Deloitte-Stellungnahme zum gemeinsamen Entwurf zu Leasingverhältnissen

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13.09.2013

Wir haben unsere Stellungnahme zum gemeinsam von IASB und FASB erarbeiteten Standardentwurf zu Leasingverhältnissen eingereicht. Wir sind der Ansicht, dass der Nutzungsrechteansatz konzeptionell gesehen die Rechte und Pflichten auf Seiten des Leasingnehmers sachgerecht beschreibt und als Grundlage für Änderungen an den Ansatz- und Bewertungsvorschriften im gegenwärtigen Leasingstandard dienen sollte. Wir haben jedoch bedeutende Bedenken in Bezug auf den Ansatz, der derzeit im Vorschlag enthalten ist.

Unsere in der Stellungnahme ausgeführten Bedenken gelten insbesondere folgenden Aspekten:

  • der konzeptionellen Unterfütterung des Typ-B-Ansatzs — insbesondere der Umstand, dass dieser Ansatz über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu einer zunehmenden Abschreibung führt. Der vorgeschlagene Ansatz der zwei Modelle kann sich für die Ersteller zudem als kostenträchtiger und komplexer erweisen als die bestehenden Regelungen und mögen nicht zu hinreichend besseren Informationen für die Nutzer führen.
  • dem Umstand, dass die Kombination der vorgeschlagenen Bewertungsvorschriften für die Leasingverbindlichkeit und die vorgeschlagenen Angaben Abschlussnutzern nicht hinreichend Informationen über die zukünftigen Leasingzahlungen des Leasingnehmers vermitteln mögen .
  • dem Umstand, dass die Boards das Nutzungsrechtemodell nicht ausreichend für eine Anwendung durch Leasinggeber entwickelt und keine überzeugende Begründung dafür geliefert haben, dass das vorgeschlagene Modell der Leasinggeberbilanzierung eine bedeutende Verbesserung gegenüber dem derzeit bestehenden Bilanzierungsmodell für Leasinggeber darstellt.

In der Stellungnahme hinterfragen wir zudem, ob die Kosten-Nutzen-Analyse einer Einführung dieses neuen Modells zu diesem Zeitpunkt weiterhin die Entwicklung des Nutzungsrechtskonzepts rechtfertigt und schlagen einen Alternativansatz vor.

Sie können die vollständige Stellungnahme hier herunterladen.

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