April

FEE hält eine Unterscheidung zwischen vermeidbarer und nicht vermeidbarer Komplexität nicht für notwendig, um das Problem zu adressieren

22.04.2014

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat Stellung zum Rahmenkonzeptbulletin zum Thema Komplexität genommen, das die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien im Februar 2014 herausgegeben haben.

In dem Bulletin werden Komplexitätsprobleme in Abschlüssen und mögliche Gründe dafür erörtert und Vorschläge für das Rahmenkonzept unterbreitet, die möglicherweise zu einer Verringerung der Komplexität führen können.

FEE stimmt der Definition von Komplexität im Bulletin zu und ist ebenfalls der Meinung, dass es eine direkte Beziehung zwischen Komplexität, den Kosten für Ersteller und dem Nutzen für Abschlussadressaten gibt. Ebenso unterstützt FEE die Aussage, dass der Standardsetzungsprozess  - zu einem gewissen Grad - zur Komplexität beitragen kann. FEE widerspricht jedoch der Behauptung, dass Standardsetzung zum "vermeidbaren" Teil von Komplexität beiträgt, während nur die komplexe wirtschaftliche Realität zum "unvermeidbaren" Teil beiträgt:

FEE ist der Meinung, dass die Unterscheidung zwischen vermeidbarer und unvermeidbarer Komplexität eine eine rein philosophische Übung ist, und wir fragen uns, ob diese notwendig ist, um das Problem zu adressieren.

FEE kommt daher zu dem Schluss, dass Komplexität nicht als Primärfaktor bei der Standardsetzung berücksichtigt werden sollte. Vielmehr ist FEE der Meinung, dass die Einschätzung, ob unnötige Komplexität in einen Standard eingeführt wurde, im Rahmen der Überprüfung in Form von Feldversuchen und als Teil der Kosten-Nutzen-Analyse eines Standards erfolgen sollte.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

Japan 'designiert' weitere IFRS

19.04.2014

Am 18. April 2013 hat die Finanzdienstleistungsbehörde von Japan (Financial Services Authority of Japan, FSA) bekanntgegeben, dass weitere IFRS für die Anwendung durch freiwillige IFRS-Anwender in Japan zugelassen worden sind.

Die FSA hat zwecks Aktualisierung der Ende letzten Jahres erfolgten IFRS-'Designierung' (Zulassung) alle Verlautbarungen des IASB, die bis zum 31. Dezember 2013 herausgegeben worden sind, der Liste der 'designierten' IFRS hinzugefügt.

Zu den seit der letzten 'Designierung', die alle IASB-Verlautbarungen bis einschließlich 31. Oktober 2013 betraf, neu zugelassenen IFRS zählen:

  • IFRS 9 Finanzinstrumente – Sicherungsbilanzierung und Änderungen an IFRS 9, IFRS 7 und IAS 39 (veröffentlicht im November 2013);
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2010–2012 (veröffentlicht im Dezember 2013);
  • Jährliche Verbesserungen an den IFRS Zyklus 2011–2013 (veröffentlicht im Dezember 2013); und
  • Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge – Änderungen an IAS 19 (veröffentlicht im November 2013).

Noch nicht in der Liste der zugelassenen IFRS enthalten sind die nach dem 31. Dezember 2013 erfolgten Verlautbarungen des IASB. Hierdurch ist IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten noch nicht Teil der 'Designierung'.

Eine Presseerklärung zur 'Designierung' (nur in japanischer Sprache) finden Sie auf der Internetseite der FSA.

Papier des Stabs des IASB zum aktuellen Stand im Projekt zur Versicherungsbilanzierung

18.04.2014

Der Stab des IASB hat ein Papier erstellt, in dem aufgezeigt wird, an welchen Stellen des Entwurfs 'Versicherungsbilanzierung' als Ergebnis der vorläufigen Entscheidungen des Boards bei der erneuten Erörterung bisher Änderungen vorgenommen und wie sich diese auswirken würden. Widergespiegelt in diesem Papier sind vorläufige Entscheidungen des IASB bis einschließlich März 2014.

Bisher wurden drei der fünf Aspekte erneut erörtert, zu denen der IASB im Entwurf vom Juni 2013 gezielt Vorschläge gemacht und um Stellungnahme gebeten hatte:

  • Anpassung der noch nicht erdienten Gewinne aus Versicherungsverträgen
  • Ausweis von Aufwendungen und Erträgen aus Versicherungsverträgen und
  • Ausweis von Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung und dem sonstigen Gesamtergebnis.

