Oktober

Vorsitzende der SEC spricht über den weiteren Weg in Bezug auf Angaben

16.10.2013

Die Vorsitzende der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC), Mary Jo White, hielt bei einer Konferenz US-amerikanischer Unternehmensführer eine Rede zum Thema Angabenüberlast. Obwohl sie sich im Wesentlichen auf die Angaben bezog, die nach der SEC-Regulation S-K gefordert sind, sind die Fragen die sie in ihrer Rede aufgeworfen hat, grundlegend und auch in der internationalen Debatte um Angaben von Bedeutung.

In das Thema ihrer Rede einführend erläuterte White, dass eines der stärksten Werkzeuge, die die SEC für ihre Anleger einsetzen kann, darin besteht, von Unternehmen die Informationen zu verlangen, die die Anleger benötigen, um informierte Anlageentscheidungen zu fällen. Sie fragte allerdings, ob Anleger wirklich all die detaillierten und langatmigen Informationen zu all den Themen benötigen, über die Unternehmen derzeit in ihren Angaben berichten. Würde damit optimal den Bedürfnissen der Anleger entsprochen? Es sei Zeit, in diesem Zusammenhang ein paar Fragen zu stellen, die dazu führen könnten, das Problem aus dem richtigen Winkel anzugehen.

  • Nach Meinung von Frau White sollte die SEC sich fragen, ob es bestimmte Angabevorschriften gibt, die einfach für Anleger nicht notwendig sind oder die diese nicht wollen. Einige Angabevorschriften seien in der Vergangenheit sicher sachgerecht gewesen, aber spiegeln nicht mehr die Realität in bezug darauf wieder, wie Unternehmen ihre Geschäftstätigkeit ausüben, wie Anleger Informationen und wie sie sich diese besorgen.
  • Sie regte auch an, zu überlegen, ob Anleger von Angabevorschriften profitieren würden, die stärker auf einzelnen Branchen oder Industrien zugeschnitten sind, in denen die Unternehmen tätig sind.
  • White fragte auch, ob es Möglichkeiten gebe, Wiederholungen in den Dokumenten zu vermeiden, die oft daraus entstehen, dass verschiedene Sätze von Angabevorschriften sich miteinander überschneiden. In diesem Zusammenhang sollte die SEC prüfen, ob es Ausweiszeilen für bestimmte Angabethemen geben sollte oder ob man einen prinzipienbasierten Ansatz wählen könne.
  • Sie wendete sich auch der Frage des zeitlichen Ablaufs zu, die sie dahingehend konkretisierte, dass man fragen müsse, ob die Anleger die Informationen, die sie brauchen auch zu dem Zeitpunkt bekommen, zu dem sie sie benötigen. Sie warnte allerdings auch, dass es notwendig sei, zu schauen, ob verkürzte Fristen oder häufigere Berichtspflichten eine unzumutbare Belastung für Unternehmen darstelle. Es gelte auch, dass kurzfristig zur Verfügung gestellte Informationen von schlechterer Qualität sein könnten.
  • White sprach allerdings nicht nur über Fragen, die sich die SEC (oder jede andere Standardsetzer oder Regulierer) fragen sollte. Sie verwies auch darauf, dass es viele andere Quellen für die Informationsüberfrachtungen gebe. In diesem Zusammenhang ging sie auf die Angebenüberlast ein, die daraus entsteht, dass ein Unternehmen sich aus einem Sicherheitsgefühl entscheidet, lieber zu viele als wenig Angaben zu leisten. In diesem Zusammenhang zitierte sie ein Urteil des obersten Gerichtshofs der Vereinten Staaten aus dem Jahr 1976. Damals hatte das Gericht geurteilt, dass nicht dann wesentlich ist, wenn ein Anleger diese 'möglicherweise' für wichtig halten könne, sondern dann wesentlich ist, 'wenn die substantielle Wahrscheinlichkeit besteht, dass ein vernunftbegabter Anteilseigner sie für wichtig halten würde'.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

15.10.2013

Am 23. Oktober 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Auf der Tagesordnung stehen die endgültige EFRAG-Stellungnahme zum IASB-Entwurf ED/2013/8 Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen und ein Stellungnahmeentwurf zu den vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

DPR-Prüfungsschwerpunkte 2014

15.10.2013

Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat die Prüfungsschwerpunkte für 2014 bekanntgegeben.

