2014

Einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

31.12.2014

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes, gesundes und friedvolles Jahr 2015.

Kommen Sie gut rüber und schauen Sie im Neuen Jahr wieder bei uns vorbei. Wir werden Sie auch 2015 mit aktuellen, unabhängigen und kostenfreien deutschsprachigen Nachrichten und Hintergrundinformationen rund um die internationale Rechnungslegung versorgen.

2014 — Das Jahr im Rückblick

31.12.2014

2014 war wieder ein erfolgreiches Jahr für die deutsche Seite von IAS Plus mit über einer Million Seitenaufrufen bei bis zu 6.000 Seitenaufrufen täglich. Wir danken Ihnen, dass Sie unsere umfassende Berichterstattung über IFRS- und sonstige Rechnungslegungsentwicklungen zu schätzen wissen, und zeigen Ihnen noch einmal, was unsere Leser 2014 besonders interessiert hat.

'EFRAG-Update'-Newsletter für November und Dezember

29.12.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat die ersten 'EFRAG Update'-Newsletter seit der Reform der EFRAG-Struktur herausgegeben.

Nach den Änderungen der Struktur von EFRAG, die zum 31. Oktober 2014 in Kraft getreten sind, wurde auch das Format der Updates geändert: Sie werden künftig jeweils zum Ende eines Monats veröffentlicht und sind jetzt nach Sitzung der verschiedenen Gremien gegliedert.

In der Novemberausgabe wird über die Sitzung des EFRAG-Boards am 21. November, die Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) am 6. und 7. November und die Sitzung des Beratungsforums der Standardsetzer (Consultative Forum of Standard-Setters, CFSS) am 25. November berichtet. Neben einer Zusammenfassung der fachlichen Erörterungen im Zusammenhang mit laufenden IASB-Projekten bietet die Novemberausgabe einen Überblick über die Boarddiskussionen zu Governance, dem Arbeitsprogramm von EFRAG und den Ansatz in Bezug auf die Übernahme für die Anwendung in der EU. Sie können sich die Novemberausgabe hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

In der Dezemberausgabe wird über die Sitzung des EFRAG-Boards am 17. Dezember und die Sitzung des Fachexpertenausschusses (Technical Expert Group, TEG) am 2. und 3. Dezember berichtet. Neben einer Zusammenfassung der fachlichen Diskussionen zu laufenden IASB-Projekten wird in der Dezemberausgabe über die Boarddiskussionen im Hinblick auf die mögliche Übernahme von IFRS 9 Finanzinstrumente und von IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden berichtet. Sie können sich die Dezemberausgabe hier von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

Sitzungspapiere für die nächste Sitzung des IFRS-Fachausschusses

29.12.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 8. und 9. Januar 2015 in Berlin tagen. Der größte Teil der Papiere für die Sitzung wurde jetzt zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird während seiner 34. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die bereits verfügbaren Sitzungsunterlagen wurden auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden Unterlagen sollen in Kürze folgen.

Frohe Weihnachten!

24.12.2014

Wir wünschen allen Nutzern von IAS Plus ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest.

Wir freuen uns, Sie nach den Festtagen wieder bei uns begrüßen zu dürfen.

EFRAG bittet um Bewerbungen für TEG

23.12.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) bittet um Bewerbungen für die Mitgliedschaft in ihrem Fachexpertenausschuss (Technical Experts Group, TEG), um zwei Vakanzen zu füllen. EFRAG sucht insbesondere nach einem Ersteller aus dem industriellen oder kaufmännischen Bereich und einem Prüfer, wenn möglich mit ausgewiesener Versicherungsexpertise.

Der neue EFRAG-Board hat letzte Woche die Ernennung von sechs neuen Mitgliedern von TEG bekanntgegeben, aber es bestehen weiterhin zwei Vakanzen, da unter nach der neuen EFRAG-Struktur TEG bis zu 16 Mitglieder hat. Die Vakanzen sollen zum 1. April 2015 oder sobald wie möglich danach gefüllt werden. Weitere Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Neue AFRAC-Entwicklungen

23.12.2014

Der österreichische Standardsetzer Austrian Financial Reporting and Auditing Committee (AFRAC) stellt auf seiner Internetseite eine Stellungnahme zur Rechnungslegung in Österreich und eine Stellungnahme zu einem IASB-Entwurf zur Verfügung.

Die Stellungnahme "Einzelfragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen" ist der Klärung der folgenden acht Fragen zur Rechnungslegung von Privatstiftungen gewidment:

  • Was bedeutet die Anweisung gemäß § 18 PSG, die dort angeführten Bestimmungen des UGB sinngemäß anzuwenden?
  • Besteht für die gesetzlichen Vertreter von Privatstiftungen die Verpflichtung, ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem einzurichten?
  • Wie hat das Gliederungsschema für Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auszusehen?
  • Wie ist das Eigenkapital darzustellen?
  • Wie sind Zuwendungen an Begünstigte bilanziell darzustellen?
  • Wie sind eigene Rechnungskreise darzustellen?
  • Zu den Besonderheiten des Lageberichts bei Privatstiftungen
  • Wie ist die Zwischenkörperschaftsteuer gemäß § 22 Abs 2 KStG im Jahresabschluss von Privatstiftungen zu behandeln?