Zugang zum Papier des Stabs haben Sie auf der Internetseite des IASB. Das Papier ist in Form von zwei Spalten aufgebaut, wobei die Änderungen, zu denen sich der IASB entschlossen hat, auf der rechten Seite erläutert werden.

IASB veröffentlicht Diskussionspapier zu Macro Hedging

17.04.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat ein Diskussionspapier veröffentlicht, das für Unternehmen von Interesse ist, die Risiken aus Portfolien mit dynamischen Risikopositionen unter Verwendung von Derivaten absichern. Obgleich der Fokus des Papiers beispielhaft auf der Portfoliozinssicherung von Banken liegt, können die erörterten Konzepte auf jedes Unternehmen angewendet werden, das Sicherungen irgendwelcher Risikoarten auf dynamischer Portfoliobasis vornimmt. Stellungnahmen werden bis zum 17. Oktober 2014 erbeten.

Hintergrund

Im IASB-Projekt zum Macro Hedge Accounting geht es um die Berücksichtigung des Risikomanagements, welches Risikopositionen fortwährend auf Portfolioebene beurteilt (sog. dynamische Portfoliosicherung). Im Rahmen dieser Art  Risikomanagementstrategie wird üblicherweise ein Zeitraum betrachtet, über den Risikopositionen abgesichert werden. Dementsprechend werden dem gesicherten Portfolio im Zeitablauf ständig neue Risikopositionen hinzugefügt und andere entnommen.

Dieses Bilanzierungsgebiet ist überaus komplex; seine Abbildung wird gegenwärtig in IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung nur in begrenztem Maße ermöglicht, nämlich im Zuge der Portofolioabsicherung von Festzinsrisiken. Das Ziel des IASB besteht darin, ein alternatives Abbildungsmodell für Sicherungsmaßnahmen zu erwägen, das letzten Endes zu einer Ablösung der Portfoliozinssicherung in IAS 39 und zu einer größeren Anwendbarkeit auch auf andere Risikoarten führen würde.  

Aufgrund der damit verbundenen Komplexität und der Schwierigkeiten, ein einziges Modell in einem Standardentwurf vorzuschlagen, hatte der IASB beschlossen, das Themengebiet Macro Hedging aus der Projektphase zur allgemeinen Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auszuklammern und als ersten Schritt im Rahmen des Konsultationsprozesses zunächst ein Diskussionspapier zu veröffentlichen, um eine Bandbreite an möglichen Alternativen zu erwägen. Dies gibt den Adressaten nunmehr die Möglichkeit, dem IASB Rückmeldungen zu diesen Alternativen zukommen zu lassen und Vorschläge zu unterbreiten, wie der IASB in dem Projekt fortfahren soll.

 

Zusammenfassung des Kernvorschlags

In dem Diskussionspapier mit dem Titel Bilanzierung dynamischer Risikomanagementtätigkeiten – ein Neubewertungsansatz für Portfolien bei Macro Hedging wird ein sog. 'Neubewertungsansatz' vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um ein vergleichsweise einfaches Konzept, bei dem die Bewertung eines Portfolios an Risikopositionen um Änderungen des gesicherten Risikofaktors angepasst wird. Der damit einhergehende Bewertungserfolg wird im Periodenergebnis erfasst und so ein natürlicher Ausgleich der Bewertungsänderungen aus den Derivaten erreicht, die zur Absicherung dieser Risiken eingesetzt und ebenfalls ergebniswirksam bewertet werden.

Die Zielsetzung dieses Modells besteht darin, weniger operationelle Hürden als bei einer Anwendung der allgemeinen Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auf dynamische Portfolien aufzustellen und dynamische Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens getreuer abzubilden, um so zu einer aussagekräftigeren und transparenteren Rechnungslegung beizutragen. Das Modell ist kein reines Fair-Value-Modell, d.h. die Risikopositionen werden lediglich in dem Maße neubewertet, wie es Wertänderungen, die auf das abgesicherte Zinsrisiko zurückgehen, nicht jedoch Wertänderungen infolge anderer Risikoarten wie bspw. dem Kreditrisiko. Die Auswirkungen anderer Risikoarten werden vielmehr entsprechend der normalen Bilanzierungsvorschriften für Aufwendungen und Erträge abgebildet. So würde bspw. die Abgrenzung des einem Kreditkunden in Rechnung gestellten Bonitätsspreads in gewohnter Weise über die Zinsabgrenzung erfolgen.