Die folgenden fünf Prüfungsschwerpunkte werden aufgeführt:

  1. Goodwill Impairment-Test
  2. Unternehmenszusammenschlüsse
  3. Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen
  4. Neue Standards zur Konsolidierung
  5. Konzernlagebericht, insbesondere neue Anforderungen durch DRS 20

Weitere Details können Sie der Pressemitteilung auf der Internetseite der DPR entnehmen.

IASB-Vorsitzender äußert sich indirekt zu den Finanzierungsvorschlägen im vorläufigen ECON-Bericht

15.10.2013

Während der Sitzung des IFRS-Beirats, die derzeit in London stattfindet, nutzte der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst die Gelegenheit, sich zu den Finanzierungsvorschlägen im vorläufigen ECON-Bericht zu äußern, als er die Mitglieder des Beirats über die Entwicklungen im Rahmenkonzeptprojekt des IASB und weiteren Projekten informierte.

Der vorläufige Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON) war Anfang des Monats zugänglich geworden. Darin war unter anderem eine jährliche Beurteilung der EU-Finanzierung des IASB vorgeschlagen worden, und es wurde auch gefordert, das Ergebnis der Beurteilung davon abhängig zu machen, ob bestimmte Forderungen der EU erfüllt würden.

Diese Finanzierungsvereinbarungen hängen davon ab, ob die IFRS-Stiftung und der IASB die Vorschläge der EU in Bezug auf ihre Führungsstruktur umsetzen, ob die Bilanzierungskonzepte der EU insbesondere im Hinblick auf 'Vorsicht' und die Vorschrift einer 'den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung' bei der Übrarbeitung des Rahmenkonzepts ausreichend berücksichtigt werden, ob der IASB entscheidet, diese Konzepte nicht in das überarbeitete Rahmenkonzept aufzunehmen, und ob der IASB Gründe für seine Entscheidung veröffentlicht, wozu auch die Veröffentlichung der Rechtskreise, Nichtregierungsorganisationen, Unternehmen und anderer Interessengruppen gehört, die diesen Konzepten widersprochen haben.

Während Hoogervorst die Mitglieder des Beirats über die Aktivitäten des IASB informierte, bezog er sich am Rande auch auf den vorläufigen ECON-Bericht und die Kriterien, die der jährlichen Begutachtung der EU-Finanzierung zugrunde liegen sollen un die zum Teil auch fachlicher Art sind, als er über das Rahmenkonzeptprojekt des IASB sprach. Im Laufe des Projekts hat es Rufe von verschiedenen Seiten gegeben, das Konzept der Vorsicht wieder einzuführen, und Hoogervorst hat die Debatte auch in seiner Rede zum Konzept der Vorsichtsvom September 2012 zur Kenntnis genommen. Unter Verweis auf den vorläufigen ECON-Bericht meinte er aber, dass er zwar der Diskussion als solcher nicht abgeneigt sei aber es "sehr schwierig" fände, "über das Konzept zu diskutieren, solange es in eine politische Diskussion eingebunden ist". Er nannte das Binden von Finanzierung an die Ergebnisse von Standardsetzung "etwas, das wir nicht akzeptieren können" und "eine Bedrohung unserer Unabhängigkeit". Er warnte außerdem: "Wenn Europa das macht, könnten auch andere Teile der Welt ermutigt werden, das zu tun." Der IASB-Vorsitzende fügte allerdings auch hinzu, dass er den Eindruck habe, dass auch die EU-Kommission gemerkt hat, dass die gegenwärtige Situation "nicht ist, das man sich wünschen sollte", und er gab der Hoffnung Ausdruck, dass der Trilog, der jetzt beginnt und die Europäischen Kommission, den Rat der Europäischen Union und das Europäischen Parlament involviert, ein "positives Ergebnis" haben werde.

