September

Auch ESMA lehnt IASB-Vorschlag zur Preisregulierung ab

13.09.2013

Ebenso wie die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat sich auch die die europäische Wertpapieraufsicht (European Securities and Markets Authority, ESMA) gegen die IASB-Vorschläge zu regulatorischen Abgrenzungsposten ausgesprochen.

ESMA lehnt den vom IASB herausgegebenen Entwurf, in dem vorgeschlagen wird, dass Unternehmen, die nach ihren derzeit angewendeten Rechnungslegungsstandards regulatorische Abgrenzungsposten ansetzen, dies unter bestimmten Voraussetzungen auch dann weiter tun dürfen, wenn sie auf IFRS übergehen, ab, auch wenn dieser Vorschlag nur als Übergangslösung gedacht ist.

ESMA ist der Meinung, dass regulatorische Abgrenzungsposten nicht die Definition von Vermögenswerten und Schulden nach dem Rahmenkonzept des IASB erfüllen. Nach Überzeugung von ESMA sollte der IASB keine Verlautbarungen herausgegeben, die im Konflikt mit dem Rahmenkonzept oder anderen Standards stehen. ESMA ist auch der Meinung, dass der IASB mit diesem Vorschlag aktiv zum Bestehen von Abweichungen in der Praxis beiträgt, wahrend seine Bemühungen doch gerade ins Gegenteilige laufen sollten. Schließlich verweist ESMA wie auch schon in der EFRAG-Stellungnahme erwähnt darauf, dass andere sogenannte Zwischenlösungen wie beispielsweise IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen gezeigt hätten, dass Zwischenlösungen keine Garantie für schnelle endgültige Lösungen sind.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite von ESMA herunterladen.

EFRAG spricht sich für die Übernahme von IFRIC 21 aus

13.09.2013

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Übernahmeempfehlung für die vom IASB im Mai 2013 herausgegebene Interpretation IFRIC 21 herausgegebenen.

Der IASB hat IFRIC 21 Abgaben herausgegeben, um Leitlinien dazu zu bieten, wann eine Schuld für eine Abgabe anzusetzen ist, die von einer Regierung auferlegt wird.

EFRAG ist mehrheitlich zu dem Schluss gekommen, dass die Interpretation den Kriterien für eine Übernahme für die Anwendung in der EU entspricht und dass der Nutzen aus der Übernahme die daraus entstehenden Kosten aufwiegt. Zwei Mitglieder des Fachexpertenausschusses hatten sich allerdings gegen die Übernahme ausgesprochen.

Über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG haben Sie Zugang zur Übernahmeempfehlung und zur gleichzeitig erstellten Auswirkungsanalyse. Der nächste Schritt im Übernahmeprozess ist jetzt die Abstimmung im Regelungsausschuss für Rechnungslegung (RAR), die im vierten Quartal 2013 erfolgen soll.

EFRAG hat außerdem den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, nach entsprechend aktualisiert.

Zwei neue Bulletins zum Rahmenkonzept

12.09.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien haben zwei weitere Ausgaben ihrer gemeinsamen Publikationsreihe zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB herausgegeben. Sie sind den Themen 'Rechenschaft und Zielsetzung der Rechnungslegung' sowie 'bilanzorientierter Ansatz' gewidmet.

Die Bulletins zum Rahmenkonzept sollen die Debatte fördern und über europäische Sichtweisen zum Rahmenkonzeptprojekt des IASB informieren. Sie sind auch dazu gedacht, Meinungen einzuholen, und enthalten daher am Ende jedes Bulletins gezielte Fragen. Sollten Sie sich an der Diskussion zu den Konzepten beteiligen wollen, bitten die Standardsetzer um Einreichungen bis zum 15. November 2013.

Nachfolgend haben Sie Zugang zu den beiden neuen Ausgaben des Bulletins:

Wir haben außerdem ein Archiv aller verfügbaren Ausgaben des Bulletins eingerichtet. Wir danken EFRAG und den nationalen Standardsetzern für die Erlaubnis, Ihnen diese Bulletins auf IAS Plus zur Verfügung stellen zu dürfen.

Öffentliche Diskussion des DRSC zum Rahmenkonzept

12.09.2013

Das DRSC lädt alle Mitglieder des DRSC sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Freitag, den 25. Oktober 2013, 13:00h (bis circa 17:00h) ins InterCity Hotel Airport in Frankfurt am Main zu einem Diskussionsforum zum Rahmenkonzept ein.

