, SNA),
  • Änderungen, die Abweichungen zwischen den bestehenden IPSAS und den IFRS widerspiegeln, (beispielsweise die Tatsache, dass der IPSASB noch kein Äquivalent zu IFRS 9 Finanzinstrumente herausgegeben hat),
  • Entwicklung zusätzlicher Leitlinien, die Sachverhalten gewidmet sind, die für den öffentlichen Sektor spezifisch sind.

Aus den genannten Gründen für mögliche Änderungen haben sich die folgenden größeren Änderungen gegenüber den IASB-Verlautbarungen ergeben:

  • Änderungen bei der Ausnahme vom Anwendungsbereich der Vorschrift, einen konsolidierten Abschluss zu erstellen, als Ergebnis anderer Bedürfnisse der Adressaten,
  • geänderte Leitlinien dazu, wann ein Unternehmen als Investmentgesellschaft anzusehen ist, für die eine Konsolidierungsausnahme gilt, und Ausweitung der Vorschrift, Beteiligungen zum beizuelgenden Zeitwert zu bewerten, auf Konzenrabschlüsse eines beherrschenden Unternehmens einer Investmentgesellschaft, selbst wenn dieses nicht selbst eine Investmentgesellschaft ist,
  • zusätzliche Leitlinien dazu, wann die Definitionen 'Macht' und 'Beherrschung' im öffentlichen Sektor erfüllt sein können mit Schwerpunkt auf Konzepten wie regulatorischer Beherrschung, wirtschaftlicher Abhängigkeit, Sonderstimmrechten und auf 'Leistung' anstelle von 'Erträgen' einschließlich der Beurteilung nicht fianzieller Leistungen,
  • Änderung der Bewertung einer Beteiligung an einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture bei der erstmaligen Erfassung in einigen Fällen und Aufnahme einer Bedingung, dass ein Anleger einen 'quantifizierbaren Eigentümeranteil' haben muss, bevor die Equity-Methode angewendet wird,
  • Gewährung der Anwendung der Equity-Methode im separaten Abschluss eines Unternehmens zur Bilanzierung beherrschter Unternehmen, Joint Ventures und assoziierter Unternehmen (der IASB erwägt, eine ähnliche Option in IAS 27 aufzunehmen),
  • Änderung der zugehörigen Angabevorschriften, um die Bedürfnisse des öffentlichen Sektors widerzuspiegeln.

Mit den Entwürfen sollen bei Finalisierung IPSAS 6 Konzern- und separate Abschlüsse, IPSAS 7 Beteiligungen an assoziierten Unternehmen and IPSAS 8 Beteiligungen an Joint Ventures ersetzt werden. Da diese IPSAS ebenfalls auf den früheren IASB-Verlautbarungen basierten, wären die Änderungen, die sich für Unternehmen des öffentlichen Sektors ergeben, ähnlich denen, die gewinnorientierte Unternehmen bei der Übernahme des Konsolidierungspakets des IASB erfahren haben: einheitliches Beherrschungsmodell auf Grundlage von Beherrschung und Macht, Wegfall der anteiligen Konsolidierung und zahlreiche zusätzliche Angaben. Darüber hinaus wird in den Entwürfen, alternative Beandlungen in einigen Fällen zustreichen, in denen eine Beteiligung 'vorübergehend' war (eine ältere Vorschrift aus den IFRS).

Der IPSASB bittet bis zum 28. Februar 2014 um Stellungnahme zu den Entwürfen.

Folgende englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des IFAC zur Verfügung:

Tagesordnung für die Oktobersitzung des IASB

18.10.2013

Der IASB wird vom 28. Oktober bis 1. November 2013 in seinen Räumen in London tagen. Gemeinsam mit dem FASB werden Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten (Unterrichtseinheit) und Erlöserfassung diskutiert werden. Der IASB wird sich außerdem Erlöserfassung (Unterrichtseinheit), den begrenzten Projekten zu IAS 28/IFRS 10, IAS 16/IAS 38, IAS 27 und IAS 19, den jährliche Verbesserungen Zyklus 2012-2014, preisregulierten Geschäftsvorfällen (Interimsstandard und langfristiges Projekt), Macro Hedge Accounting und Wertminderung, IFRS 2-Sachverhalten sowie vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1 widmen.

