Korrektur an EU-Verordnung 313/2013

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09.09.2013

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 6. September 2013 eine Berichtigung der deutschen Fassung der Verordnung (EG) Nr. 313/2013 zur Übernahme der Änderungen an IFRS 10 'Konzernabschlüsse', IFRS 11 'Gemeinsame Vereinbarungen' und IFRS 12 'Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen' veröffentlicht.

Die Europäische Union hatte im Amtsblatt vom 5. April 2013 die Verordnung (EG) Nr. 313/2013 veröffentlicht, mit der die Änderungen des IASB übernommen wurden, mit denen dieser im Juni 2012 die Übergangsleitlinien in IFRS 10 Konzernabschlüsse klargestellt und zusätzliche Erleichterungen in allen drei Standards gewährt hat.

Anstatt wie es fälschlicherweise in der Verordnung 313/2013 auf Seite 16, im Anhang unter der Überschrift „Änderung an IFRS 12 — Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen“, Paragraph C2A geheißen hatte „Ein Unternehmen muss die Angabepflichten dieses IFRS auf keine Berichtsperiode anwenden, die der Erstanwendung von IFRS 12 unmittelbar vorausgeht.“ wurde nun richtiggestellt: „Ein Unternehmen muss die Angabepflichten dieses IFRS nicht auf Berichtsperioden anwenden, die vor der Vergleichsperiode jener Berichtsperiode liegen, auf die IFRS 12 erstmalig angewandt wird.“

Die Korrektur können Sie im Amtsblatt der EU einsehen.

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