September

FEE erinnert die Mitglieder der Europaparlaments daran, dass Europa von den IFRS profitiert

05.09.2013

In einem scharf formulierten Brief an den Berichterstatter eines Berichtsentwurfs und vorgeschlagener Änderungen eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020 erinnert der europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) die Mitglieder des EU-Parlaments daran, dass die gegenwärtige Debatte über die Finanzberichterstattung nicht nur einen Aspekt der fachlichen Qualität, sondern auch eine Perspektive des öffentlichen Interesses hat.

Im Dezember 2012 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung eines Unionsprogramms zur Unterstützung spezieller Tätigkeiten im Bereich Rechnungslegung und Abschlussprüfung für den Zeitraum 2014-2020. Im März 2013 folgte dem ein Entwurf eines Berichts an den Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments (ECON), dem wiederum Änderungsanträge zum Berichtsentwurf diverser Mitglieder von ECON folgten. In einem Schreiben an den Berichterstatter gegenüber ECON hat FEE nicht nur Stellung zum Berichtsentwurf und den Änderungsanträgen bezogen, sondern nimmt Stellung Stellung gesamten Debatte.

Das Schreiben von FEE ist um sechs klare Aussagen herum strukturiert:

  • Die strategische Dimension globaler Finanzberichterstattungsstandards sollte berücksichtigt werden – FEE betont, dass globale Standards kritisch für die Verbesserung der Transparenz und die Senkung der Kosten für alle Marktteilnehmer sind und dass aus EU-Sicht global akzeptierte Standards bedeutend zur Anziehung ausländischer Investoren zu einem Zeitpunkt beitragen, zu dem dies besonders nötig ist. Allein EU-spezifische Standards oder EU-Interpretationen der IFRS würden Europas Interessen schaden.
  • Die Debatte sollte objektiv und informiert erfolgen – FEE beklagt, dass es "höchst bedauerlich ist, dass die Debatte um globale Finanzberichterstattungsstandards und das Organ, dem Europa dabei vertraut, diese Standards zu erlassen, (den IASB) oft von Sachverhalten kompromittiert wird, die mit dem Sachverhalt nur lose verknüpft sind oder auf wenig informierten und fundierten Argumenten beruhen, die von einer kleinen, aber lautstarken, Minderheit vertreten werden”. FEE nimmt in Anspruch, dass fundierte Kritik gesund ist, dass aber Kritik, die auf Missverständnissen oder Missinterpretationen basiert, die Glaubwürdigkeit Europas auf der internationalen Bühne herabsetzt.
  • Es ist kontraproduktiv, den IASB zu unterminieren – Nach Meinung von FEE sollte jeder, der den IASB als Ganzes kritisiert, auch die verfügbaren Alternativen bedenken. Gegenwärtig sei der IASB das einzige Gremium, dass die globale Glaubwürdigkeit und Erfahrung besitzt, um hochwertige Standards zu setzen. Mit seiner Unabhängigkeit herumzuspielen, die für das Vertrauen der Anleger wesentlich ist, würde zu einem Verlust von Glaubwürdigkeit führen.
  • Europa sollte sich nicht rückwärts bewegen – FEE erinnert die Mitglieder des EU-Parlaments daran, dass ein europäischer Standardsetzer der europäische Standards erlässt, nicht nur kostspielig sein würde, sondern dass es auch Europa international isolieren würde, was zur Erholung der europäischen Wirtschaft nicht eben beitragen würde. Darüber hinaus weist FEE darauf hin, dass die EU nicht gerade über ein glorreiche Bilanz in Bezug auf die Harmonisierung von Rechnungslegungsvorschriften verfüge, was sich an der jüngsten Debatte über die Bilanzierungsrichtlinie musterhaft zeige.
  • Die IFRS haben die Finanzberichterstattung verbessert und die Transparenz gesteigert – FEE wiederholt, dass es keine glaubwürdigen objektiven Hinweise gibt, dass die IFRS zur Finanzmarktkrise beigetragen haben. Im Gegenteil, die Verwendung der Zeitwertbilanzierung und der umfassenden Angaben hätten geholfen, die Probleme zu identifizieren, die sich im Finanzsystem aufgebaut hätten.
  • Das Parlament sollte rechtliche Sicherheit schaffen – FEE betont, dass Gremien, die im öffentlichen Interesse wirken, Klarheit und Deutlichkeit in Bezug auf ihre Finanzierung über einen hinreichend langen Zeitraum hinweg bedürfen. Gleichzeitig sei ihre Unabhängigkeit die wesentliche Grundlage ihres Werts. Deshalb wäre es nach Meinung von FEE höchst unangemessen, die Finanzierung dieser Gremien von bestimmtem Verhalten in fachlicher Hinsicht abhängig zu machen, da dies ihre Unabhängigkeit beträchtlich beeinträchtigen würde.