Die genaue Tagesordnung für die Sitzung finden Sie hier. Sollten sich Änderungen an der Tagesordnung ergeben, werden wir sie dort nachpflegen und Sie bei größeren Änderungen in einer separaten Nachricht informieren. Übersetzungen von Mitschriften werden wir ebenfalls dort zur verfügung stellen.

Die Agendapapiere für die Sitzung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

18.10.2013

Am 15. und 16. Oktober 2013 fand in Tokio die fünfzehnte gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt. Die Sitzung umfasste gegenseitige Inkenntnissetzung in Bezug auf die Standardsetzungsaktivitäten der beiden Boards und einen Austausch hinsichtlich der Entwicklung hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards.

FASB und ASBJ besprachen auch die folgenden Projekte, die der FASB und der International Accounting Standards Board (IASB) gemeinsam erörtern:

ASBJ und FASB haben sich entschieden, ihe gemeinsamen Sitzungen fortzusetzen. Die nächste Sitzung soll in der ersten Jahreshälfte 2014 in Norwalk stattfinden.

Weiterführende Informationen:

  • englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des FASB
  • unsere Zusammenfassung der Rede, die der FASB-Vorsitzende am 16. Oktober zur Vergleichbarkeit in der Berichterstattung gehalten hat

IFRS fokussiert-Newsletter zum aktuellen Erörterungsstand bei Finanzinstrumenten

18.10.2013

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in Frankfurt hat einen IFRS fokussiert-Newsletter mit dem Titel 'IFRS 9 — Stand der Dinge' erstellt, der den aktuellen Diskussionsstand der Beratungen des IASB zum Finanzinstrumenteprojekt widerspiegelt.

Das Projekt zur Überarbeitung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten nach IFRS stellt weiterhin eine Herausforderung für Ersteller, Nutzer und nicht zuletzt den Standardsetzer selbst dar. Während beim Teilprojekt Allgemeine Sciherungsbilanzierung noch in diesem Jahr mit endgültigen Vorschriften gerechnet werden kann, sind die Phasen Klassifizierung und Bewertung und Wertminderung weiterhin in Diskussion. In Anbetracht des langsamen Fortschritts des Projekts erscheint es nur konsequent, dass der IASB entschieden hat, zumindest den Erstanwendungszeitpunkt 1. Januar .2015 zu kippen und einen endgültigen Termin erst nach Abschluss der Erörterungen aller drei Teilabschnitte von IFRS 9 festzulegen.

Um eine Übersicht über den Fortschritt und den aktuellen, im Wesentlichen als gefestigt wahrgenommenen Diskussionsstand der verschiedenen Phasen zu schaffen, bietet der Newsletter eine Darstellung des Finanzinstrumenteprojekts in steckbriefartiger Form. Im Anhang findet sich darüber hinaus eine Übersicht des Inkrafttretens neuer oder geänderter IFRS sowie eine Erläuterung ausgewählter wesentlicher Änderungen, die Sie im Auge behalten sollten.

Sie können sich die neueste Ausgabe von IFRS fokussiert hier herunterladen. Alle Ausgaben des Newsletters finden Sie in unserem Archiv früherer Ausgaben.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

18.10.2013

Am 29. Oktober 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Gegenstand der Konferenz wird eine öffentliche Unterrichtseinheit zum Thema Rückversicherung sein. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

19. Ergänzungslieferung der DRS erhältlich

18.10.2013

Laut Information vom Schäffer-Poeschel Verlag steht ab sofort die 19. Ergänzungslieferung der Deutschen Rechnungslegungs Standards (DRS) zur Verfügung.

Diese Ergänzungslieferung beinhaltet die Überarbeitung der Interpretationen und der Anwendungshinweise des DRSC.

Das Gesamtwerk erhalten Sie hier. Der Verlag bietet das Gesamtwerk ebenfalls als Online-Datenbank an. Bei Genios können die Standards einzeln als Online-Ausdruck erworben werden - Online-Textversionen.

'EFRAG Update' zu EFRAG-Entwicklungen im September und Oktober

18.10.2013

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine neue Ausgabe ihres 'EFRAG Update'-Newsletters herausgegeben, in dem die Erörterungen der EFRAG-Sitzung am 9. bis 11. Oktober 2013 und der Telefonkonferenzen am 17. und 30. September 2013 zusammengefasst werden.

Höhepunkte war die Finalisierung der folgenden Dokumente:

Sie können sich die neueste Ausgabe des EFRAG Update-Newsletter direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

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