2013

FASB schlägt Änderungen bei aufgegebenen Geschäftsbereichen vor

02.04.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB eine vorgeschlagene Aktualisierung der Rechnungslegungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) 'Darstellung des Abschlusses (Thema 205): Berichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche' herausgegeben. Die Vorschläge sollen die Finanzberichterstattung über aufgegebene Geschäftsbereiche verbessern und die Definition eines aufgebenenen Geschäftsbereichs deutlich mit der Definition nach IFRS 5 konvergieren.

Die vorgeschlagenen Leitlinien sollen Bedenken des FASB adressieren, dass (1) zu viele Veräußerungen von Vermögenswerte von wiederkehrendem Charakter dafür qualifizieren, als aufgegebene Geschäftsbereiche dargestellt zu werden, was zu Abschlüssen führt, die nicht entscheidungsnützlich sind, und (2) die gegenwärtigen Vorschriften zu schwer anzuwenden und unnötig kostenaufwendig sind.

Darüber hinaus ist nach den Änderungen vorgesehen, zusätzliche Angaben zu über aufgegebene Geschäftsbereiche und die Veräußerung anderer, für sich genommen wesentlicher Bestandteile zu fordern, auch wenn diese nicht für eine Darstellung als aufgegeben Geschäftsbereiche in Frage kommen.

 

Vergleich mit den IFRS

Die vorgeschlagenen Änderungen an der Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs würde diese sehr nah an die Definition eines aufgegeben Geschäftsbereichs nach IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche bringen. Beide Definitionen würden die Kriterien des gesonderten, wesentlichen Geschäftszweigs oder geografischen Geschäftsbereichs beinhalten. Nach dem jetzt veröffentlichten FASB-Vorschläge müsste der gesonderte, wesentliche Geschäftszweig oder geografische Geschäftsbereich allerdings einen Bestandteil des Unternehmens (wie im Glossar definiert) oder eine Gruppe von Bestandteilen umfassen, während in IFRS 5 von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten oder Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden ausgegangen wird.

Nach US-GAAP kann der Bestandteil eines Unternehmens ein berichtspflichtiges Segment oder ein Geschäftssegment, eine Berichtseinheit, ein Tochterunternehmen oder eine Gruppe von Vermögenswerten sein. Nach IFRS 5 ist eine zahlungsmittelgenerierende Einheit wie folgt definiert: Die kleinste identifizierbare Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugt, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind.

Darüber hinaus beihaltet die Definition eines aufgegebenen Geschäftsbereichs nach IFRS 5 auch Tochterunternehmen, die ausschließlich mit der Absicht einer Weiterveräußerung erworben wurden. In der vorgeschlagenen ASU sind in die Definition dagegen Geschäftsbereiche aufgenommen, die beim Erwerb als zur Veräußerung gehalten klassifiziert werden.

Stellungnahmen zur vorgeschlagenen ASU werden bis zum 30. August 2013 erbeten.

Auf der Internetseite des FASB stehen Ihnen folgende weitere Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

Schlussfolgerungen der Überprüfung der Aufsicht und der Strategie der Mitgliedsgremien von IFAC

02.04.2013

Das Überwachungsgremium (Monitoring Group, MG) und das internationale Aufsichtsgremium im öffentlichen Interesse (Public Interest Oversight Board, PIOB), die die Mitgliedsgremien des internationalen Wirtschaftsprüferverbands (International Federation of Accountants, IFAC) überwachen, haben Berichte zu ihren Konsultationen vom März 2012 zur Governance der verschiedenen Organisationen veröffentlicht, die unter dem Dach des IFAC tätig sind. In den Berichten werden eine Reihe von Empfehlungen zur Überwachung und Strategie der verschiedenen IFAC-Mitgliedgremien ausgesprochen, aber zur Governance des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) sind keine Empfehlungen enthalten. Das Überwachungsgremium hat die Frage der Aufsicht über den IPSASB formell auf seine Agenda genommen und weist darauf hin, dass "seine eigene Zusammensetzung und die des PIOB derzeit nicht geeignet sind, die Bedürfnisse der Interessengruppen in Bezug auf Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor zu erfüllen". Auf lange Sicht wird eine Umgliederung des IPSASB vom IFAC in den Zuständigkeitsbereich des IASB befürwortet.

