Oktober

IASB gibt Entwurf vorgeschlagener Änderungen am IFRS für KMU heraus

03.10.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen Entwurf (ED) mit Vorschlägen für Änderungen an seinem 'International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' (IFRS für KMU) herausgegeben. Die Vorschläge sind Ausfluss der ersten umfassenden Überprüfung dieses Standards, die jeweils im Dreijahresabstand durchführt werden soll. Der IASB schlägt darin kleinere Änderungen an 21 der 35 Abschnitte vor. Stellungnahmen zum Entwurf ED/2013/9 werden bis zum 3. März 2014 erbeten.

Hintergrund

Am 9. Juli 2009 hatte der IASB den International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen (IFRS für KMU) veröffentlicht. Dieser Standard war als Vereinfachung gegenüber den Vorschriften in den vollen IFRS gedacht, welche die Bedürfnisse der Nutzer von KMU-Abschlüssen sowie Kosten-Nutzen-Erwägungen widerspiegeln. Im Vergleich zu den vollen IFRS ist er in einer ganzen Reihe von Sachverhalten weniger komplex; so wurden Themengebiete, die für KMU irrelevant sind, ausgespart, Wahlrechte reduziert, Vorschriften in den vollen IFRS vereinfacht und der Umfang der Angaben verringert.

Zur Erreichung eines Gleichgewichts zwischen dem Bestreben einerseits, die Vorschriften des IFRS für KMU im Großen und Ganzen im Einklang mit den vollen IFRS zu belassen, und dem Wunsch nach Absenkung der Hürde, regelmäßig Änderungen am Regelwerk umsetzen zu müssen, auf der anderen Seite, hatte der IASB beschlossen, den IFRS für KMU lediglich etwa alle drei Jahre einer Überprüfung zu unterziehen. Der Board hatte zudem beschlossen, nicht notwendigerweise sämtliche Änderungen, die innerhalb dieses Zeitraums an den vollen IFRS vorgenommen wurden, auch in den IFRS für KMU aufzunehmen; vielmehr sollte eine Änderung an den vollen IFRS dazu führen, dass der Board darüber nachdenkt, ob (und falls ja: wie) er die derzeitige Fassung anpasst.

 

Der Überprüfungszyklus 2012-2014

Entsprechend seiner erklärten Absicht, den IFRS für KMU alle drei Jahre zu überprüfen, hatte der IASB mit seiner ersten Überprüfung 2012 begonnen. Die Prüfung wurde mit der Veröffentlichung einer Bitte um Einreichung von Informationen (Request for Information, RfI) eingeleitet, um Sichtweisen von den Adressaten dazu einholen, welche Themenfelder der IASB für eine Änderung in Betracht ziehen sollte. Gleichzeitig holte sich der Board Rat bei seiner Gruppe zur Einführung des KMU-Standards (SME Implementation Group, SMEIG). Der Board beriet die Stellungnahmen auf seinen Sitzungen vom März bis Juni 2013. Bei der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen kam der Board zu dem Schluss, keine grundlegende Überarbeitung der bestehenden Fassung vorzuschlagen, da der Standard immer noch vergleichsweise neu und von vielen Unternehmen gerade erst eingeführt worden ist. Dementsprechend schlägt der IASB lediglich begrenzte Änderungen an der 2009er Fassung des IFRS für KMU vor.

 

Ein Überblick über die am IFRS für KMU vorgeschlagenen Änderungen

Die weit überwiegende Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungen betrifft Klarstellungen am derzeitigen Text, weshalb sie in der Regel nicht zu Änderungen in der Bilanzierung bestimmter Geschäftsvorfälle oder Ereignisse führen werden. Eine tabellarische Übersicht der Abschnitte, bei denen Änderungen vorgeschlagen werden, finden Sie nachfolgend.

Die einzige größere Ausnahme von diesem generellen Vorgehen betrifft Abschnitt 29 zu Ertragsteuern, wo der IASB die erwartete Finalisierung seiner vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12 Ertragsteuern vorweggenommen hat. Diese Änderungen wurden allerdings nicht vollzogen und das Projekt einstweilen gestoppt. Um die Unterschiede bei den Kernprinzipien der Bilanzierung von Ertragsteuern zwischen dem IFRS für KMU und IAS 12 zu beseitigen, schlägt der IASB nunmehr vor, die Regelungen im IFRS für KMU an jene von IAS 12 anzugleichen.

