IDW lehnt die Vorschläge des IASB für einen neuen Leasingstandard ab
18.09.2013
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' zur Verfügung. Nach Meinung des IDW weist der Entwurf schwerwiegende konzeptionelle Mängel auf.
Die im Entwurf vom Mai 2013 vorgeschlagene Klassifizierung von Leasingverhältnissen als Typ A Leasing oder Typ B Leasing ist nach Meinung des IDW nur scheinbar prinzipienorientiert und führten zu ganz unterschiedlichen Konsequenzen für die bilanzielle Abbildung der Leasingverhältnisse sowohl beim Leasingnehmer als auch beim Leasinggeber. Darüber hinaus führten die Vorschläge des IASB zu einer deutlichen Erhöhung von Komplexität und Kosten der Abschlusserstellung.
Einem neuen Konzept zur Leasingbilanzierung könne aus Sicht des IDW nur dann zugestimmt werden, wenn es zu einer substanziellen Verbesserung beziehungsweise erhöhten Aussagekraft der Abschlüsse führt, sodass beispielsweise Analysten keine Notwendigkeit mehr sehen, die in der Bilanz enthaltenen Beträge für ihre Auswertungen anzupassen. Solange dies nicht nachgewiesen werde, sei eine begrenzte Überarbeitung des bestehenden Leasingstandards (IAS 17) vorzuziehen.
Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.