FEE fordert, dass die Mitglieder des EU-Parlaments diese grundlegenden Gedanken berücksichtigen, wenn sie den Sachverhalt weiter erörtern, und schließt mit der Beobachtung: “Finanzberichterstattung sollte nicht zum Sündenbock für andere Probleme gemacht werden.”

Die folgenden weiterführenden Informationen stehen Ihnen zur Verfügung:

Fragen und Antworten des IDW-Arbeitskreises ISA-Implementierung

05.09.2013

Der Arbeitskreis zur Umsetzung der internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA), der beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) eingerichtet wurde, hat die Sammlungen von Fragen und Antworten zur Umsetzung von zwei Prüfungsstandards überarbeitet.

Die Fragen und Antworten zur Festlegung der Wesentlichkeit und Toleranzwesentlichkeit wurden überarbeitet und an den aktuellen IDW PS 250 n.F. angepasst. Außerdem wurden die Fragen und Antworten zur Beurteilung der festgestellten falschen Darstellungen nach IDW PS 250 n.F. überarbeitet.

Weitere Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite des IDW.

DRSC veröffentlicht Stellungnahme zum IASB-Vorschlag zu regulatorischen Abgrenzungsposten

05.09.2013

Das DRSC hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' abgegeben.

Das DRSC betont in der Stellungnahme zum Entwurf, dass es wichtig ist, dass der IASB sich verpflichtet, sein umfassendes Projekt zu Preisregulierung mit hoher Priorität voranzutreiben und in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen.

Es ist dem DRSC auch wichtig, dass der Interimsstandard die Lösung des umfassenden Projekts nicht vorweg nimmt, in dessen Rahmen die Definitionen von Vermögenswerten und Schulden sowie anderer relevante Sachverhalte berücksichtigt werden, die sich vermutlich im IASB-Projekt zum Rahmenkonzept ergeben werden.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Zwei Stellungnahmen des AFRAC

05.09.2013

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite zwei Stellungnahmen zur Verfügung, die bereits im Juli 2013 beim IASB bzw. bei EFRAG eingereicht wurden.

Gegenüber dem IASB bezieht AFRAC Stellung zu dessen Entwurf ED/2013/4 Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge. AFRAC begrüßt die Bemühungen des IASB, Klarstellungen im Zusammenhang mit einzelnen Aspekten der Bilanzierung von Arbeitnehmerbeiträgen zu leistungsorientierten Plänen zu treffen, und unterstützt grundsätzlich den im Entwurf vorgeschlagenen Ansatz. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Gegenüber der Europäischen Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) nimmt AFRAC Stellung zu den ersten drei Bulletins zum Rahmenkonzept, die im April 2013 veröffentlicht wurden. AFRAC hält fest, dass die drei in den Bulletins behandelten Themen wichtige konzeptionelle Grundlagen für mehrere der Grundsätze sind, die im Rahmenkonzept festgelegt werden sollten. Es scheint AFRAC, dass allen drei Bulletins die kontroverse Debatte über Zeitwertbilanzierung versus fortgeführte Anschaffungskosten zugrunde liegt. AFRAC wirft deshalb die Frage auf, ob es nicht vorteilhafter wäre, sich auf dieses Thema zu fokussieren, um die in den Bulletins diskutierten Themen zu adressieren, anstatt das Thema nur implizit zu behandeln. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Wir nehmen Stellung zum IASB-Vorschlag zu regulatorischen Abgrenzungsposten