Monitoring Group Verlautbarung zur Überwachungsstruktur

Die Mitglieder der MG sind der Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, die EU-Kommission, der Finanzstabilitätsrat (FSR), die internationale Vereinigung der Versicherungsaufsichten (International Association of Insurance Supervisors, IAIS), das internationale Forum unabhängiger Prüfungsaufsichtsorganisationen ( International Forum of Independent Audit Regulators, IFIAR), die internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (International Organization of Securities Commissions, IOSCO) und die Weltbank. Eines der Ziele der MG ist, eine sachgerechte öffentliche Rechenschaftspflicht der Standardsetzungsgremien des IFAC sicherzustellen. Dazu gehören: der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), der die internationalen Prüfungsstandards setzt, der internationale Rat für die Verabschiedung von Standards zur Berufsethik für Wirtschaftsprüfer (International Ethics Standards Board for Accountants, IESBA), der internationale Standardsetzer für Standards zur Aus- und Weiterbildung für alle Mitglieder des Wirtschaftsprüfungs- und Rechnungslegungsberufes (International Accounting Education Standards Board, IAESB) und das beratende Panel zur Befolgung der Standards (Compliance Advisory Panel, CAP).

In der Verlautbarung zur Überwachungsstruktur sind die folgenden Empfehlungen enthalten:

  • Die Unterlagen für Sitzungen von Standardsetzungsgremien sollten explizite Anmerkungen zu Bedenken des öffentlichen Interesses und auf Bedürfnisse enthalten, die von der Öffentlichkeit aufgebracht werden.
  • Die Standardsetzungsgremien sollten (i) Prozeduren entwickeln, mit denen sichergestellt werden kann, dass alle Mitglieder des Gremiums sich der Bedenken bewusst sind und diese verstehen, die von Mitgliedern der MG während Standardsetzungsprojekten zum Ausdruck gebracht wurden, und (ii) einen Mechanismus für Rückmeldungen an Mitglieder der MG einrichten, wenn deren Bedenken berücksichtigt wurden.
  • Das PIOB sollte Prozesse einrichten, die sicherstellen, dass es sich aller Sachverhalte bewusst ist, die von einem Mitglied der MG und anderen Interessengruppen, die sich auf die Arbeit von Prüfern verlassen müssen, aufgebracht werden.
  • Das PIOB sollte die Transparenz seiner Aufsichtstätigkeiten sowohl gegenüber der MG als auch gegenüber der Öffentlichkeit erhöhen.
  • Die MG sollte seine Bemühungen ausweiten, die Verbesserung der Kommunikation mit dem PIOB und die Transparenz gegenüber der Öffenlichkeit in Bezug auf seine Tätigkeiten zu verbessern.

In Bezug auf die Frage der Beaufsichtigung des IPSASB war in dem Konsultationspapier vom März 2012 gefragt worden, ob der IPSASB in den Aufsichtsrahmen von MG/PIOB aufgenommen werden sollte, was dann zu einer Beaufsichtigung durch das PIOB führen würde. Es wurden unterschiedliche Meinungen geäußert, ob diese Vorgehensweise sachgerecht sei. Zwar wurde auf kurze Sicht diese Aufsichtsausweitung als pragmatische Lösung unterstützt, auf lange Sicht sprach sich aber ein Großteil der Stellungnehmenden dafür aus, die Standardsetzung für den öffentlichen Sektor an den IASB zu übertragen, wobei die Treuhänder der IFRS-Stiftung derzeit zögern, diese zusätzliche Verantwortung zu übernehmen. Generell wurde die Aufsicht über den IPSASB durch MG und PIOB als problematisch angesehen (unabhängig von kurzfristig oder dauerhaft), da dies eine Änderung der Zusammensetzung und Größe der Gremien erfordern würde, um sicherzustellen, dass sie neue und alte Pflichten sachgerecht wahrnehmen könnten. Der Fokus der aufsichtlichen Tätigkeit liegt derzeit auf prüfungsbezogenen Standards. In diesem Zusammenhang wurden auch weitere Anmerkungen zur Struktur und Finanzierung des IPSASB gemacht.