Die Anmerkungen von Hoogervorst sind als Teil seiner Darstellung der aktuellen Aktivitäten des IASB aufgezeichnet worden und sich auf der Internetseite des IASB zugänglich (Aufzeichnung ACM – Session1/3).

Endgültige EFRAG-Stellungnahme zu den Leasingvorschlägen des IASB

15.10.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' genommen und rät von einer Finalisierung der Vorschläge ab.

EFRAG untertützt nach wie vor die Ansicht, dass mehr Leasingverhältnisse von Leasingnehmern in der Bilanz gezeigt werden sollten, hat aber in Bezug auf die Vorschläge im Entwurf erhebliche Bedenken und rät daher von einer Finalisierung der Vorschläge ab.

Insbesondere werden in der Stellungnahme die folgenden Punkte übermittelt:

  • EFRAG lehnt das duale Bewertungsmodell für Leasingnehmer ab.
  • EFRAG ist der Meinung, dass im Zusammenhang mit dem Modell aus Forderung und Restwert Fragen aufkommen, die untersucht werden müssen.
  • EFRAG ist der Meinung, dass die Vorschläge weit von einem sachgerechten Kosten-Nutzen-Verhältnis entfernt sind und bedeutende Vereinfachungen notwendig sind.

EFRAG betont außerdem, dass es notwendig ist, sicherzustellen, dass die Anwender die Zielsetzung hinter dem Projekt verstehen und begreifen, welche wirtschaftlichen Phänomene der IASB abzubilden versucht. Insbesondere die konzeptionelle Grundlage und die Definition eines Vermögenswerts aus einem Nutzungsrecht sollten verdeutlicht werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Gemeinsame Veranstaltung von EFRAG und AFRAC zum Rahmenkonzept

15.10.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) lädt am 5. November 2013 gemeinsam mit der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) zu einer öffentlichen Diskussion zum Rahmenkonzept ein.

Wie berichtet hat EFRAG eine Reihe von Einbindungsveranstaltungen initiiert, die in ganz Europa abgehalten werden sollen, um die Vorschläge im Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung mit den europäischen Anwendern zu erörtern. Die Diskussion in Österreich findet direkt im Anschluss an die Veranstaltung IASB@AFRAC 2013 von 14:00h bis 16:00h im Finanzministerium in Wien statt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung und die Möglichkeit zu Anmeldung finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

AASB-Papier zur Bilanzierung von Schulden

15.10.2013

Der australische Standardsetzer (Australian Accounting Standards Board, AASB) hat ein Papier mit einer konzeptionellen Analyse der Kernsachverhalte im Zusammenhang mit der Berichterstattung über Schulden veröffentlicht. Der Autor des Papiers spricht sich für eine breit angelegte Definition von Schulden, die Erfassung von Schulden allein auf Grundlage dieser Definition und nicht auf Grundlage separater Erfassungskriterien und die Bewertung von Schulden zu Gegenwartswerten beim erstmaligen Ansatz und in den meisten Folgeperioden aus.

Das Papier ist die erste Nummer einer neuen Reihe mit dem Titel AASB Occasional Paper, die vom neu eingerichteten Forschungszentrum des AASB herausgegeben wird und die detaillierten Erwägungen von Rechnungslegungssachverhalten gewidmet ist, die die Debatte anstoßen und Gedankenführerschaft demonstrieren soll. Das nun veröffentlicht erste Papier der Reihe mit dem Titel Schulden - Das vernachlässigte Element: Eine konzeptionelle Analyse der Finanzberichterstattung über Schulden wurde von Warren McGregor verfasst, Mitglied des IASB von dessen Gründung bis 2011 und unabhängiger Finanzberichterstattungsberater.