Beispiel

Man stelle sich eine Bank vor, die Portfolien finanzieller Vermögenswerte (bspw. Kredite) und Verbindlichkeiten (z.B. Kundeneinlagen) hat und die sich ergebende Zinsrisikoposition aus diesen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten unter Verwendung von Zinsswaps absichert. Die Anwendung des Modells würden bedeuten, dass das gesteuerte Portfolio im Hinblick auf Änderungen der Zinsrisikoposition neubewertet würde (wobei eine Beurteilung der Sicherungseffektivität nicht erforderlich ist). Die zur Absicherung des Zinsrisikos eingesetzten Derivate würden ergebniswirksam bewertet und deren Wertänderungen im Periodenergebnis erfasst. Der Nettoergebniserffekt in der Gewinn- und Verlustrechnung entspräche der verbleibenden offenen Risikoposition der Bank nach Absicherung des Zinsrisikos. Das Neubewertungsmodell stellt eine überlagernde Anpassung der üblichen Bilanzierung nach IFRS 9 dar. Das bedeutet, dass zunächst die bekannten Ansatz- und Bewertungsvorschriften für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten angewendet werden, bevor eine Neubewertungsanpassung vorgenommen würde.

 

Komplexität und Fragestellungen

Ein Portfolioneubewertungsmodell würde viele der Bilanzierungsprobleme adressieren, die bei der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen auftreten. Das Modell könnte zudem, sofern sachgerecht weiterentwickelt, eine Alternative für die Abbildung von Sicherungsmaßnahmen im Abschluss neben dem bestehenden Fair Value und Cash Flow Hedge Accounting darstellen, die zu einer eher den wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechenden Abbildung der Risikomanagementtätigkeiten auf Portfolioebene führen würde. Allerdings geht dies mit der Komplexität einher, zu bestimmen, welche Risikopositionen in die Neubewertung einzubeziehen sind und wie die Neubewertung zu bemessen und auszuweisen ist.

Daher erbittet der IASB im Diskussionspapier um Rückmeldungen zu einer ganzen Reihe verschiedener Aspekte des Modells:

  • Sollten erwartete Geschäftsvorfälle in der Bilanz erfasst und bewertet werden?
  • Sollte das ganze Portfolio, das dem gesicherten Risiko ausgesetzt ist, bewertet werden oder lediglich jener Teil, der auch gesichert wurde?
  • Kann lediglich die unterste Schicht eines Portfolios neubewertet werden?
  • Sollten Sichteinlagen, im Entstehen befindliche Geschäfte sowie das Eigenkapitalbuch für eine Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen infrage kommen?
  • Können interne Derivate verwendet und abgebildet werden?
  • Bestehen weitere Ausweis- und Angabealternativen?
  • Welche praktischen Erleichterungen sind notwendig, um das Modell zur Anwendungsreife zu bringen? Können bspw. interne Transferpreise verwendet werden?

Diese und weitere Fragen werden in dem Papier diskutiert, und der IASB bittet um Rückmeldungen, um zu verstehen, ob das vorgeschlagene Modell nützliche Informationen bereitstellen und anwendbar sein würde. Die Frist zur Übermittlung von Stellugnahmen endet am 17. Oktober 2014.

 

Weiterführende Informationen

Am 29. April 2014 bietet der IASB außerdem zwei live ausgestrahlte Internetpräsentation zur Einführung in das Diskussionspapier an. Sie können sich über die nachfolgenden Verknüpfungen auf die Internetseite des IASB für die Teilnahme registrieren: 10:00h oder 14:00h (jeweils Londoner Zeit).

Vorsitzender der Treuhänder der IFRS-Stiftung betont, dass IFRS das Ziel des globalen Wachstums unterstützen

16.04.2014

Der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, Michel Prada, hat bei der Einbindungsveranstaltung für Anwender, die am Rande der Sitzung der Treuhänder in Sydney am 9. April abgehalten wurde, eine Rede gehalten, in der er beleuchtete, wie die IFRS das Wachstumsprogramm unterstützen können, das die australische G-20-Präsidentschaft in den Mitelpunkt ihrer Bemühungen gestellt hat.

In seiner Rede nahm Prada den derzeit nicht unüblichen Ausgangspunkt des Verweises auf die Länderprofile, die die IFRS-Stiftung derzeit erstellt. Er äußerte sich sehr zufrieden über die zunehmende Anwendung der IFRS weltweit, auch wenn er eingestand, dass sich gerade unter den G-20-Nationen noch immer Rechtskreise befinden, die die IFRS nicht übernommen haben. Trotzdem äußerte er sich auch zuversichtlich über die Situation in den Vereinigten Staaten und in Japan, auf die er jeweils näher einging.

