Ergebnisse der Einbindungsaktivitäten mit Anlegern und Analysten zur vorgeschlagenen Bilanzierung durch Leasingnehmer

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27.09.2013

Der Stab des IASB hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen von Anlegern und Analysten zu den Vorschlägen in Bezug auf die Bilanzierung durch den Leasingnehmer veröffentlicht. Die Einbindungsaktivitäten, deren Ergebnisse dargestellt werden, wurden von Mai bis September 2013 abgehalten.

Während der Einbindungsaktivitäten stellten IASB und FASB Anleger und Analysten drei Kernfragen zu den Vorschlägen im Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse, der im Mai 2013 herausgegeben wurde:

  • Führen Leasingverhältnisse zu Vermögenswerten und Schulden beim Leasingnehmer, und wenn ja, sollten sie in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst werden?
  • Was ist Ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Änderungen an der Gesamtergebnisrechnung des Leasingnehmers?
  • Was halten Sie von dem vorheschlagenen Angabenpaket?

Bei der Frage nach der Bilanz unterstützten die Kreditanalysten und die Analysten, die innerhalb der Kreditratingagenturen befragt wurden, allgemein die an der Bilanz des Leasingnehmers vorgeschlagenen Änderungen, während die Meinung der Equityanalysten eher gemischt waren.

In Bezug auf die Vorschläge zur Gesamtergebnisrechnung stimmten die meisten, aber nicht alle, befragten Anleger und Analysten zu, dass es wirtschaftliche Unterschiede zwischen den meisten Leasingverhältnissen über Immobilien und Leasingverhältnissen von Ausrüstung und Fahrzeugen gibt. Daher verstanden sie die Logik hinter dem vorgeschlagenen dualen Ansatz. Die meisten derjenigen, die die Vorschläge in Bezug auf die Bilanz unterstützen, aber den dualen Ansatz in der Gesamtergebnisrechnung ablehnen, unterstützen dennoch das Gesamtprojekt. Sie sind bereit, die Vorschläge bezüglich der Gesamtergebnisrechnung zu akzeptieren, um das zu erreichen, was sie als Verbesserung der Finanzberichterstattung begreifen.

Nicht alle der befragten Anleger und Analysten äußerten Meinungen zu den Angabevorschlägen. Diejenige, die sich äußerten, zeigten allgemeine Zustimmung zu den Vorschlägen. Einige Anleger und Analysten jedoch schlugen vor, die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Leasingverhältnisse überhaupt nicht zu ändern, sondern nur die Angaben zu verbessern.

Die vollständige Zusammenfassung in englischer Sprache steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

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