Als weitere Reaktion auf die Rückmeldungen zum Konsultationspapier hat die MG eine Gesprächsrunde im Februar 2013 einberufen, um Fragen der Aufsicht in Bezug auf Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor mit Interessengruppen zu erörtern. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse von dieser Gesprächsrunde wurde gemeinsam mit der Verlautbarung zur Überwachungsstruktur herausgegeben. Zu en verschiedenen Themen, die in der Zusammenfassung genannt werden gehören der Bedarf der Legitimierung der Standardsetzung durch den IPSASB, die Interessengruppen, die in die STandardsetzung und in die Beaufsichtigung eingebunden werden sollten, und die generelle Sichtweise, dass es bei diesen Fragen nicht vorwärts gehe. Es wird auch noch einmal darauf hingewiesen, dass die IFRS-Stiftung zu dem Schluss gekommen ist, "zu diesem Zeitpunkt Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor nicht in den Zuständigkeitsbereich aufnehmen zu wollen", obwohl beispielsweise die Weltbank sich deutlich dafür ausspricht, und welche Maßnahmen in diesem Zusammenhang durch G-20, Weltbank und Internationalem Währungsfonds erfolgt sind.

Weiterführende Informationen in englischer Sprache auf der Internetseite von IOSCO:

Empfehlungen des PIOB

Der Bericht des PIOB mit dem Titel PIOB-Empfehlungen als Antwort auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des PIOB 2012 und darüber hinaus bietet eine Zusammenfassung jeder Frage aus dem Konsultationspapier vom März 2012 zusammen mit einer Zusammenfassung der eingegangenen Stellungnahmen und der Schlussfolgerungen des PIOB. Zu den Ergebnissen der Konsultation gehören demnach die folgenden:

  • Das PIOB wird danach streben, Interessengruppen aktiver einzubinden und dabei das Ziel verfolgen, sich ihrer Bedenken hinsichtlich der Standardsetzung in den Bereichne, die unter seine Aufsicht fallen, besser bewusst zu sein.
  • Das PIOB wird mit dem IFAC und den Vorsitzenden der Standardsetzungsgremien zusammenarbeiten, um den Inhalt und die Verwendung von Rückmeldungsberichten zu verbessern, um so die Transparenz des Konsultationsprozesses zu verbessern.
  • Das PIOB wird mit dem IFAC un dem Vorsitzenden des Nominierungsausschusses zusammenarbeiten, um die Funktionsweise des Nominierungsprozesses besser zu erläutern.
  • Das PIOB wird bei der Entwicklung seiner Einschätzung des öffentlichen Interesses verstärkt mit der MG und mi einer großen Bandbreite von Interessengruppen zusammenarbeiten.
  • Das PIOB wird die transparenz seiner Aufsichtsfunktionen stärken: Es wird die Tagesordnungen für seine Sitzungen veröffentlichen, wird weiterhin Zusammenfassungen seiner Sitzungen zeitnah veröffentlichen und gleichzeitig bessere Beschreibungen der angenommenen Entscheidungen und der geführten Diskussionen anstreben und wird diese Informationen besser verbreiten, in dem elektronisch vierteljährlich ein Informationsblatt versendet wird.

Sie können sich die PIOB-Empfehlungen als Antwort auf die Konsultation zum Arbeitsprogramm des PIOB 2012 und darüber hinaus direkt von der Internetseite des PIOB herunterladen.