Sie können sich die Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

Ferner hat AFRAC gegenüber dem IASB zu dessen Entwurf ED/2014/3 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12) Stellung genommen. Mit dem vorgeschlagenen Änderungen soll klargestellt werden, wann latente Steueransprüche für nicht realisierte Verluste anzusetzen sind. Insgesamt unterstützt AFRAC die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen an IAS 12, da diese zu weniger Vielfalt in der praktischen Anwendung der Grundprinzipien des Standards führen. AFRAC ist jedoch der Ansicht, dass die meisten der vorgeschlagenen Änderungen nicht notwendig sind, da die adressierten Themen in der aktuellen Version des IAS 12 ausreichend behandelt werden. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme hier von der Internetseite von AFRAC herunterladen.

IDW-Stellungnahme zu Güteaussagen in Bezug auf integrierte Berichterstattung

23.12.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat gegenüber dem internationalen Rat für integrierte Berichterstattung (International Integrated Reporting Council, IIRC) Stellung zu dessen Diskussionspapieren zu externen Bestätigungen im Zusammenhang mit der integrierten Berichterstattung von Unternehmen genommen.

Während der Entwicklung des Rahmenkonzepts des IIRC wurde verschiedentlich die "Prüfbarkeit" von integrierten Berichten als Hindernis einer weiteren Verbreitung der integrierten Berichterstattung genannt. Gleichzeitig betonten Investoren, integrierte Berichte nur zu nutzen, wenn diese einer Prüfung durch einen unabhängigen Dritten unterlegen haben. Vor diesem Hintergrund und auch, um die Glaubwürdigkeit und die Konsistenz der integrierten Berichterstattung insgesamt zu fördern, hat der IIRC im Juli 2014 zwei Diskussionspapiere zu diesem Thema veröffentlicht.

In seiner Stellungnahme äußert sich das IDW eher kritisch. Zum einen wird angemerkt, dass viele der Fragen in den Diskussionspapieren eher die Erstellung von integrierten Berichten betreffen, nicht deren Prüfung. Zum anderen kritisiert das IDW, dass das Rahmenkonzept in dieser Diskussion als gegeben hingestellt wird. Nach Meinung des IDW sollten aber auch möglicherweise erforderliche Änderungen am Rahmenkonzept nicht ausgeschlossen werden.

Zugang zu englischsprachigen Stellungnahme haben Sie auf der Internetseite des IDW.

Berufungen in das IFRS Interpretations Committee und in den IFRS-Beirat

22.12.2014

Die IFRS-Stiftung hat zwei Berufungen in das IFRS Interpretations Committee und in den IFRS-Beirat bekanntgegeben. Die Berufungen sind derzeit nur vertretungsweise bzw. kommissarisch.

Robert Uhl, Leiter des IFRS Centre of Excellence in den Vereinigten Staaten, wurde mit sorfortiger Wirkung in das IFRS Interpretations Committee berufen. Er nimmt den Rest der Amtszeit von Laurence Rivat wahr, die zum Mitglied des neuen EFRAG-Boards berufen wurde. Uhls Amtszeit läuft daher vorerst bis zum 30. Juni 2015.

Roger Marshall, Interimspräsident des neuen EFRAG-Board und Vorsitzder der Rechnungslegungsrats des britischen Standardsetzers FRC, wird EFRAG ab dem 1. Januar 2015 komissarisch im IFRS-Beirat des IASB vertreten, bis ein endgültiger Präsident des neuen EFRAG-Boards bestimmt ist.

Auf der Internetseite der IFRS-Stiftung finden Sie eine entsprechende Presseerklärung.

Zwei Stellungnahmen des IDW

22.12.2014

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) stellt auf seiner Internetseite zwei Stellungnahmen zur Verfügung: eine gegenüber dem IASB zum Entwurf ED/2014/4 (Bilanzierungsobjekt) und eine gegenüber dem IPSASB zur Frage, welche Unternehmen die IPSAS anwenden sollen.

Mit dem IASB-Entwurf ED/2014/4 soll klargestellt werden, dass das Bilanzierungsobjekt in Bezug auf Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen die Beteiligung als Ganzes ist, dass aber der beizulegende Zeitwert von marktnotierten Beteiligungen an Tochterunternehmen, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen das Produkt aus dem notierten Preis je Einheit und der Anzahl der gehaltenen Finanzinstrumente ohne weitere Anpassungen sein soll. Das IDW begrüßt die Ausführungen des IASB zur Rechnungslegungseinheit. Dagegen wird die generelle Fair-Value-Ermittlung im Fall einer Notierung auf einem aktiven Markt als Produkt aus quotiertem Preis und Anzahl der Finanzinstrumente abgelehnt, weil das relevante Merkmal der Beteiligungen (z.B. Beherrschung) ohne eine entsprechende Anpassung (z.B. durch die Berücksichtigung einer Kontrollprämie) o.Ä. nicht in die Bewertung einfließe. Die vom IASB vorgeschlagene simplifizierende Berechnung bei Notierung auf einem aktiven Markt steht nach Auffassung des IDW im Widerspruch zur Bestimmung der Rechnungslegungseinheit. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hatte im August 2014 ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem der Frage nachgegangen werden soll, in wieweit die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) durch staatliche Wirtschaftsunternehmen (Government Business Entities, GBE) und andere Unternehmen angewendet werden sollen. Bislang sind staatliche Wirtschaftsunternehmen von der Anwendung der IPSAS explizit ausgenommen; das Vorwort zu den IPSAS verweist ausdrücklich darauf, dass diese Unternehmen die IFRS anzuwenden haben. Nach Meinung des IDW soll der Begriff der GBE in Zukunft weder vom IPSASB definiert noch sollten diese per se von einer Anwendung der IPSAS ausgeschlossen werden. Damit stimmt das IDW der vorläufigen Auffassung des IPSASB zu. Sie können sich die englischsprachige Stellungnahme direkt von der Internetseite des IDW herunterladen.

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