05.09.2013

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber dem IASB eine Stellungnahme zu dessen Entwurf ED/2013/5 'Regulatorische Abgrenzungsposten' abgegeben. Wir glauben, dass die Zwischenlösung, die im Entwurf vorgeschlagen wird, ein gutes Hilfsmittel für Rechtskreise ist, in denen es beim Übergang auf die IFRS Verzögerungen aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Bilanzierung von preisregulierten Geschäftsvorfällen gibt. Deshalb stimmen wir dem Vorschlag als eine Maßnahme zu, mit der die weitere globale Übernahme der IFRS gefördert und somit erhöhte globale Vergleichbarkeit in anderen Bereichen der Finanzberichterstattung erreicht werden kann. Wir betonen jedoch, dass es wichtig ist, dass der IASB sich verpflichtet, sein umfassendes Projekt zu Preisregulierung mit hoher Priorität voranzutreiben und in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen.

Zu den Punkten, die wir in der Stellungnahme zum Entwurf machen, gehören die folgenden:

  • Wir stimmen dem Vorschlag zu, die Anwendungsbereich des Interimsstandards auf IFRS-Erstanwender zu beschränken, da die Aufnahme von Unternehmen, die die IFRS bereits anwenden, zu unnötigen Abweichungen in der Praxis zwischen diesen führen könnte.
  • Wir stimmen zu, dass die Übernahme des Interimsstandards freiwillig sein sollte.
  • In Bezug auf den Anwendungsbereich stimmen wir dem Kriterium zu, dass der Preis von einer beauftragten Behörde vorgegeben sein muss. Wir sind allerdings der Meinung, dass das zweite Kriterium besser durch eine Vorschrift verwirklicht werden kann, die besagt, dass ein Vermögenswert nur angesetzt werden kann, wenn seine Einbringung wahrscheinlich ist.
  • Wir empfehlen, dass der IASB das Zusammenwirken des Interimsstandards mit den folgenden Vorschriften klarstellt:
    • IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse im Hinblick Fälle wie beispielsweise den, in dem ein Unternehmen, das keine regulatorischen Abgrenzungsposten ansetzt, ein Unternehmen erwirbt, das Preisregulierung unterliegt und regulatorische Abgrenzungsposten ansetzt;
    • Paragraph D17 von IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards insbesondere in Bezug auf die Frage, ob ein Mutterunternehmen weiterhin regulatorische Abgrenzungsposten ansetzen soll, wenn sein preisreguliertes Tochterunternehmen schon früher die IFRS übernommen hat und keine regulatorischen Abgrenzungsposten ansetzt.
  • Wir stimmen zu, dass die regulatorischen Abgrenzungsposten und die Auswirkungen ihrer Änderungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung separat dargestellt werden sollten. Wir stimmen auch der Forderung zu, dass das Ergebnis je Aktie vor und nach Veränderungen in den regulatorischen Abgrenzungsposten auszuweisen sind.

Sie können sich unsere vollständige Stellungnahme in englischer Sprache hier herunterladen.

Mitschnitt der 19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

04.09.2013

Die Mitschnitte der einzelnen Tagesordnungspunkte der 19. Sitzung des IFRS-Fachausschusses am 2. und 3. September sind jetzt verfügbar.