Tagesordnungen für die kommenden Sitzungen der IFRS-Stiftung

02.04.2013

Für die Sitzungen der Treuhänder der IFRS-Stiftung und die vorher stattfindende gemeinsame Sitzung von Treuhändern und Überwachungsgremium (Monitoring Board) wurden jetzt Tagesordnungen bekanntgegeben. Beide werden am Donnerstag, den 11. April 2013 in London stattfinden.

Die folgenden Punkte stehen auf den Tagesordnungen:

 

Donnerstag, 11. April 2013

Gemeinsame Sitzung von Überwachungsgremium und Treuhändern der IFRS-Stiftung (09:30h-11:00h)

  • Aktuelles vom Überwachungsgremium - Überprüfung der der Führungsstruktur des des Überwachungsgremiums
  • Aktuelles vom IASB - Aktuelle Entwicklungen beim IASB einschließlich der Konvergenzprojekte mit dem FASB
  • Aktuelles von der IFRS-Stiftung
    • Accounting Standards Advisory Forum (ASAF)
    • Finanzlage
    • Finanzierung
    • Jüngste Aktivitäten des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC)
    • Projekt zu den Länderprofilen (Anwendung der IFRS weltweit)

Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung (11:15h-13:30h)

  • Bericht des Vorsitzenden der IFRS-Stiftung
  • Bericht des IASB-Vorsitzenden und leitender fachlicher Direktoren
  • Bericht des DPOC

 

Die Papiere für diese Sitzung werden in Kürze auf dieser Seite des IASB verfügbar sein.

FASB verlängert Kommentierungfrist für sein Wertminderungsmodell für alle finanziellen Vermögenswerte

29.03.2013

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat die Kommentierungsfrist zu seinen Vorschlägen verlängert, mit denen die Finanzberichterstattung über erwartete Kreditverluste in Bezug auf Kredite und andere finanzielle Vermögenswerte von Banken, Finanzinstituten und anderen börsennotierten und nicht börsennotierten Unternehmen verbessert werden soll. Die Kommentierungsfrist endet jetzt am 31. Mai 2013.

Der FASB hat am 20. Dezember 2012 einen Vorschlag für eine Aktualisierung der Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Update, ASU) mit dem Titel 'Finanzinstrumente — Bonitätsverluste' herausgegeben. Mit der vorgeschlagenen ASU würde das Modell der gegenwärtig erwarteten Bonitätsverluste (Current Expected Credit Losses, CECL) für die Bilanzierung von Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte eingeführt. Mit dem vorgeschlagenen CECL-Modell soll eine zeitnähere Erfassung von Bonitätsverlusten vorgeschrieben werden, wobei gleichzeitig mehr Transparenz über das Bonitätsrisiko gegeben werden soll. Das Modell ersetzt mehrere, nach US-GAAP bestehende Wertminderungsmodelle, die grundsätzlich vorsehen, dass ein Verlust eingetreten sein muss, bevor er bilanziell abgebildet werden darf.

Am 7. März 2013 hat der IASB dann seinen lange erwarteten Vorschlag zur Neuregelung der Wertberichtigungen von Finanzinstrumenten vorgelegt. In dem Entwurf schlägt er ein Modell vor, demzufolge Wertminderungen nicht erst dann erfasst werden, wenn sie eingetreten sind; vielmehr soll künftig für erwartete Zahlungsausfälle eine Risikovorsorge auch für bislang nicht leistungsgestörte Finanzinstrumente gebildet werden.

Der bedeutendste Unterschied zwischen dem IASB-Modell und jenem des FASB besteht darin, dass der FASB eine einheitliche Bemessung der Risikovorsorge für alle Finanzinstrumente zum Zeitpunkt ihres Zugangs vorsieht; die Bemessung soll dabei in Höhe des Barwerts der über die verbleibende Restlaufzeit erwarteten Zahlungsausfälle erfolgen. Dieser Betrag muss zum Zeitpunkt des erstmaligen Ansatzes eines Finanzinstruments gebucht werden.

