September

IASB@AFRAC 2013 – Einladung und Programm

23.09.2013

Am 5. November 2013 findet das jährliche Diskussionsforum des österreichischen Standardsetzers Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) 'IASB@AFRAC' statt. Eine Einladung mit Programm ist jetzt verfügbar.

Hauptteil der Veranstaltung wird ein Überblick über das aktuelle Arbeitsprogramm des IASB durch IASB-Mitglied Martin Edelmann sein, dem sich zwei Parallel-Workshops zu den Themen 'Finanzinstrumente' und 'Leasingverhältnisse' anschließen.

Einladung und Veranstaltungsprogramm für IASB@AFRAC 2013 können Sie hier  von der Internetseite des AFRAC herunterladen.

Arbeitsgruppe für die Indossierung der IFRS in Japan eingerichtet

22.09.2013

Im Juni 2013 hatte der japanische Rat für die handelsrechtliche Bilanzierung (Business Accounting Council of Japan, BAC) einen abschließenden Bericht in Bezug auf die Anwendung der IFRS in Japan herausgegeben, in dem unter anderem empfohlen wurde, zusätzlich zur Beibehaltung der freiwilligen Anwendung der IFRS wie vom IASB herausgegeben einen neuen Übernahmeprozess einzurichten, der zu Änderungen an den IFRS führen könnte.

Im Bericht war der Prozess mit dem Hinweis "im Hinblick auf den spezifisch japanischen Übernahmeprozess ist es angemessen, dass der Accounting Standards Board of Japan (ASBJ), der die Fähigkeiten hat, Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, zuerst die Standards prüft, die dann von der Financial Services Agency einzeln auf die gleiche Art und Weise verabschiedet werden, wie dies gegenwärtige mit japanischen Rechnungslegungsstandards geschieht" in die Hände des ASBJ gelegt worden.

Der ASBJ hat jetzt auf die Empfehlung reagiert und eine Arbeitsgruppe für die Indossierung der IFRS eingerichtet und die Mitglieder der Arbeitsgruppe benannt, um den Indossierungsprozess aufnehmen zu können. Die genaue Zusammensetzung der Gruppe können Sie der neuesten Ausgabe des englischsprachigen ASBJ-Newsletters auf dessen Internetseite entnehmen (dort unter Punkt 5).

Initiative der UN will Nachhaltigkeitsberichterstattung stärker als Mittel zur Förderung nachhaltiger Entwicklung nutzen

22.09.2013

Beim alle drei Jahre stattfindenden Leaders' Summit der 'Global Compact'-Initiative der Vereinten Nationen (UNGC) hat UN-Generalsekräter Ban Ki Moon offiziell eine Nachhaltigkeitsarchitektur vorgestellt, die eine Zusammenarbeit zwischen der UNGC, dem Weltwirtschaftsrat für nachhaltige Entwicklung (World Business Council for Sustainable Development, WBCSD) und der Global Reporting Initiative (GRI) vorsieht und der Privatwirtschaft eine treibende Rolle bei Förderung nachhaltiger Entwicklung insgesamt zuordnet.

Die Zusammenarbeit der drei Organisationen, in die jede ihre Sträken einbringen soll - UNGC als prinzipienbasierte Organisation, GRI als wirkungsvolle Berichterstattungsstandards, WBSCD als eine zutiefst inhaltlich basierte Organisation -, soll die Unternehmen der Privatwirtschaft in die Lage setzen, nachhaltig zu wirtschaften und dies auch zu zeigen.