Besprochen wurden die folgenden Themen:

  • IASB-Entwurf ED/2013/6 Leasingverhältnisse
  • IASB-Entwurf ED/2013/7 Versicherungsverträge
  • Interpretationsaktivitäten - u.a. Rückmeldung von der Sitzung des IFRS Interpretations Committee im Juli
  • IASB-Diskussionspapier DP/2013/1 Eine Überprüfung des Rahmenkonzepts für die Finanzberichterstattung
  • Überarbeitung DRS 17 Berichterstattung über die Vergütung von Organmitgliedern
  • IASB-Entwurf ED/2013/5 Regulatorische Abgrenzungsposten

Die Mitschnitte zu den einzelnen Tagesordnungspunkten können Sie sich direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

Nachhaltigkeit in der Kapitalmarktberichterstattung - Leitfaden der Deutschen Börse

03.09.2013

Nicht-finanzielle Aspekte sind ein wichtiger Teil des Unternehmenswertes und entsprechende Informationen werden zunehmend von Investoren und Analysten nachgefragt. Deshalb hat die Deutsche Börse einen Leitfaden entwickelt, der Unternehmen dabei helfen soll, Informationen zu den Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance – ESG) in ihre Kapitalmarktkommunikation zu integrieren.

Der Leitfaden bietet zunächst Gründe für die Berichterstattung von Nachhaltigkeitsaspekten und danach sieben Empfehlungen zur besten ausgeübten Praxis, die in eigenen Kapiteln dargestellt werden:

  • Top-down-Ansatz darstellen,
  • Stakeholder-Anforderungen berücksichtigen,
  • Wesentliche Informationen kommunizieren,
  • Auf Risiko-Rendite-Ansatz konzentrieren,
  • Quantitative Daten bevorzugen,
  • (Internationale / Nationale) Standards nutzen,
  • Auf formale Aspekte achten.

In allen Kapiteln bietet der Leitfaden praxisnahe Anleitungen für die Umsetzung. Er enthält außerdem zahlreiche Beispiele aus der Nachhaltigkeitskommunikation von Unternehmen, die national und international bei „Mainstream-“ und nachhaltigkeitsorientierten Investoren als beste ausgeübte Praxis anerkannt sind.

Die Herausforderung besteht nach Meinung der Deutschen Börse darin

  • einige wenige Leistungsindikatoren zu identifizieren, die sowohl für die Steuerung als auch für die Bewertung des Unternehmens relevant sind,
  • diese idealerweise in Zahlenform darzustellen, in einen aussagekräftigen Kontext einzubetten und dabei die wechselseitigen Abhängigkeiten zwischen Finanzdaten bzw. der Finanzberichterstattung und ESG-Informationen zu erläutern und
  • unwesentliche Informationen (die lediglich den Blick auf die zentralen Botschaften verstellen und/oder Investoren und Analysten verwirren würden) systematisch wegzulassen.

Dabei wird in dem Leitfaden betont, dass er keineswegs als Konkurrenz zu bestehenden Standards verstanden werden soll, sondern als eine nützliche Zusammenführung aller Möglichkeiten der Berichterstattung anzusehen ist. Zu diesem Zweck bietet der Leitfaden im Anhang auch weiterführende Informationen zu einschlägigen Organisationen wie beispielsweise GRI, IIRC, United Nations Compact und Deutschem Nachhaltigkeitskodex.

Sie können sich den Leitfaden sowohl in deutscher als auch in englischer Sprache direkt von der Internetseite der Deutschen Börse herunterladen:

FSR zieht nach fünf Jahren Bilanz: Konvergenz von Rechnungslegungsstandards steht auf 'gelb'

02.09.2013

In Vorbereitung auf den kommenden G-20-Gipfel hat der Finanzstabilitätsrat (FSR) verschiedene Berichte zum Fortschritt im Zusammenhang mit der grundlegenden Reform des globalen Finanzsystems veröffentlicht, die die G-20 im Jahr 2008 als Konsequenz der Finanzmarktkrise angestoßen haben. Eine der Initiativen, bei denen es "Schwierigkeiten, die gesteckten Ziele zu erreichen und/oder die zeitliche Frist einzuhalten", ist das Erreichen eines einzigen Satzes hochwertiger, globaler Rechnungslegungsstandards.