Anwender hatten immer wieder darum gebeten, dass der FASB seine Kommentierungsfrist verlängern solle, um mehr Zeit zu gewähren, die Vorschläge des FASB mit denen des IASB zu vergleichen, da die knapp zweimonatige Überschneidung (die Frist des FASB endete ursprünglich am 30. April 2013) nicht ausreiche. Anfang der Woche hat der FASB bereits ein Papier mit häufig gestellten Fragen zu seinem Wertminderungsmodell veröffentlicht, um den Anwendern zu helfen, die Vorschläge des FASB zu verstehen. Darin wird auch an verschiedenen Stellen auf Ähnlickeiten und Abweichungen zwischen dem IASB- und dem FASB-Modell eingegangen.

Die folgenden englischsprachigen Dokumente stehen Ihnen auf der Internetseite des FASB zur Verfügung:

Stellungnahme von Deloitte zu den vorgeschlagenen begrenzten Änderungen an IFRS 9

29.03.2013

Wir haben unsere Stellungnahme zum Entwurf ED/2014/4 'Klassifizierung und Bewertung: Begrenzte Änderungen an IFRS 9' an den IASB übermittelt. Während wir die Zielsetzung der vorgeschlagenen Änderungen unterstützen, glauben wir dennoch, dass die Leitlinien einfacher und klarer gestaltet werden könnten. Auch rufen wir IASB und FASB auf, jedwede verbleibenden Unterschiede in ihren jeweiligen Modellen zur Klassifizierung und Bewertung so weit wie möglich anzugleichen.

In der Stellungnahme zum Entwurf vom November 2012 sind die folgenden Aussagen enthalten:

Wir unterstützen die Zielsetzung der vorgeschlagenen Änderungen und die Einführung eines dritten Geschäftsmodells, da es das Spektrum an Geschäftsmodellen, die in der Realität bestehen, besser einfängt. Wir glauben aber, dass das dritte Geschäftsmodell besser als Restkategorie für Vermögenswerte definiert würde, die die Bedingungen nicht erfüllen, die an die Erwägung als Halten zur Vereinnahmung der vertraglichen Zahlungsströme oder Halten zwecks Verkauf gestellt werden. Dieses sollte die Erstellung einfacherer, klarer Anwendungsleitlinien ermöglichen. Auch rufen wir IASB und FASB auf, jedwede Unterschiede in ihren jeweiligen Modellen zur Klassifizierung und Bewertung, die derzeit auf diesem Gebiet in ihren Anwendungsleitlinien bestehen, so weit wie möglich zu eliminieren, da dies die internationale Vergleichbarkeit von Abschlüssen verbessern würde.

Ferner werden in der Stellungnahme folgende Punkte aufgebracht:

  • Die Einführung eines Benchmarktests führt zu einer weiteren Komplexitätsstufe beim Zahlungsstromkriterium.
  • Die Vorschläge behandeln nicht die Bilanzierung von Finanzinstrumenten in Volkswirtschaften, in denen Zinssätze nicht durch die Kräfte von Angebot und Nachfrage gesetzt werden, sondern durch die Reguierung oder ihr gleichgestellte Behörden.
  • Wir fordern den IASB auf, den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 angesichts der Verzögerungen bei der Fertigstellung von IFRS 9 einer erneuten Betrachtung zu unterziehen.

Die vollständige Stellungnahme können Sie hier einsehen.

Stellungnahme des DRSC zum IASB-Entwurf bzgl. begrenzter Änderungen an IFRS 9

29.03.2013

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) hat durch seinen IFRS-Fachausschuss gegenüber dem IASB zu dessen Standardentwurf zu begrenzten Änderungen an IFRS 9 'Finanzinstrumente' Stellung genommen. Der Fachausschuss stimmt der Zielsetzung der vom IASB unterbreiteten Vorschläge zu, vertritt aber hinsichtlich der Umsetzung dieser Ziele teilweise eine andere Meinung.

