Weitere Zusammenarbeit zwischen der IOSCO und der IFRS-Stiftung
18.09.2013
Die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und die IFRS-Stiftung haben bekanntgegeben, dass die beiden Organisationen ihre Zusammenarbeit bei der Entwicklung und Anwendung der IFRS auf eine global einheitliche Weise vertiefen wollen.
Im Oktober 2012 hatten der Rat der IOSCO und die IFRS-Stiftung vereinbart, ihr Zusammenwirken in Bezug auf die IFRS voranzutreiben, wobei die praktische Anwendung der IFRS zur Verbesserung von Abschlüssen eine besondere Rolle spielen sollte. Jetzt haben die IOSCO und die IFRS-Stiftung eine Reihe von Protokollen bekanntgegeben, die die Einheitlichkeit der IFRS-Anwendung fördern sollen. In der Protokollvereinbarung hinsichtlich der Zusammenarbeit bei den International Financial Reporting Standards wird die gegenwärtige Beziehung der beiden Organisationen bekräftigt, und es werden vier neue Bereiche identifiziert, in denen man sich gegenseitig unterstützen will:
- Anwendung der IFRS in den einzelnen Rechtskreisen weltweit — die IOSCO und die IFRS-Stiftung werden regelmäßig Informationen austauschen, um aktuelle und genaue Daten zum Fortschritt der IFRS-Übernahme weltweit zu sammeln und aktuell zu halten.
- Auswirkungen der IASB-Standards auf die Wertpapierregulierer — die IFRS-Stiftung wird die Umsetzungsaspekte neuer oder bedeutend geänderter Standards, die von Interesse für Wertpapierregulierer sind, identifizieren und erläutern.
- Eröerterung von IFRS-Durchsetzungsfragen — die IOSCO wird ein jährliches IFRS-Durchsetzer-Diskussionsforum für ihre Mitglieder oragnisieren, bei dem sie Sachverhalte, Standards und andere IFRS-Durchsetzungsfragen mit den Mitgliedern des IASB oder Mitarbeitern des IASB-Stabs erörtern können.
- Zeitnahe Zurverfügungstellung kritischer Meinungsäußerungen — die IFRS-Stiftung mit die Meinungen von IOSCO-Mitgliedern in Bezug auf jegliche zeitkritische IFRS-Umsetzungsfragen einholen, die dringender Beurteilung durch Wertpapierregulierer bedürfen.
Die englischsprachige Protokollvereinbarung steht Ihnen auf der Internetseite der IOSCO zur Verfügung.