In dem Schreiben, der den verschiedenen Berichten beigefügt ist, zieht der Vorsitzende des FSR Bilanz über die Fortschritte der letzten fünf Jahre und benennt die wesentlichen noch ausstehenden Sachverhalte, denen sich die Führer der G-20 widmen sollten. Sein Schreiben enthält die folgenden drei Kernpunkte:

  1. Die Mitglieder des FSR haben bedeutende Fortschritte bei der Korrektur der Verwerfungen gemacht, die die globale Finanzmarktkrise ausgelöst haben.
  2. Die Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen, und es ist äußerst wichtig, dass die G-20 auf ihrem Kurs bleiben.
  3. Die Reaktion der G-20 wird schlussendlich die Offenheit des globalen Systems und damit die Stärke und die Nachhaltigkeit des globalen Wachstums bestimmen.

Unter den Initiativen, die noch nicht zum Abschluss gebracht werden konnten, nennt der Vorsitzende des FSR auch die globale Konvergenz von Rechnungslegungsstandards. Obwohl in den Berichten eingestanden wird, dass einige gemeinsame Projekte abgeschlossen und bei einigen anderen Projekten erste Fortschritte erzielt wurden, wird in ihnen auch auf die Erfassung von Kreditverlusten und die Bilanzierung von Versicherungsverträgen verwiesen, wo die Konvergenz kurz vor dem Stillstand zu stehen scheint:

  • Obwohl der IASB und der FASB die Empfehlungen des FSR befolgt haben, ein Wertminderungsmodell zu entwickeln, das eine größere Bandbreite von Informationen berücksichtigt und damit zu einer früheren Erfassung von Wertverlusten führt, haben die Standardsetzer unterschiedliche Modelle der erwarteten Verluste entwickelt. Der FSR betont, dass er sich "weiterhin bei den Standardsetzern dafür einsetzt, Wege zu suchen, die einen Konsens in Bezug auf einen hochwertigen Standard in diesem bedeutenden Bereich ermöglichen".
  • Bei der Bilanzierung von Versicherungsverträgen arbeiten IASB und FASB zusammen, sind aber zu unterschiedlichen Entscheidungen bei verschiedenen grundsätzlichen Fragen gekommen. Dies hat auch in diesem Fall zu Veröffentlichung von zwei separaten Entwürfen geführt. Der FSR drängt auf weitere Konvergenz, aber stellt fest: "Die Hindernisse beim Finden einer konvergierten Lösung im Versicherungsvertragsprojekt erweisen sich als schwer zu überwinden."

Der FSR verweist darauf, dass IASB und FASB von den G-20 aufgefordert worden sind, ihre Konvergenzprojekte bis Ende 2013 abzuschließen. Die beiden Boards werden dem FSR im November 2013 bezüglich der dabei gemachten Fortschritte Bericht ablegen.

Im Zusammenhang mit der Reform der globalen Finanzstruktur berichtet der FSR auch über die Erfolge der Arbeitsgruppe für verbesserte Angaben (Enhanced Disclosure Task Force, EDTF), die 2012 eingerichtet wurde, im Oktober 2012 Empfehlungen für verbeserte Angaben aussprach und im August 2013 einen ersten Fortschrittsbericht veröffentlichte.