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC sieht insbesondere in folgenden Punkten des Entwurfs vom November 2012 noch Verbesserungspotenzial:


  • Zahlungsstromkriterium. Auch wenn die vorgeschlagenen Modifikationen als ein Schritt in die richtige Richtung angesehen werden, ist der Ausschuss der Ansicht, dass selbst nach den neuen Vorschlägen viele Instrumente, die gemeinhin als 'übliche Geldüberlassungen' angesehen werden, von einer Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten ausgeschlossen bleiben. Da man nicht glaube, dass der IASB Marktusancen sanktionieren wollte, die sich auf einigen Märkten entwickelt hätten, regt das DRSC weitergehende Anpassungen dieses Kriteriums an.
  • Geschäftsmodell. Der IFRS-Fachausschuss unterstützt ausdrücklich, dass eine Lösung für ansonsten entstehende Bilanzierungsanomalien insbesondere in Abschlüssen von Versicherern gefunden werden soll; er ist aber nicht der Ansicht, dass die Einführung eines weiteren Geschäftsmodells der beste Weg ist, dieses Thema zu adressieren. Er schlägt dafür einen alternativen Klassifizierungsansatz vor, der auf einem lediglich aus zwei Bewertungskategorien aufsetzenden Ansatz und der Gewährung eines Wahlrechts fußt, Finanzinstrumente, die ansonsten zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet würden, freiwillig und unwiderruflich zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten und die Wertänderungen im sonstigen Gesamtergebnis zu erfassen.
  • Zeitpunkt des Inkrafttretens. Das DRSC fordert den IASB auf, eine belastbare Aussage zum Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 9 zu treffen und schlägt dafür den 1. Januar 2018 vor, wobei eine freiwillige vorzeitige Anwendung des Standards zulässig sein solle. Das Datum leitet der IFRS-Fachausschuss aus dem vermutlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens für die Neuregelungen für versicherungstechnische Rückstellungen ab, die zu diesem Zeitpunkt verpflichtend eingeführt werden sollen.

Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des DRSC herunterladen.

EFRAG-Bericht zum Status des Übernahmeprozesses aktualisiert

28.03.2013

Die Europäische Union hat die Änderungen, die sich aus den jährlichen Verbesserungen 2009-2011 ergeben haben, in europäisches Recht übernommen. EFRAG hat deshalb den Bericht, der den Status zum Übernahmeprozess jedes IFRS, einschließlich Standards, Interpretationen und Änderungen gemäß der europäischen Rechnungslegungsregulierung aufzeigt, aktualisiert.

Die Europäische Union hat im Amtsblatt vom 28. März 2013 die Verordnung (EG) Nr. 301/2013 veröffentlicht, mit der die Änderungen an IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34, die sich aus dem Zyklus der jährlichen Verbesserungen 2009-2011 ergeben haben in europäisches Recht übernommen werden.

Den entsprechend aktualisierten EFRAG-Statusbericht hier herunterladen.

Bleiben Sie on-line am Ball – Neueste Informationen zu IFRS und UK GAAP

28.03.2013

Das IFRS Centre of Excellence von Deloitte in London sendet eine Serie von einstündigen, internetbasierten Informationssendungen zum neuesten Stand der Rechnungslegung mit dem Titel 'Stay Tuned Online – IFRS and UK GAAP Update'. Die Aufzeichnung der Sendung aus dem März 2013 steht jetzt zur Verfügung.

Jede Sendung dauert nicht länger als eine Stunde. Die Sitzungen werden dreimal im Jahr abgehalten – etwa jeweils Ende März, Juli und November. Wir beabsichtigen, die Aufzeichnung jeder dieser Sitzungen auf IAS Plus über einen Zeitraum von mindesten vier Monaten nach Ausstrahlungsdatum zur Verfügung zu stellen. In der Sendung vom März 2012 wurden die folgenden Themen abgedeckt:

  • endgültige Ersetzung der gegenwärtigen britischen Rechnungslegungsstandards,
  • jüngste Entwicklungen in der Bilanzierung von Finanzinstrumenten einschließlich des vorgeschlagenen Ansatzes in Bezug auf die Wertminderung nach IFRS 9 und der Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten,
  • Überblick über verschiedene IASB-Dokumente, in denen weitere Änderungen an den gegenwärtigen IFRS vorgeschlagen werden, und
  • Aktuelles zur britischen Unternehmensberichterstattung einschließlich der Vorschläge zur Berichterstattung über die Annahme der Unternehmensfortführung.