McGregor erläutert in seinem Papier, dass historisch der Schwerpunkt von Standardsetzern und anderen involvierten Parteien immer auf Vermögenswerten gelegen habe, was am Wesen mancher Schulden und den manchmal nicht intuitiven Auswirkungen der Bewertung von Schulden zu Gegenwartswerten liegen könne (wenn beispielsweise höhere Abzinsungssätze zu geringerer Schuldenerfassung führt oder wenn man die Auswirkungen der Anpassungen in Bezug auf geänderte Kreditrisiken bedenkt). Insbesondere hält McGregor Folgendes hinsichtlich Schulden fest, die nicht aus Leistung und Gegenleistung resultieren:

Im Gegensatz zu den meisten Vermögenswerten entstehen Schulden oft ohne dass Leistung und Gegenleistung vorliegen. Beispielsweise sind das Verbindlichkeiten aus Rechtsfällen, aus der Entsorgung oder Stilllegung von Vermögenswerten, aus Steuern, aus Sozialstrategien oder aus dem Erhalt von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Es gibt keinen entsprechenden Zufluss (oder genauer 'keine Gegenleistung') in Bezug auf diese Schulden. [...] Die Beurteilung ob und die Feststellung, wann eine Verpflichtung in Bezug auf nicht auf Leistung und Gegenleistung basierende Schulden entsteht und also auch deren Bewertung ist manchmal hochproblematisch.

Wegen der verschiedenen Schwierigkeiten, die sich zeigen, bleiben nach Meinung von McGregor viele Sachverhalte ungelöst, und die Schlussfolgerungen, zu denen man gelange, seien oft nicht konsistent, und es fehle ihnen an "konzeptioneller Schärfe". Daher bemüht sich der Autor, in seinem Papier die wesentlichen Sachverhalte in Bezug auf die Definition, den Ansatz und die Bewertung von Schulden zu adressieren, und er widmet sich   auch den Angabefragen, die sich daraus ergeben. In Bezug auf die Definition einer Schuld spricht sich McGregor für die jüngste Definition von IASB und FASB aus, nach der "eine Schuld eines Unternehmens eine gegenwärtige wirtschaftliche Belastung ist, auf die das Unternehmen verpflichtet ist", die er für das Spiegelbild der Definition eines Vermögenswerts hält, nach der ein Vermögenswert "eine gegenwärtige wirtschaftliche Ressource ist, auf die das Unternehmen ein Recht oder einen anderen Zugang hat, den Andere nicht haben". In dem Papier werden verschiedene schuldenbezogene Projekte des IASB, des FASB und des IPSASB untersucht und einige Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Wesen von Verpflichtungen, der Frage, wann ein Unternehmen Verpflichtungen eingeht, den Konzepten rechtlicher und faktischer Verpflichtungen und die zusätzlichen Schwierigkeiten angesprochen, die im Fall der Ermittlung des Bestehens einer Verpflichtung bei nicht auf Leistung und Gegenleistung basierenden Transaktionen sowohl im Privat- als auch im öffentlichen Sektor auftreten. In dem Zusammenhang geht McGregor auf solche Themen wie Bilanzierung von Abgaben, Emissionshandelsprogramme, Preisregulierung, Schulden aus Rechtsangelegenheiten, verfallbare Leistungen an Arbeitnehmer und das Zusammenwirken des Bestehens einer Schuld mit dem Ansatz und der Wertminderung von Vermögenswerten, der Einführung des Erfüllungspflichtkonzepts im Erlöserfassungsprojekt und das unbedingte Wesen von Optionen ein.

Im Zusammenhang mit der Erfassung von Schulden wendet sich McGregor wieder der bestehenden Literatur mit dem Schwerpunkt auf dem Wahrscheinlichkeitskriterium für den Ansatz und dem Verlässlichkeitskriterium für die Bewertung zu, die derzeit in vielen Rahmenkonzepten angewendet werden. Er kommt zu dem Schluss, dass das Kriterium der Wahrscheinlichkeit in Bezug auf den Ansatz zu einer "Klippenrandbilanzierung" führt, die keine konzeptionelle Grundlage aufweist, während er das Kriterium der verlässlichen Bewertung "weniger krass" sei. Dennoch ist McGregor der Meinung, dass zusätzliche Ansatzkriterien nicht notwendig sind:

Bedenken hinsichtlich der verlässlichen Bewertung oder der getreuen Darstellung entstehen aus Unsicherheiten in Bezug auf den Betrag und den Zeitpunkt künftiger Ressourcenübertragungen, und ich glaube, man kann diesen Bedenken durch die Auswahl einer sachgerechten Bewertungsgrundlage und der Angabe entsprechender Informationen in Bezug auf den Bewertungsprozess eher entgegentreten als dadurch, dass man gar keine Schuld ansetzt.