 

Abschnitt Vorgeschlagene Änderung
1 — Definition eines KMU Klarstellung im Hinblick auf öffentliche Rechenschaft hinzugefügt
2 — Konzepte und grundlegende Prinzipien Leitlinien zur Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Aufwendungen' aufgenommen
4 — Vermögensaufstellung (Bilanz) Befreiung von der Vorschrift, bestimmte Vergleichsinformationen angeben zu müssen, hinzugefügt
5 — Gesamtergebnis- und Gewinn- und Verlustrechnung Klarstellung im Hinblick auf aufgegebene Geschäftsbereiche hinzugefügt und Angleichung an Änderungen von IAS 1 hinsichtlich Umgliederungen bewirkt
6 — Eigenkapitalveränderungsrechnung und Aufstellung über das Ergebnis und die Gewinnrücklagen Angleichung an die an IAS 1 bewirkten Änderungen zum sonstigen Ergebnis bewirkt
9 — Konzern- und separate Abschlüsse Klarstellungen, Leitlinien zur Behandlung unterschiedlicher Berichtsstichtage und geänderte Definition von 'kombinierte Abschlüsse' aufgenommen
11 — Einfache Finanzinstrumente Mehrere Klarstellungen und Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Aufwendungen' hinsichtlich der Vorschrift, Anlagen in Beteiligungstiteln zum beizulegenden Zeitwert bewerten zu müssen, aufgenommen
12 — Anderweitige Finanzinstrumentesachverhalte Mehrere Klarstellungen und Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Aufwendungen' hinsichtlich der Vorschrift, Anlagen in Beteiligungstiteln zum beizulegenden Zeitwert bewerten zu müssen, aufgenommen
17 — Sachanlagen Anpassung an die Änderungen, die an IAS 16 hinsichtlich Ersatzteilen etc. vorgenommen wurden
18 — Immaterielle Vermögenswerte mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts Geänderte Vorschrift, dass die Nutzungsdauer von immateriellem Vermögen zehn Jahre nicht übersteigen soll, wenn Unternehmen die Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzen können
19 — Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert Mehrere kleinere, klarstellende Änderungen, weitere Leitlinien sowie eine geänderte Vorschrift, dass die Nutzungsdauer des Geschäfts- oder Firmenwerts zehn Jahre nicht übersteigen soll, wenn Unternehmen die Nutzungsdauer nicht verlässlich schätzen können
20 — Leasingverhältnisse Klarstellungen aufgenommen, welche Vereinbarungen (k)ein Leasingverhältnis begründen
22 — Eigen- und Fremdkapital Einige Leitlinien, Ausnahmen sowie eine Anpassung an die vollen IFRS hinsichtlich IFRIC 19 und IAS 32 aufgenommen
26 — Anteilsbasierte Vergütung Mehrere Klarstellungen hinzugefügt und Anwendungsbereich an IFRS 2 angeglichen
27 — Wertminderungen von Vermögenswerten Klarstellung hinsichtlich der Anwendbarkeit auf Vermögenswerte aus Fertigungsaufträgen hinzugefügt
28 — Leistungen an Arbeitnehmer Klarstellung aufgenommen und Angabeerfordernisse zur Bilanzierungsweise von Abfindungsleistungen abgeschafft
29 — Ertragsteuern Anpassung an die Kernprinzipien von IAS 12 hinsichtlich Ansatz und Bewertung von latenten Steuern und Aufnahme einer Ausnahme 'unverhältnismäßig hoher Kosten und Mühen' hinsichtlich der Vorschrift, Steueransprüche und -schulden miteinander saldieren zu müssen
30 — Fremdwährungsumrechnung Anwendungsbereich klargestellt
33 — Angaben zu nahe stehenden Unternehmen und Personen Definition eines/r 'nahe stehenden Unternehmen/Person' an IAS 24 angeglichen
34 — Spezielle Tätigkeiten Bestimmte Angabebefreiungen für biologische Vermögenswerte sowie Klarstellung der Bilanzierung schürfender Tätigkeiten aufgenommen
35 — Übergang auf den IFRS für KMU Bestimmte Änderungen an IFRS 1 eingefügt und Formulierung vereinfacht
Glossar Einige Definitionen geändert und fünf neue Begriffe aufgenommen

 

Stellungnahmefrist und nächste Schritte

Stellungnahmen zum Entwurf ED/2013/9 Vorgeschlagene Änderungen am IFRS für KMU werden bis zum 3. März 2014 erbeten.