Die Logik hinter der neuen Architektur ist, dass Unternehmen, die transparent über die ökologischen Auswirkungen ihrer Aktivitäten berichten und diesbezügliche positive Entwicklungen zeigen können, damit wirtschaftlichen Erfolg haben können und so insgesamt zu einem Motor nachhaltiger Entwicklung werden können. Voraussetzung für eine entsprechende Berichterstattung sind universell akzeptierte Nachhaltigkeitsberichterstattungsleitlinien. Die GRI-Leitlinien sind die weltweit am häufigsten angewendeten Leitlinien und wurden im Mai 2013 in der vierten umfassenden Überarbeitung ("G4-Richtlinien") veröffentlicht. Sie ermöglichen Unternehmen, Nachhaltigkeit in ihre Strategie zu integrieren und entsprechende Fortschritte regelmäßig zu messen und zu artikulieren. GRI beabsichtigt ausßerdem, mit der UNGC und dem WBSCD zusammenzuarbeiten, um weitere Leitlinien zu entwickeln, die Unternehmen dabei helfen, ihr Nachhaltigkeitsmanagement und die entsprechende Berichterstattung weiter zu verbessern und insgesamt globale Nachhaltigkeitsziele zu erreichen.

Die Zusammenarbeit der drei Organisationen kann als wichtiger Schritt in der Entwicklungsagenda für die Zeit nach 2015 angesehen werden. Das Konzept universell geltender Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDG) war zuerst auf der Rio+20-Konferenz im Juni 2012 entwickelt worden, auch wenn man sich seinerzeit noch nicht auf endgültige Ziele einigen konnte. Dennoch ist es für alle Beteiligten (einschließlich der Privatwirtschaft) wichtig, ihre Beiträge zu diesen Zielen, wenn sie genau bestimmt werden, messen und überwachen zu können.

Folgende weiterführende Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache zur Verfügung (alle Verknüpfungen auf die Internetseiten der genannten Organisationen):

Dossier zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts in der Schweiz

21.09.2013

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat ein Dossier zusammengestellt, das alle Dokumente umfasst, die für die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts in der Schweiz von Bedeutung sind.

Mit der Revision wird das Unternehmensrecht umfassend modernisiert und den wirtschaftlichen Bedürfnissen angepasst. Insbesondere werden die Corporate Governance verbessert, die Kapitalstrukturen und das Rechnungslegungsrecht neu geregelt sowie die Regeln über die Generalversammlung aktualisiert. Das neue Rechnungslegungsrecht wurde zum 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.

Zum Dossier auf der Internetseite des EJPD gelangen Sie hier.

Weitere Zusammenarbeit zwischen der IOSCO und der IFRS-Stiftung

18.09.2013

Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und die IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass die beiden Organisationen ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung der IFRS auf eine global einheitliche Weise vertiefen wollen.

Im Oktober 2012 hatten der Rat der IOSCO und die IFRS-Stiftung vereinbart, ihr Zusammenwirken in Bezug auf die IFRS voranzutreiben, wobei die praktische Anwendung der IFRS zur Verbesserung von Abschlüssen eine besondere Rolle spielen sollte. Jetzt haben die IOSCO und die IFRS-Stiftung eine Reihe von Protokollen bekanntgegeben, die die Einheitlichkeit der IFRS-Anwendung fördern sollen. In der Protokollvereinbarung hinsichtlich der Zusammenarbeit bei den International Financial Reporting Standards wird die gegenwärtige Beziehung der beiden Organisationen bekräftigt, und es werden vier neue Bereiche identifiziert, in denen man sich gegenseitig unterstützen will:

  • Anwendung der IFRS in den einzelnen Rechtskreisen weltweit — die IOSCO und die IFRS-Stiftung werden regelmäßig Informationen austauschen, um aktuelle und genaue Daten zum Fortschritt der IFRS-Übernahme weltweit zu sammeln und aktuell zu halten.
  • Auswirkungen der IASB-Standards auf die Wertpapierregulierer — die IFRS-Stiftung wird die Umsetzungsaspekte neuer oder bedeutend geänderter Standards, die von Interesse für Wertpapierregulierer sind, identifizieren und erläutern.
  • Eröerterung von IFRS-Durchsetzungsfragen — die IOSCO wird ein jährliches IFRS-Durchsetzer-Diskussionsforum für ihre Mitglieder oragnisieren, bei dem sie Sachverhalte, Standards und andere IFRS-Durchsetzungsfragen mit den Mitgliedern des IASB oder Mitarbeitern des IASB-Stabs erörtern können.
  • Zeitnahe Zurverfügungstellung kritischer Meinungsäußerungen — die IFRS-Stiftung mit die Meinungen von IOSCO-Mitgliedern in Bezug auf jegliche zeitkritische IFRS-Umsetzungsfragen einholen, die dringender Beurteilung durch Wertpapierregulierer bedürfen.