McGregor wendet sich dann der Bewertung zu und untersucht, was die richtigen Merkmale für die Identifizierung einer Verpflichtung sein sollten und wie auf welcher Grundlage die Verpflichtung korrekterweise bewertet werden sollte. Er stellt dabei die Konzepte 'Schuld' und 'abgegrenzte Erträge' gegenüber und argumentiert, dass das zweite konzeptionell nicht zu halten ist und dass "Transaktionen, die Erlöse (oder Erträge) erzeugen, beim erstmaligen Ansatz im Einklang mit der Definition von Schulden bilanziert werden sollten", wobei man sich auf die Bewertung verlassen sollte, um sicherzustellen, dass eine sachgerechte Risikomarge in der Periode erfasst wird, in der das Unternehmen seine Verpflichtung erfüllt. McGregor hält fest, dass die Bewertungsgrundlage für den erstmaligen Ansatz einer Schuld Gegenwartswerte sein sollten. Dabei betrachtet er Abgangspreise (beizulegender Zeitwert), 'historische Erlöse' (Zugangspreis) und unternehmensspezifische Werte als mögliche Ansätze zur Bestimmung des Gegenwartswerts, bevor er den Abgangspreis als "die umfassendste und objektivste Bewertung einer Schuld" empfiehlt.

Beim Thema der Folgebewertung von Schulden spricht sich McGregor für eine "aktuelle Bewertungsgrundlage für alle Schulden, sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch nachfolgend" aus, bevor er anerkennt, dass eine kostenbasierte Bewertung aus Kosten-Nutzen-Gründen für einige Schulden sachgerecht sein könnte und dass "es eine große Menge Widerstand gegen die Anwendung des Abgangspreises bei der Bewertung von Schulden nach ihrem erstmaligen Ansatz gibt". Er verweist dabei auf Bedenken hinsichtlich des Übertragungswerts und die Aufnahme des Leistungsausfallrisikos. McGregor hält auch fest, dass er ein 'Erfüllungswertkonzept' nicht unterstützt. Stattdessen argumentiert er, dass ein unternehmensspezifischer Wert verwendet werden sollte, wo ein Abgangspreis als nicht passend oder inakzeptabel für die Folgebewertung angesehen wird; er widmet sich detailliert den 'Bausteinen' der Bewertung bei jedem dieser Konzepte.

Zum Schluss werden in dem Papier die verschiedenen Angaben erwogen, die im Kontext der Empfehlungen und Sichtweisen aus dem Papier berücksichtigt werden sollten. Schwerpunkt der Ausführungen sind die Themen Unsicherheit, bedingte Verpflichtungen und Unsicherheit im Zusammenhang mit Schätzungen, bevor McGregor empfiehlt, dass "Standardsetzer bei der Änderung von vorgeschriebenen Angaben auf Grund der Wahrnehmung, dass die Angaben nachteilig für eine Berichtseinheit sein könnten, extreme Vorsicht walten lassen sollten".

Sie können sich das englischsprachige Forschungspapier direkt von der Internetseite des AASB herunterladen.

Zusammenfassung von der Sitzung des ASAF im September

14.10.2013

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Erörterungen des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) bei dessen Sitzung im September 2013 veröffentlicht. Während der Sitzung diskutierte ASAF verschiedene IASB-Projekte wie beispielsweise Angaben, Versicherungsverträge, Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Rahmenkonzept.