Der IASB wird die eingehenden Stellungnahmen erwägen und dann entscheiden, welche der vorgeschlagenen Änderungen am IFRS für KMU finalisiert werden sollen.

 

Weiterführende Informationen

 

Neue Robert Bruce-Kolumne zu Vorsicht

03.10.2013

Das Konzept der Vorsicht, so Robert Bruce, der Kolumnist unserer englischsprachigen Mutterseite, ist eigentlich ein einfaches. Aber die Tatsache, dass es so hoch umstritten sei, zeige, dass es besser definiert werden müsse.

Das Problem, meint Bruce, liege darin das 'Vorsicht' so ein vages positives Gefühl sei, dass nicht klar definiert aber historisch oft nach Belieben eingsetzt worden sei.

In seinem Diskussionspapier vom Juli 2013 hat der IASB deshalb die Meinung vertreten, dass Abschlüsse, die unter dem Aspekt der Vorsicht erstellt werden, "nicht neutral sind und deshalb nicht die Qualität der Verlässlichkeit aufweisen". In einem der Bulletins zum Rahmenkonzept mit dem Titel Das Vorsichtsprinzip haben EFRAG und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien allerdings die Meinung vertreten, dass "Vorsicht mit Neutralität vereinbar ist" und die Aufforderung ausgesprochen, dass, weil Vorsicht wichtig sei, das Rahmenkonzept explizit darauf Bezug nehmen solle, weil es sonst unvollständig sei.

Zu Robert Bruces englischsprachigen Analyse der verschiedenen Positionen gelangen Sie hier.

SASB veröffentlicht Rahmenkonzept

03.10.2013

Der US-amerikanische Rat für Nachhaltigkeitsberichterstattungstandards (Sustainability Accounting Standards Board, SASB), dessen Hauptziel es ist, industriespezifische Nachhaltigkeitsberichterstattungsstandards zu entwickeln, hat ein finalisiertes Rahmenkonzept für seine Arbeit herausgegeben.

Das Rahmenkonzept wurde entwickelt, um die Leitlinien festzulegen, denen der SASB folgt, wenn er neue Nachhaltigkeitsstandards entwickelt, denn, so Bob Herz, früheres FASB-Mitglied und jetzt Mitglied des Beirats des SASB: "Standards zu setzen ohne ein Rahmenkonzept ist wie navigieren ohne Kompass."

Im Rahmenkonzept wird auch Nachhaltigkeitsberichterstattung gegen Finanzberichterstattung abgegrenzt:

Finanzberichterstattung widmet sich bereits einigen Elementen der nicht fianziellen und Nachhaltigkeitsleistung. Zu Vermögenswerten gehören finanzielle Vermögenswerte, physische Vermögenswerte (die natürliche Vermögenswerte einschließen können) und bestimmte immaterielle Vermögenswerte (von denen einige sich auf Human- und soziales Kapital beziehen können).

Aber die Berichterstattung über nicht finanzielle Vermögenswerte oder nicht finanzielle Leistungen in finanziellen Maßzahlen hat inhärente Grenzen in der Abwesenheit von robusten Märkten und sachgerechten Bewertungsmethoden. Deshalb können Umwelt- und soziale Kapitalien anhand der Maßzahlen von Vermögenswerten und Schulden konzeptionell verstanden und bilanziert werden, sie können aber nicht genau und sachgerecht bepreist werden (weder historisch noch zu Marktpreisen), was für eine sachgerechte bilanzielle Behandlung notwendig ist.

[...]

Daher besteht der Ansatz des SASB in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung darin, Maßzahlen oder Indikatoren - sowohl qualitativ als auch quantitativ - zu entwickeln, die eine faire Wiedergabe der Leistungen eines Unternehmens bei den wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen gestattet bzw. eine "Bilanzierung" in diesem Bereich möglich macht, und sicher zu stellen, dass vernünftige Anleger im Rahmen ihres Entscheidungsprozesses Zugang zur "Gesamtmischung" von allen verfügbaren Informationen haben.