Die englischsprachige Protokollvereinbarung steht Ihnen auf der Internetseite der IOSCO zur Verfügung.

Weiterer Satz formaler Korrekturen an den IFRS verfügbar

18.09.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat einen weiteren Satz formaler Korrekturen herausgegeben. Sie beziehen sich auf das "Blaue Buch" 2013, das "Rote Buch" 2013 und das "Grüne Buch" 2013 sowie diverse Einzelstandards und Entwürfe.

Die betroffenen Einzelstandards und Entwürfe sind:

Die Änderungen am roten, grünen und blauen Buch vollziehen die Änderungen an den Einzelstandards nach und betreffen ansonsten Fehler, die bei der Kompilierung der Bände gemacht wurden.

Der neue Satz formaler Korrekturen steht Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IDW lehnt die Vorschläge des IASB für einen neuen Leasingstandard ab

18.09.2013

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' zur Verfügung. Nach Meinung des IDW weist der Entwurf schwerwiegende konzeptionelle Mängel auf.

Die im Entwurf vom Mai 2013 vorgeschlagene Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Typ A Leasing oder Typ B Leasing ist nach Meinung des IDW nur scheinbar prinzipienorientiert und führten zu ganz unterschiedlichen Konsequenzen für die bilanzielle Abbildung der Leasingverhältnisse sowohl beim Leasingnehmer als auch beim Leasinggeber. Darüber hinaus führten die Vorschläge des IASB zu einer deutlichen Erhöhung von Komplexität und Kosten der Abschlusserstellung.

Einem neuen Konzept zur Leasingbilanzierung könne aus Sicht des IDW nur dann zugestimmt werden, wenn es zu einer substanziellen Verbesserung beziehungsweise erhöhten Aussagekraft der Abschlüsse führt, sodass beispielsweise Analysten keine Notwendigkeit mehr sehen, die in der Bilanz enthaltenen Beträge für ihre Auswertungen anzupassen. Solange dies nicht nachgewiesen werde, sei eine begrenzte Überarbeitung des bestehenden Leasingstandards (IAS 17) vorzuziehen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Anwender äußern sich zur künftigen Agenda des FASB

17.09.2013

Der US-amerikanische Standardbeirat (US Financial Accounting Standards Advisory Council, FASAC) hat die Ergebnisse seiner Konsultation bekanntgegeben, mit deren Hilfe die Meinung der verschiedenen Interessengruppen zur künftigen Agenda des US-amerikanischen Standardsetzers FASB eingeholt werden sollte. Der hundert Seiten umfassende Bericht wird dem FASB gestatten, die Rückmeldungen sowohl der Anwender als auch anderer interesierter Parteien umfassend zu berücksichtigen, wenn er entscheidet, welche Projekte er auf seine künftige Agenda nimmt.

Zu der Konsultation, die der FASAC im Mai 2013 angestoßen hat, gingen 105 Antworten von Erstellern, Prüfern, Adressaten, Wissenschaftlern, Branchenvereinigungen und weiteren Parteien ein.