 

Angaben

ASAF widmete sich dem IASB-Projekt zur Angabeninitiative und einem Ansatz, der einem neuen Denken in Bezug auf Darstellung und Angaben gewidmet war. Der Stab des IASB gab einen Überblick über das Projekt einschließlich der fünf kur- und mittelfristigen Strategien. Die Mitglieder des ASAF sprachen ihre Unterstützung für das Projekt aus, aber einige Mitglieder bekundeten auch, dass die zeitliche Planung zu ehrgeizig sei, und bemerkten außerdem, dass der IASB auch Meinungen von Regulatoren und Prüfern einbeziehen sollte.

Der Stab des IASB sprach auch über die vorgeschlagenen Änderungen an IAS 1. Die Mitglieder des ASAF unterstützten allgemein die Vorschläge, sprachen sich aber für bestimmte Formulierungsänderungen aus. Sie schlugen vor, dass der IASB Wege suchen sollte, wie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unternehmensspezifischer gestaltet werden könne, und untersuchen sollte, ob die Methoden in den Angaben genauer dargestellt werden sollten.

Darüberhinaus waren die ASAF-Mitglieder geteilter Meinung in Bezug auf die "Nettoschulden", da dieser Begriff nicht in allen Rechtskreisen Merkmal der Finanzberichterstattung ist.

Die Mitglieder des ASAF wurden außerdem in Rahmen einer Präsentation über ein Papier des Mitglieds Kevin Stevenson, Vorsitzender des australischen Standardsetzer AASB, mit dem Titel Rethinking the Path from an Objective of Economic Decision Making to a Disclosure and Presentation Framework informiert.

 

Versicherungsverträge

ASAF erörterte den IASB-Entwurf zu Versicherungsverträgen. Die Mitglieder unterstützten den Ansatz des IASB in Bezug auf Versicherungsverträge und den entsprechenden Übergang, aber sie äußerten Bedenken hinsichtlich der Bilanzierungsanomalien, die sich aus der Anwendung der Vorschläge in Bezug auf Verträge im Zusammenhang mit Kapitalflüssen, die sich in Abhängigkeit von zugrundeliegenden Posten ändern, und im Zusammenhang mit Verträgen, die sich auf das sonstige Gesamtergebnis beziehen.

 

Leasingverhältnisse

ASAF diskutierte den IASB-Entwurf zu Leasingverhältnissen. Die Mitglieder waren geteilter Meinung in Bezug auf die Vorschläge. Die meisten Mitglieder unterstützten die Richtung der Vorschläge des IASB, aber einige äußerten Bedenken hinsichtlich der Komplexität des dualen Ansatzes. Die Mitglieder des ASAF unterbreiteten dem IASB und dem FASB außerdem einige detaillierte Anmerkungen, die diese bei der erneuten Erörterung der Bewertung von Vermögenswerten und Schulden aus Leasingverhältnissen, der Definition eines Leasingverhältnisses, Angaben und Übergnag berücksichtigen sollten.

 

Finanzinstrumente

 

Macro Hedge Accounting

Der Stab des IASB stellte eine Zusammenfassung des Neubewertungsansatzes in Bezug auf Macro Hedge Accounting vor, der im Rahmen des entsprechenden Projekts entwickelt worden ist, und bat um Rückmeldungen des ASAF. Die Mitglieder des ASAF schlugen vor, dass das Modell auf andere Risiken als das Zinsrisiko ausgedehnt werden sollte, dass klargestellt werden sollte, wie das Modell Produkte berücksichtigt, die auf Grundlage von erwarteten Fälligkeiten geführt werden, und dass der Anwendungsbereich des Modells sorgfältig geprüft werden sollte. ASAF schlug eine ausgeweitete Kommentierungsfrist von sechs Monaten für das Diksussionspapier vor, das Ende dieses Jahres veröffentlicht werden soll.