Der IASB hat am 18. Juli 2013 das Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung herausgegeben, das bei der Veranstaltung diskutiert werden soll. An der Veranstaltung wird auch ein IASB-Mitglied teilnehmen.

Sollten sich in den nächsten Wochen noch Änderungen ergeben bzw. weitere Veröffentlichungen zur Diskussion stehen, behält das DRSC sich vor, die Tagesordnung zu ändern.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bahrmann@drsc.de bis zum 18. Oktober 2013 an.

Tagesordnung für die kommende ASAF-Sitzung

12.09.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die vorläufige Agenda für die Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) veröffentlicht, die am 25. und 26. September 2013 in den Räumen des IASB in London stattfinden wird. Bei der Sitzung werden eine Reihe von Projekten des IASB einschließlich Angaben, Versicherungsveträgen, Finanzinstrumenten, Leasingverhältnissen und Rahmenkonzept erörtert.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Mittwoch, 25. September 2013 (10:10h-16:45h)

  • Angaben
    • Rückmeldungen zu möglichen kurzfristigen begrenzten Änderungen
    • Pläne des IASB für die Untersuchung von Sachverhalten in Bezug auf Wesentlichkeit und die Ersetzung von IAS 1, IAS 7 und IAS 8
  • Versicherungsverträge


Donnerstag, 26. September 2013 (9:00h-16:45h)

  • Leasingverhältnisse
  • Finanzinstrumente - Macro Hedge Accounting
  • Finanzinstrumente - Wertminderung
  • Rahmenkonzept
  • Künftige Planung, sonstige Punkte und Zusammenfassung

 Die Agendapapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.


Tagesordnung für die kommende Sitzung der Weltstandardsetzer

12.09.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Tagesordnung für die Sitzung der Weltstandardsetzer (WSS) veröffentlicht, zu der der IASB am 23. und 24. nach London eingeladen hat. Der erste Tag der Sitzung ist im Wesentlichen dem Rahmenkonzept gewidmet, während am zweiten Tag eine große Bandbreite von Themen erläutert wird. Dazu gehören auch, wie der IASB mit nationalen Standardsetzern zusammenarbeiten soll, zahlreiche Sitzungen zu den verschiedenen Projekten des IASB und neueste Informationen aus einzelnen Rechtskreisen und vom IFRS-Beirat.

Die Tagesordnung für die Sitzung fassen wir nachfolgend für Sie zusammen:

Montag, 23. September 2013 (9:00h-17:00h)

  • Begrüßung und aktuelle Informationen über die Arbeit des IASB
  • Rahmenkonzept
    • Definitionen und Ansatz von Vermögenswerten und Schulden
    • Bewertung und sonstiges Gesamtergebnis


Dienstag, 24. September 2013 (8:00h-16:15h)

  • Wahlweise wahrzunehmende Sitzungsteile
    • Erlöserfassung (Unterrichtseinheit)
    • Hedge Accounting (Unterrichtseinheit)
    • Übernahme der IFRS und Übersetzungsfragen
    • Überprüfung nach der Einführung - IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
  • Zusammenarbeit mit den nationalen Standardsetzern
  • Kleingruppensitzungen
    • IFRS für KMU
    • Versicherungsverträge
    • Leasingverhältnisse
    • Projekte mit begrenztem Umfang und Interpretationen
    • Angaben
  • Kleingruppendiskussionen
    • Finanzinstrumente
    • Preisregulierte Geschäftsvorfälle
    • Leaseingverhältnisse
    • Rahmenkonzept - Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital
    • Landwirtschaft
  • Aktuelle Informationen vom IFRS-Beirat
  • Aktuelle Informationen aus einzelnen Rechtskreisen

 Die Agendapapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Gemeinsame Konferenz von IFRS-Stiftung und ICAEW

11.09.2013

Die IFRS-Stiftung wird gemeinsam mit dem Institut der Wirtschaftsprüfer von England und Wales (Institute of Chartered Accountants of England and Wales, ICAEW) Gastgeber einer Konferenz am 3. Dezember 2013 in London sein, bei der wesentliche Standards und laufende IASB-Projekte erörtert werden sollen.