Auf der Internetseite des SASB haben sie Zugang zu folgenden Informationen in englischer Sprache

Protokolle und Präsentationen von den öffentlichen Diskussionen des DRSC am 30. September

02.10.2013

Das DRSC hatte am 30. September 2013 zu zwei aufeinander folgenden Diskussionsforen zu E-DRS 28 'Kapitalflussrechnung' und ED/2013/7 'Versicherungsverträge' nach Frankfurt eingeladen. Protokolle und Präsentationen von den Veranstaltungen stehen jetzt auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

Weltbank ruft Programm zur Verbesserung der Finanzberichterstattung in Osteuropa ins Leben

02.10.2013

Die Weltbank hat einen neues Programm in Leben gerufen, das darauf abzielt die die Finanzberichterstattung durch Unternehmen in den Ländern der Östlichen Partnerschaft der EU zu stärken. Die teilnehmenden Länder des Programms 'Strengthening Auditing and Reporting in the Countries of the Eastern Partnership (STAREP)' sind Armenien, Aserbeidschan, Georgien, Moldawien, die Ukraine und Weißrussland.

Diese sechs Länder (in denen jeweils die Anwendung der IFRS zumindest für Teile der börsennotierten Unternehmen vorgeschrieben ist) haben bedeutende Fortschritte bei der Mordernisierung ihrer Finanzberichterstattungssysteme gemacht, sehen sich aber einigen gemeinsamen großen Herausforderungen gegenüber, von denen die bedeutsamste die institutionelle Kapazität ist. Während der Konferenz in Wien, bei des Programm öffentlich vorgestellt wurde, diskutierten die Teilnehmer, welche Auswirkungen jüngste und kommende Änderungen in den internationalen Rechnungslegungsstandards und den internationalen und europäischen Regulierungsrahmen auf ihre eigenen Bemühungen zu Reform der Rechnungslegung und Prüfung haben werden.

STAREP zielt darauf ab, teilnehmenden Ländern dabei zu helfen, wirksame und nachhaltige Rahmenkonzepte für Rechnungslegung und Prüfung zu entwickeln, die mit internationalen Standards im Einklang stehen und europäische Gesetze und Verordnungen berücksichtigen. Es wird dabei helfen, die Institutionen aufzubauen, die notwendig sind, um die neuen Rahmenkonzepte wirksam umzusetzen. Berufskörperschaften im Bereich Rechnungslegung und Prüfung dabei zu helfen, ihre Rolle beim Setzen von Zugangsvoraussetzungen und bei der Durchführung disziplinarischer Maßnahmen zu erfüllen, gehört ebenso zu Programm wie die Modernisierung der Systeme der beruflichen Ausbildung an Universitäten und anderswo. Höhe Priorität wird auch dem Lernen aus der Erfahrung anderer Länder zugemessen, die sich ähnlichen Problemen bei der Umsetzung von Rechnungslegungs- und Prüfungsreformen gegenübersehen oder gegenübergesehen haben.

Eine ANfangsfinanzierung des Programms erfolgte durch die österreichische Entwicklungszusammenarbeit (Austrian Development Agency) und das östrreichische Finanzministerium. STAREP wird vom Zentrum für Finanzberichterstattungsreform will (Centre for Financial Reporting Reform, CFRR) der Weltbank geleitet, dem in Wien angesiedelten Expertenzentrum zur Lieferung von Wissen und Beratung bei der Umsetzung von Reformen der Finanzberichterstattung.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Weltbank in englischer Sprache:

Neues Trainingsmodul für den IFRS für KMU verfügbar

01.10.2013

Die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung hat ein Trainingsmodul zum Abschnitt 26 "Anteilsbasierte Vergütungen" des IFRS für KMU entwickelt. Dieser Abschnitt des IFRS für KMU bietet Leitlinien zu anteilsbasierten Vergütungstransaktionen und zu den zugehörigen nicht verpflichtenden Leitlinien, die nachfolgend durch die Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU entwickelt wurden.

Das Lernziel des Moduls zum Abschnitt 26 der IFRS für KMU besteht darin, dass der Absolvent nach Abschluss des Moduls die folgenden Fähigkeiten erworben hat:

  • anteilsbasierte Vergütungstransaktionen identifizieren,
  • die Ansatzvorschriften für anteilsbasierte Vergütungstransaktionen einschließlich der Vorschriften im Zusammenhang mit Ausübungsbedingungen anwenden,
  • das Bewertungsprinzip für die Erfassung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen, die in Eigenkapitaltiteln erfüllt werden, einschließlich Aktien und Aktienoptionen anwenden,
  • Änderungen von Bedingungen, Kündigungen und Erfüllung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen, die in Eigenkapitaltiteln erfüllt werden, bilanzieren,
  • in bar erfüllte anteilsbasierte Vergütungstransaktionen einschließlich anteilsbasierte Vergütungstransaktionen mit Barerfüllungsalternative bilanzieren,
  • verstehen, wie von Regierungen vorgeschriebene anteilsbasierte Vergütungsprogramme bilanziert werden,
  • generell die Fähigkeit zeigen, die bedeutenden Ermessensentscheidungen verstanden zu haben, die in der Bilanzierung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen erforderlich sind,
  • anteilsbasierte Vergütungvereinbarungen im Abschluss angeben.

Schlussendlich werden 35 eigenständige Trainingsmodule für den IFRS für KMU verfügbar sein – eins für jeden Abschnitt des Standards. Die meisten der bestehenden Module sind auch in Arabisch, Russisch, Spanisch und Türkisch verfügbar. Die IFRS-Stiftung hofft, die Anzahl der Sprachen, in denen die module zur Verfügung stehen, ausweiten zu können.

Zugang zum Trainingsmodul zum Abschnitt 26 haben Sie hier oder über die Übersicht aller verfügbaren Module auf der Internetseite des IASB (eine kostenfreie Registrierung ist erforderlich).

Wir nehmen Stellung zu vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

01.10.2013

Wir haben eine Reihe von Stellungnahmen zu vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee eingericht. Betroffen sind die Standards FRS 10, IFRS 11, IAS 19 und IAS 32.

Insgesamt handelt es sich um fünf Sachverhalte :

Sachverhalt

Stellungnahme

IFRS 10 Konzernabschlüsse — Klassifizierung von kündbaren Instrumenten, die keine beherrschenden Anteile darstellen hier
IFRS 10 Konzernabschlüsse und IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen — Übergangsfragen hinsichtlich IFRS 10 und IFRS 11 hier
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis — Option in IAS 32, eine bestimmte Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten auszugeben hier
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis — Finanzinstrumente, die in eine variable Anzahl von Aktien gewandelt werden, wenn eine Bank unter die regulatorische Mindestfinanzierungsgrenze fällt hier
hier

All unsere Stellungnahmen gegenüber den Gremien der IFRS-Stiftung haben wir hier für Sie archiviert.

IFRS-Studie 2013: Zunehmende Diskussionen über die Rechnungslegungsstandards in der Schweiz

01.10.2013

Unsere Schweizer Kollegen haben eine vierte Studie zur Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards durch schweizerische börsennotierte Unternehmen abgeschlossen.

Dies ist die vierte von Deloitte durchgeführte Studie zur Anwendung und Umsetzung der International Financial Reporting Standards (IFRS). In ihr wurden die Geschäftsberichte von 30 in der Schweiz börsennotierten Unternehmen untersucht. Zusammen repräsentieren die in der IFRS-Studie von Deloitte untersuchten Unternehmen eine Marktkapitalisierung von CHF 669 Milliarden, dies entspricht 69% der Marktkapitalisierung der an der Schweizer Börse SIX notierten Unternehmen.

Die wesentlichen Ergebnisse sind nachfolgend aus der Presseerklärung unserer Schweizer Kollegen wiedergegeben, die vollständige Studie in englischer Sprache können Sie sich hier herunterladen.

 

Swiss GAAP FER auf dem Vormarsch

Internationale Rechnungslegungsstandards wurden eingeführt, um die Transparenz und Vergleichbarkeit der Finanzberichterstattung zu erhöhen. 2012 wechselten in der Schweiz vier Unternehmen von IFRS zu GAAP FER und gar grosse Unternehmen wie die Swatch Group und Georg Fischer kündigten einen Wechsel für 2013 an. In diesem Kontext wird die Vormacht der IFRS-Standards gegenüber Swiss GAAP FER wieder vermehrt diskutiert. Die generelle Debatte über die Wahl der Rechnungslegungsstandards wird weiter zunehmen.

 

IAS 19R – was bedeutet das für Schweizer Unternehmen?

Die geänderten Standards IAS 19R werden die Profitabilität der Schweizer Unternehmen stärker beeinträchtigen als jene der europäischen. Deloitte schätzt eine Zunahme der betrieblichen Vorsorgekosten für Schweizer Unternehmen bei durchschnittlich 56%. Zudem wird bei 50% der Unternehmen, welche die "Korridormethode" anwandten, das bilanzierte Eigenkapital bei der Umstellung um einen Schlag um mehr als 5% reduziert.