Des Weiteren berichtet der FSR in diesem Zusammenhang auch über die diagnostischen Arbeiten zur Beurteilung von Faktoren, die Auswirkungen auf langfristige Anlagefinanzierung haben können. Zu diesen Arbeiten war der FSR im November 2012 aufgefordert worden. Unter den Faktoren, denen sich der FSR gewidmet hat, waren auch die Auswirkungen von gegenwärtigen und kommenden Rechnungslegungsvorschriften auf langfristiges Finanzierungsverhalten. Zu den berichteten Ergebnissen gehört die Aussage, dass "Berichterstattungsvorschriften manchmal Auswirkungen auf das Verhalten haben können" und dass "es einige Hinweise gibt, dass diese Auswirkungen Kurzfristigkeit mit umfassen können". Allerdings wird in dem Bericht auch Hoffnung auf kommende Standards und das Rahmenkonzept gesetzt.

Die folgenden Informationen stehen ihnen in englischer Sprache auf der Internetseite der G-20 zur Verfügung:

CMAC sucht neue Mitglieder

02.09.2013

Der beratende Kapitalmarktausschuss (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) des IASB bittet derzeit um Bewerbungen von potentiellen künftigen Mitgliedern, da die Amtszeiten von mehreren Mitgliedern des CMAC Ende 2013 enden.

Der CMAC ist eine Gruppe von professionellen Finanzanalysten, die sich dreimal im Jahr mit Mitgliedern des IASB trifft, um die Sichtweisen der Investoren zu Sachverhalten der Rechnungslegung zu übermitteln.

Weitere Informationen zum CMAC und zu der Bitte um Einreichungen von Bewerbungen finden Sie auf der Internetseite des IASB.

IFRS "Grünes Buch" 2013 erscheint bald

02.09.2013

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass 'A Guide through IFRS July 2013' im September 2012 erscheinen wird.

Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, wird den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen) enthalten, die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2013 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden.

Seit der letzten Ausgabe des Grünen Buchs, die die Verlautbarungen umfasste, die bis 1. Juli 2012 herausgegeben wurden, sind folgende neue Vorschriften hinzugekommen:

  • IFRIC 21 Abgaben (herausgegeben am 20. Mai 2013)
  • Änderungen an IFRS 10 Konzernabschlüsse, IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen, IAS 27 Separate Abschlüsse nach IFRSIAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten und IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung, die sich aus der Veröffentlichung der folgenden Verlautbarungen ergeben:
    • Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) (herausgegeben am 31. Oktober 2012)
    • Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht-finanzielle Vermögenswerte (Änderungen an IAS 36) (herausgegeben am 29. Mai 2013)
    • Novationen von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung (Änderungen an IAS 39) (herausgegeben am 27. Juni 2013)
  • zugehörige Folgeänderungen an anderen Verlautbarungen

Das Grüne Buch wird für £90 plus Versandkosten erhältlich sein (es gibt Nachlässe für Akademiker/ Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen). Einer herunterladbare PDF-Version und ein Paket von PDF von gebundener Ausgabe werden ebenfalls angeboten werden. Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Vorbestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Tagesordnung für die Septembersitzung des IFRS Interpretations Committee

01.09.2013

Das IFRS Interpretations Committee wird am 10. und 11. September seine reguläre, alle zwei Monate stattfindende Sitzung in London abgehalten. Die Sitzung steht Beobachtern offen und wird im Internet übertragen. Eine vorläufige Tagesordnung für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Auf der Tagesordnung stehen

  • die erneute Befassung mit vorgeschlagenen Änderungen (IAS 16, IAS 19),
  • die Erwägung einer Finalisierung dreier vorläufiger Agendaentscheidungen (IAS 32, IFRS 10, IFRS 5),
  • Weiterführung der Diskussionen zu laufenden Themen (IAS 19, IFRS 7, IFRS 2, IFRS 5),
  • und Erwägung einer Reihe neuer Themen (IAS 29, IFRS 3, IFRS 2) sowie
  • die Übermittlung von Sichtweisen zum Umfang der kommenden Überprüfung von IFRS 3 nach dessen Einführung.

Sie können die vorläufige Tagesordnung hier einsehen. Die Arbeitspapiere für die Sitzung stehen Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

Correction list for hyphenation

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