Prada machte dann allerdings den Schritt von einer reinen Aufzählung anwendender oder nicht anwendeender Rechtskreise zu der Überlegung, wie die IFRS-Anwendung das von der australischen G-20-Präsidentschaft der globalen Wachstums unterstützt und wie wiederum das gemeinsame Wachstum die zunehmende Anwendung der IFRS weltweit erklären kann:

Im Grunde genommen ist es eine ökonomische Frage und keine Frage der Rechnungslegungs. Man muss in Erinnerung behalten, dass Unterschiede in den Rechnungslegungsstandards niemandem wirtschaftlichen Nutzen bringen. [...] Im Gegenteil, die Erfahrung hat gezeigt, dass unterschiedliche Rechnungslegungsvorschriften nicht nur kein Werkzeug nationaler Wettbewerbsvorteile sind; sie dienen vielmehr nur dazu, die Anziehungskraft eines Rechtskreises am globalen Kapitalmarkt zu verringern. [...] Rechnungsgeungsstandards sollten als globales Gut betrachtet werden, nicht als Werzeug für nationale Wettbewerbsvorteile. Sie spielen eine wesentliche unterstützende Rolle für die Ermöglichung von Wachstum und die Förderung einer nachhaltigen und wohlhabenden globalen Wirtschaft. [...] Deshalb passt unsere Arbeit so gut zu dem von der australischen G-20-Präsidentschaft genannten Ziel - der Förderung starken, nachhaltigeren und ausgewogenen Wachstums unserer Wirtschaften - , und darum glauben wir, dass es so wichtig ist, dass die Führer der G-20 ihre Unterstützung des strategischen und mittelfristigen Ziels eines einzigen Satzes hochwertiger Standards aufrecht erhalten.

Abschließend ging Prade unter der Überschrift "Der IASB als globaler Standardsetzer" noch auf die Transparenz und Diversität der IFRS-Stiftung und die anstehende dritte Überprüfung der Satzung durch die Treuhänder ein, bei der auch die optimale Größe des IASB, das beratende Forum für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) und weitere Möglichkeiten der Verbesserung der Aktivitäten der Treuhänder überprüft werden sollen.

Den vollständigen Text der Rede von Prada finden Sie auf der Internetseite des IASB. Auf die Rede folgte eine Podiumsdiskussion, die zum größten Teil dem Spannungsfeld zwischen Komplexität und Wesentlichkeit gewidmet war.

Öffentliche Diskussion des DRSC zu E-DRS 29 'Konzerneigenkapital'

16.04.2014

Das DRSC lädt seine Mitglieder sowie alle anderen interessierten Personen und Organisationen am Montag, den 26. Mai 2014, 10:00h (bis circa 13:00h) zu einer öffentlichen Diskussion ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main ein.

Besprochen werden soll E-DRS 29 Konzerneigenkapital, mit dem das DRSC das Ziel verfolgt, die mit der Anwendung des derzeit geltenden Standards DRS 7 Konzerneigenkapital und Konzerngesamtergebnis gesammelten praktischen Erfahrungen nach Inkrafttreten des BilMoG aufzugreifen und in einem neuen Standard zu berücksichtigen.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 20. Mai 2014 an.

Treuhänderveranstaltung zur Einbindung der Anwendern mit Podiumsdiskussion zur Komplexität

16.04.2014

Am 9. April 2014 boten die Treuhänder der IFRS-Stiftung zusammen mit den regionalen Wirtschaftsprüfervereinigungen CPA Australia und Institute of Chartered Accountants Australia (ICAA) am Rande ihrer Sitzung in Sydney eine Einbindungsveranstaltung für Anwender an.

Bei der Veranstaltung, bei der auch Michel Prada, der Vorsitzende der Treuhänder der IFRS-Stiftung, eine Rede zum Zusammenwirken von globalem Wachstum und IFRS-Anwendung hielt, beinhaltete auch eine interaktive Podiumsdiskussion mit führenden Vertretern aus dem Bereich IFRS-Anwendung in Australien. Der stellvertretende Vorsitzende des IASB Ian Mackintosh war Teil der Podiumsrunde.