Zu der Aufzeichnug der Sendung gelangen Sie hier.

Nächste TEG/CFSS- und nächste TEG-Sitzung

28.03.2013

Das Beratungsforum der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) und der Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG) der Europäischen Beratungsgruppe für Finanzberichterstattung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) werden das nächste Mal am 3. April 2013 gemeinsam tagen. Im Anschluss daran findet die nächste TEG-Sitzung bis zum 5. April 2013 statt.

Die Sitzungen stehen Beobachtern offen. Eine Möglichkeit zur Anmeldung und Verknüpfungen auf die entsprechenden Tagesordnungen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

IASB veröffentlicht Bitte um Übermittlung von Informationen zu Preisregulierungen

28.03.2013

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat eine Bitte um Übermittlung von Informationen (Request for Information, RfI) herausgegeben, in welcher er die Adressaten in Form eines groben Überblicks um Benennung von Preisregulierungsregimen bittet, die während der Ausarbeitung eines Diskussionspapier in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollten.

Das Projekt zur Preisregulierung war vom IASB ursprünglich im Dezember 2008 in das Arbeitsprogramm aufgenommen worden. Am 22. Juli 2009 war dazu ein Standentwurf veröffentlicht worden. In den eingegangen Stellungnahmen wurden unterschiedliche Ansichten geäußert. Da kein Konsens erzielt werden konnte, wurde die Arbeiten am Projekt im September 2010 eingestellt.

Infolge der Ergebnisse der Agendakonsultation 2011 hat der IASB das Projekt neu gestartet. Die RfI ist einer der ersten Schritte, den der IASB dazu unternimmt. Die daraus erzielten Ergebnisse werden neben anderweitigen Nachforschungen in die Ausarbeitung des Diskussionspapiers Eingang finden. Das Ziel des Diskussionspapiers besteht darin, "festzustellen, welche Informationen über die Folgen einer Preisregulierung für Nutzer von IFRS-Abschlüssen den größten Nutzen bieten und ob der IASB spezielle Leitlinien für die Bilanzierung dieser Folgen entwickeln sollte."

 

Zusammenfassung der in der Bitte um Übermittlung von Informationen gestellten Fragen
Frage 1 — Welche Arten von Gütern oder Dienstleistungen unterliegen der Preisregulierung, die für die Erwägung im Diskussionspapier beschrieben werden?
Frage 2 — Was ist die Zielsetzung der Preisregulierung, und wie beeinflusst sie die Wechselwirkung von regulierender Stelle, reguliertem Unternehmen und Kunde?
Frage 3 — Welche Art Rechte oder Pflichtungen entstehen aus der Regulierung?
Frage 4 — Im Hinblick auf die in Beantwortung von Frage 3 genannten Rechte oder Pflichten: Wie setzt das preisregulierte Unternehmen seine Rechte durch, oder wie setzt die regulierende Stelle die Begleichung der Verpflichtungen des preisregulierten Unternehmens durch?
Frage 5 — Wie wird bei der Preisregulierung eine Einbringung resp. Umkehrung unter- bzw. übereinbringlicher zulässiger Kosten sichergestellt (d.h. abweichende Beträge, soweit einschlägig)? Stelle diese Mechanismen sicher, dass die Einbringung resp. Umkehrung dieser Beträge innerhalb des gesteckten zeitlichen Rahmen erfolgt?

Die Stellungnahmefrist läuft am 30. Mai 2013 ab.

Weiterführende Informationen:

Correction list for hyphenation

These words serve as exceptions. Once entered, they are only hyphenated at the specified hyphenation points. Each word should be on a separate line.