Bei der IFRS-Konferenz für Finanzinstitute wird der IFRS-Vorsitzende als Hauptredner auftreten, und es wird Diskussionspodien und Einzegruppensitzungen mit IASB-Mitgliedern, leitenden Mitgliedern des IASB-Stabs und anderen IFRS-Experten zu IFRS 9, IFRS 10, IFRS 12 und laufenden IASB-Projekten (bregenzte erneute Erörterung von IFRS 9, Wertminderung, Macro Hedge Accounting, Leasingverhältnisse und Versicherungsverträge) geben.

Weitere Informationen zur Konferenz in englischer Sprache finden Sie auf der Internetseite des ICAEW.

IASB kündigt mobile App an

10.09.2013

Die Informationen des IASB gibt es demnächst auch für mobile Endgeräte wie Tablet-Computer und andere Geräte.

Vorerst ist die Application auf Apple iPad- und iPhone-Geräte beschränkt und bisher auch nur in einer Beta-Version verfügbar. Mit der App sollen eIFRS-Abonnenten online und offline auf die Standards des IASB sowie damit zusammenhängende Informationen wie beispielsweise das Arbeitsprogramm, Sitzungsdetails und Nachrichten von IASB und IFRS-Stiftung zugreifen können.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Endgültige Stellungnahme von EFRAG zum IASB-Vorschlag zu regulatorischen Abgrenzungsposten

10.09.2013

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' abgegeben. EFRAG verleiht damit den Gegnern des IASB-Vorschlags (derzeit etwa die Hälfte der beim IASB eingegangenen Stellungnahmen) eine prominente Stimme, wobei innerhalb des Lagers der Gegner unterschiedliche Gründe angegeben werden.

EFRAG lehnt den Entwurf, in dem vorgeschlagen wird, dass Unternehmen, die nach ihren derzeit angewendeten Rechnungslegungsstandards regulatorische Abgrenzungsposten ansetzen, dies unter bestimmten Voraussetzungen auch dann weiter tun dürfen, wenn sie auf IFRS übergehen, ab, obwohl dieser ausdrücklich als Übergangslösung bezeichnet wird. Dennoch ist EFRAG der Meinung, dass der Vorschlag zu weitreichende Konsequenzen hat:

  • Er führe zu einem Mangel an Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen, die die Möglichkeiten des Entwurfs in Anspruch nehmen wollen, und Unternehmen, die bereits die IFRS anwenden oder die gewährten Wahlrechte nicht in Anspruch nehmen wollen.
  • Er sei nicht darauf beschränkt, die erstmalige Anwendung der IFRS zu erleichtern, sondern führe dazu, dass vorher angewendete Rechnungslegungsmethoden auf unabsehbare Zeit fortgeschrieben werden. Andere sogenannte Zwischenlösungen wie beispielsweise IFRS 4 Versicherungsverträge und IFRS 6 Exploration und Evaluierung von mineralischen Ressourcen hätten gezeigt, dass es so etwas wie eine kurzfristige Zwischenlösung nicht gebe.

Wenn der IASB trotz mangelnder Unterstützung durch die Anwender einen Zwischenstandard auf Grundlage des Entwurfs zu veröffentlichen, hält der IASB es für unabdingbar, dass der Standard auf eine Option für Erstanwender (und nur Erstanwender) beschränkt wird. Außerdem müsse der IASB sicherstellen, dass die Auswirkungen dieser Option auf die Erfassung und den separaten Ausweis der regulatorischen Abgrenzungen beschränkt werden.

EFRAG gründet die Ablehnung auf eine Analyse des Standards, die gezeigt hätte, dass es dem IASB nicht gelungen ist, die Vergleichbarkeitsproblematik nur auf regulatorische Abgrenzungsposten zu begrenzen. Außerdem hätten sich in einzelnen Fällen Anwendungsprobleme sowie Bewertungs- und Darstellungsfragen ergeben.

Zur englischsprachigen Stellungnahme auf der Internetseite von EFRAG gelangen Sie hier.

Öffentliche Telefonkonferenz des EFRAG-Fachexpertenausschusses

10.09.2013

Am 17. September 2013 wird der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der europäischen Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) eine öffentliche Telefonkonferenz abhalten.

Eine Tagesordnung wurde noch nicht bekanntgegeben. Interessierte Zuhörer haben die Möglichkeit, sich in die Telefonkonferenz einzuwählen – Details finden Sie auf der Internetseite von EFRAG.

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