Im 2012 lag die durchschnittliche Deckung von Vorsorgeverbindlichkeiten durch Vorsorgevermögen wie im Vorjahr bei 80%; im Gegensatz zu 95% vor sechs Jahren. Die Deckung der Vorsorgeverbindlichkeiten ist bei Schweizer Unternehmen höher als bei Deutschen (62%) oder Französischen (57%) Unternehmen.

 

Die Investoren- und Analystenkommunikation

Eine transparente Finanzberichterstattung ist vital, um das Vertrauen in ein Unternehmen aufrechtzuerhalten. Entsprechend muss das Management seine Kommunkation mit Investoren- und Stakeholdern mit der Finanzberichterstattung abstimmen. Die Deloitte-Analyse zeigt eine gewisse Diskrepanz zwischen Analystenpräsentationen und IFRS-Finanzberichterstattungen auf, besonders bei den Messgrößen zur Erfolgsrechnung und der Geldflussrechnung. Trotz der Bemühungen des International Accounting Standards Board (IASB) scheint IFRS den Unternehmen für eine wirkungsvolle Kommunikation ihrer finanziellen Leistung nicht zu genügen.

 

Weitere Ergebnisse der Deloitte IFRS-Studie

  • Goodwill-Wertminderung – Dank der positiven Finanzresultate der Unternehmen verzeichneten 2012 lediglich fünf (17%) eine Wertminderung des Goodwill, 2011 waren es neun (31%) Firmen. Europäische Unternehmen scheinen stärker von den Wirtschaftsbedingungen betroffen zu sein. Rund 50% der untersuchten Unternehmen in Frankreich, 29% in Deutschland  und 22% in Grossbritannien mussten Wertminderungen hinnehmen.
  • Ausblick – Bedeutende Projekte wie Verbuchung der Erträge, Miete/Leasing und Finanzinstrumente stehen an. Die Unternehmen sollten diese Veränderungen und ihre Auswirkungen auf den finanziellen Leistungsausweis, die Management-Informationssysteme sowie die Kommunikation mit Stakeholdern bereits jetzt prüfen.

FRC sieht IASB-Vorschläge zu fruchttragenden Pflanzen als nicht ausreichend an

01.10.2013

Der britische Rat für Rechnungslegung (Financial Reporting Council, FRC) hat gegenüber dem IASB Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/8 ‘Landwirtschaft: Fruchttragende Pflanzen’ genommen und lehnt die Vorschläge in ihrer jetzigen Form ab.

Der IASB hatte im Juni 2013 vorgeschlagen, fruchttragende Pflanzen die nicht länger einer deutlichen biologischen Änderung unterliegen, in den Anwendungsbereich von IAS 16 zu stellen, sodass sie auf die gleiche Art und Weise bilanziert würden wie Sachanlagen. Gegenwärtig ist in IAS 41 vorgeschrieben, dass alle biologischen Vermögenswerte, die sich auf landwirtschaftlich Tätigkeit beziehen, zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten zu bilanzieren sind.

Der FRC "sieht keinen Grund" warum bestimmte Teile des Viehbestands, die rein zu Zuchtzwecken und nicht zur Veräußerung gehalten werden, nicht auch mit der gleichen Begründung wie im Fall von fruchttragenden Pflanzen nach IAS 16 bilanziert werden sollten. Dies "würde zu einer größeren Einheitlichkeit über landwirtschaftliche Betriebe hinweg führen", während die Vorschläge im Entwurf "die Vergleichbarkeit für Adressaten reduzieren". Darüber hinaus spricht sich der FRC dagegen aus, weitere Angaben einzuführen, die beispielsweise die Produktivität der fruchttragenden Pflanzen betreffen, da die Erstellung entsprechender Angaben zu aufwendig sei. Anstatt begrenzte Änderungen an IAS 16 und IAS 41 vorzunehmen und zusätzliche Angaben einzuführen, spricht sich der FRC insgesamt dafür aus, IAS 41 Landwirtschaft grundsätzlich zu überarbeiten.

In eine ähnliche Richtung hatte auch bereits die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) im Entwurf einer Stellungnahme zum IASB-Entwurf argumentiert.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme des FRC direkt von dessen Internetseite herunterladen.

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.