Wir nehmen Stellung zum IASB-Vorschlag zu regulatorischen Abgrenzungsposten

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05.09.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' abgegeben. Wir glauben, dass die Zwischenlösung, die im Entwurf vorgeschlagen wird, ein gutes Hilfsmittel für Rechtskreise ist, in denen es beim Übergang auf die IFRS Verzögerungen aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen gibt. Deshalb stimmen wir dem Vorschlag als eine Maßnahme zu, mit der die weitere globale Übernahme der IFRS gefördert und somit erhöhte globale Vergleichbarkeit in anderen Bereichen der Finanzberichterstattung erreicht werden kann. Wir betonen jedoch, dass es wichtig ist, dass der IASB sich verpflichtet, sein umfassendes Projekt zu Preisregulierung mit hoher Priorität voranzutreiben und in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen.

Zu den Punkten, die wir in der Stellungnahme zum Entwurf machen, gehören die folgenden:

  • Wir stimmen dem Vorschlag zu, die Anwendungsbereich des Interimsstandards auf IFRS-Erstanwender zu beschränken, da die Aufnahme von Unternehmen, die die IFRS bereits anwenden, zu unnötigen Abweichungen in der Praxis zwischen diesen führen könnte.
  • Wir stimmen zu, dass die Übernahme des Interimsstandards freiwillig sein sollte.
  • In Bezug auf den Anwendungsbereich stimmen wir dem Kriterium zu, dass der Preis von einer beauftragten Behörde vorgegeben sein muss. Wir sind allerdings der Meinung, dass das zweite Kriterium besser durch eine Vorschrift verwirklicht werden kann, die besagt, dass ein Vermögenswert nur angesetzt werden kann, wenn seine Einbringung wahrscheinlich ist.
  • Wir empfehlen, dass der IASB das Zusammenwirken des Interimsstandards mit den folgenden Vorschriften klarstellt:
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse im Hinblick Fälle wie beispielsweise den, in dem ein Unternehmen, das keine regulatorischen Abgrenzungsposten ansetzt, ein Unternehmen erwirbt, das Preisregulierung unterliegt und regulatorische Abgrenzungsposten ansetzt;
    • Paragraph D17 von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards insbesondere in Bezug auf die Frage, ob ein Mutterunternehmen weiterhin regulatorische Abgrenzungsposten ansetzen soll, wenn sein preisreguliertes Tochterunternehmen schon früher die IFRS übernommen hat und keine regulatorischen Abgrenzungsposten ansetzt.
  • Wir stimmen zu, dass die regulatorischen Abgrenzungsposten und die Auswirkungen ihrer Änderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung separat dargestellt werden sollten. Wir stimmen auch der Forderung zu, dass das Ergebnis je Aktie vor und nach Veränderungen in den regulatorischen Abgrenzungsposten auszuweisen sind.

Sie können sich unsere vollständige Stellungnahme in englischer Sprache hier herunterladen.

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