Die wichtigsten Themen für die Befragten, sind Themen, die sich in ähnlicher Form auch Ergebnis der Agendakonsultation 2011 des IASB ergeben haben. (Die Projektbeschreibungen, die als Anhang der Befragung zur Verfügung gestellt worden waren, hatten stets auch Verweise auf aktive IASB-Projekte, wo diese bestehen, enthalten.) Nach Meinung der FASB-Anwender sollten die folgenden Projekte in den nächsten fünf Jahren auf der Agenda des FASB stehen:

  • Angabenrahmenkonzept
  • Bilanzierung von Finanzinstrumenten - Sicherungsbilanzierung
  • Rahmenkonzept
  • Finanzinstrumente mit Merkmalen von Eigenkapital
  • Pensionen (gemeinsamer fünfter Platz der Ergebnisliste)
  • Darstellung des Abschlusses (gemeinsamer fünfter Platz der Ergebnisliste)

Die Hälfte aller Befragten hoffen, dass der FASB ein oder mehrere dieser möglichen Projekte innerhalb der nächsten 24 Monate abschließt. Besonders hervor hoben die Befragten die Projekte zu Finanzinstrumenten, zum Rahmenkonzept und zum Angabenrahmenkonzept. Die meisten Meinungsäußerungen zum Rahmenkonzept galten der Konvergenz und der Zusammenarbeit mit dem IASB im Rahmen von dessen Projekt zum Rahmenkonzept,  wobei eine große Bandbreite von Meinungen dazu ausgedrückt wurde, wie der FASB konkret vorgehen solle.

Etwa die Hälfte der Befragten sprachen sich auch dafür aus, die Kodifizierung des FASB neu zu organisieren oder zu verbessern, wobei 71% der Antworten von Prüfungsgesellschaften diese Ansicht vertraten.

Die folgenden Informationen stehen Ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

Zweite Sammlung kostenfreier Forschungsbeiträge in anerkannten Journalen

17.09.2013

Im fortgesetzten Bestreben, Forschung im Bereich Rechnungslegung zu fördern, hat der Verleger Taylor & Francis Online vier weitere Sammlungen von frei verfügbaren Forschungspapieren zu derzeit weit diskutierten Themen zusammengestellt. Die vier Themen sind: 'Rechnungslegungsregulierung', 'Internationale Rechnungslegung', 'Rechnungslegung im 20. Jahrhundert' und 'Prüfung'.

Die Forschungspapiere stammen aus den Journalen Accounting and Business Research, Accounting Education, Accounting in Europe, European Accounting Review, Accounting History Review, Review of International Political Economy, New Political Economy, Total Quality Management and Business Excellence, Public Money & Management und Quantitative Finance.

Unter den Artikeln finden sich Beiträge von angesehenen Forschern, deren Arbeiten wir schon früher auf IAS Plus zur Verfügung gestellt haben: Christian Leuz (University of Chicago Booth School of Business), Thorsten Sellhorn (WHU - Otto Beisheim School of Management ) und Katherine Schipper (Duke University).

Zugang zu den vier Sammlungen von englischsprachigen Forschungspapieren haben Sie durch nachfolgende Verknüpfungen auf die Internetseite von Taylor & Francis Online. Bitte beachten Sie, dass der kostenfreie Zugang Ende 2013 erlischt.

Die Zusammenstellung der Sammlungen folgt auf vier früheren Sammlungen von Forschungspapieren im Bereich Rechnungslegung (in den Themenruppen 'International Financial Reporting Standards', 'Nachhaltigkeit in der Rechnungslegung', 'Finanzkrisen' und 'Rechnungslegungslehre'), die im Mai 2013 zur Verfügung gestellt worden waren.

Auf IAS Plus bieten wir Ihnen eine eigene Unterseite mit Information rund um Forschung und Lehre sowie eine Sammlung von Forschungspapieren zur Rechnungslegung.

DRSC nimmt Stellung zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee

17.09.2013

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat sich zu zwei vorläufigen Agendaentscheidungen des IFRS Interpretations Committee zu IAS 19 und IAS 32 geäußert.

Sie können sich die beiden englischsprachigen Stellungnahmen direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen. Wir stellen die Verknüpfungen gemeinsam mit den deutschsprachigen Zusammenfassungen des IFRS-Fachausschusses hier zur Verfügung:

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