 

Wertminderung

ASAF erörterte die Vorschläge aus dem IASB-Entwurf zu Kreditausfällen. Der Dtab des IASB stellte einige Klarstellungen und Verbesserungen in Bezug auf das Model und seine Reaktionen vor. Dabei ging es um das Bewertungsziel in Phase 1 und die Definition von Leistungstörung. Einige ASAF-Mitglieder gaben an, dass die Vorschläge finalisiert werden sollten. Sie betonten außerdem, dass die Zielsetzung und die Prinzipien eindeutig bleiben und nicht zu Vorschriften werden sollten. Einige Mitglieder waren der Meinung, dass es weiterer Klarstellungen zur Definition der in den nächsten zwölf Monaten erwarteten Kreditausfälle bedürfe und dass der IASB die Abweichungen berücksichtigen solle, die in den IFRS in Bezug au die Bewertung von Wertminderung bestehen .

 

Rahmenkonzept

Die Mitglieder des ASAF erörterten das EFRAG-Bulletin zu Vorsicht. Viele Mitglieder des ASAF waren der Meinung, dass der IASB erwägen sollte, dass Konzept der Vorsicht wieder in das Rahmenkonzept einzuführen. Die betonten aber auch, dass es notwendig sei, eine klare Definition von Vorsicht zur Verfügung zu stellen, damit der Begriff nicht von verschiedenen Grupen unterschiedlich verwendet würde. Sie schlugen vor, dass Vorsicht als in Bezug auf unsichere Bedingungen stehend beschrieben werden sollte.

 

Künftige Sitzungen

ASAF wird das nächste Mal am 5. und 6. Dezember 2013 in London tagen. 2014 wurde die Septembersitzung vom 8. und 9. des Monats auf den 25. und 26. September verschoben.

 

Eine vollständige Zusammenfassung in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des IASB.

DRSC-Stellungnahme zum IASB-Vorschlag zur Bilanzierung von fruchttragenden Pflanzen

14.10.2013

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/8 'Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen' genommen. Konzeptionell sieht das DRSC keinen Grund, die vorgeschlagene Ausnahme nicht auch auf andere Bereiche auszudehnen.

Der IFRS-Fachausschuss stimmt dem Vorschlag im Entwurf, bestimmte Pflanzen aus dem Anwendungsbereich von IAS 41 auszunehmen, grundsätzlich zu. Es wird aber eingewendet, dass die Ausnahmeregelung inklusive Begründung gleichermaßen für bestimmte Tiere gelten müsste. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass für bestimmte Pflanzen, die nicht "fruchttragend" sind (beispielsweise Saatgutpflanzen), die Begründung der vorgeschlagenen Ausnahmeregel analog gelten müsste. Insgesamt sollte nach Auffassung des Fachausschusses der Anwendungsbereich von IAS 41 Landwirtschaft umfassender überdacht werden.

Die englischsprachige Stellungnahme gegenüber dem IASB können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Tätigkeitsbericht 2012/2013 des IDW

14.10.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat seinen Tätigkeitsbericht 2012/2013 veröffentlicht. Darin erläutert das IDW seine Aktivitäten in den Bereichen Interessenvertretung und Facharbeit während des Berichtszeitraums vom 1. Juli 2011 bis zum 30. Juni 2013.

Von besonderem Interesse mögen das Kapitel 'Europäische und nationale Entwicklungen in der Rechnungslegung' (Seiten 25 und 26 des Berichts) mit den Unterkapiteln 'Bilanzierungs- und Offenlegungserleichterungen durch das MicroBilG', 'Regulierung außerbörslich gehandelter Derivate', 'Reform der EU-Bilanzrichtlinien' und 'Fortentwicklung der (Konzern-)Lageberichterstattung' sowie das Kapitel 'Europäische und nationale Entwicklungen in der Rechnungslegung' (Seiten 26 und 30 des Berichts) mit den Unterkapiteln 'Arbeitsprogramm des IASB', 'Gründung eines neuen IASB-Beratungsgremiums', 'Finanzinstrumente', 'Umsatzerlöse', 'Investmentgesellschaften', 'Umfassender Review des IFRS for SMEs', 'Goodwill: Wertminderung und planmäßige Abschreibung' und 'Integrated Reporting' sein.

Sie können sich den Bericht direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Correction list for hyphenation

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