Der Titel der Veranstaltung war Globale Rechnungslegungsstandards: Werden sie ihrem Zweck gerecht? Den größten Teil der Diskussion unter diesem Themen widmeten die Podiumsmitglieder Fragen im Spannungsbereich zwischen Komplexität und Wesentlichkeit.

Bei der Frage, was eigentlich zur Komplexität in der Rechnungslegung beitrage, meinte Mackintosh, dass auch die Anwender Steigbügelhalter zunehmender Komplexität seien, da sie nach immer mehr Informationen und auch nach immer mehr Interpretationen fragten. Er sagte zu den immer wieder an den IASB oder das IFRS Interpretations Committee gerichteten Umsetzungsfragen:

Wenn man diese Probleme hört, muss man sich erst einmal wehren und fragen: 'Sind dies überhaupt Probleme oder ist das etwas, das man, wenn man mal zur Seite geht und gründlich darüber nachdenkt, nicht auch selber lösen kann?'

Nachdem die Diskussion kurz auch andere Themen wie das Rahmenkonzept, Leasingverhältnisse und integrierte Berichterstattung berührte, schloss sie mit dem Thema Berichterstattung im öffentlichen Sektor. Hans Hoogervorst, Vorsitzender des IASB, der bereits während der vorangegangenen Diskussion mehrfach Kommentare aus dem Publikum beigetragen hatte, äußerte sich zur Konsultation zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des Rates für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) und die Frage, ob der IPSASB dem Aufsichtsgremium und den Treuhändern der IFRS-Stiftung unterstellt werden sollten:

Ich würde die Aufgabe gerne übernehmen – Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor zu setzen – […], aber die große Gefahr wäre, dass es unsere Arbeit noch mehr politisieren würde als jetzt schon der Fall ist, und wir würden gerne unsere Unabhängigkeit bewahren. Wenn wir in dieses Wasser geworfen werden, könnten wir untergehen.

Eine Videoaufzeichnung der gesamten Podiumsdiskussion steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

EU-Parlament nimmt vorgeschlagene Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen an

16.04.2014

Das EU-Parlament hat bei seiner gestrigen Sitzung in Straßburg vorgeschlagene Änderungen am Berichterstattungsrahmen angenommenn, mit denen bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben. Die betroffenen Gesellschaften müssen künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Die Änderungen waren von der EU-Kommission im April 2013 vorgeschlagen worden. Das Ziel der Vorschläge war es, die Transparenz und die Verfolgung ökologischer und sozialer Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen, und damit einen wirksamen Beitrag zu langfristigem wirtschaftlichen Wachstum und Beschäftigung zu leisten.

Die neuen Regeln gelten nur für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, da man der Meinung war, dass der Nutzen, die damit einhergehen würde, dass auch kleine und mittelgroße Unternehmen dieses Vorschriften anwenden, die Kosten möglicherweise nicht rechtfertigen würden. In den jetzt gewählten Anwenderkreis fallen etwa 6.000 große Unternehmen und Konzerne in der EU, solange diese nicht in ihrem Jahresbericht bereits einen umfassenden Bericht auf Grundlage von einschlägigen Rahmenkonzepten (z. B. "Global Compact" der Vereinten Nationen, ISO-Norm 26000 oder Deutscher Nachhaltigkeitskodex) zur Verfügung stellen, der die geforderten Informationen abdeckt.

Damit die Richtlinie gesetzeswirksam wird, muss der Vorschlag der Kommission sowohl vom Parlament als auch vom Rat engenommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Rat die Vorschläge in den nächsten Wochen formell annimmt.

Der vom Parlament angenommene Text steht Ihnen in deutscher Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung.

Ergebnisse einer begrenzten Umfrage zu Vereinfachungen der IASB-Vorschläge zur Leasingbilanzierung

15.04.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) und die nationalen Standardsetzer von Deutschland (DRSC), Frankreich (ANC), Großbritannien (FRC) und Italien (OIC) haben eine begrenzte Umfrage zu den vorgeschlagenen Vereinfachungen bei der Bilanzierung durch den Leasingnehmer nach dem IASB-Entwurf ED/2013/6 'Leasingverhältnisse' durchgeführt.

Bei der Sitzung des beratenden Forums für Bilanzierungsstandards (Accounting Standards Advisory Forum, ASAF) im Dezember 2013 hatte der IASB bestätigt, dass er bei seinen erneuten Eröterungen des Entwurfs vom Mai 2013 Möglichkeiten untersuche, wie Erleichterungen geschaffen und Bedenken adressiert werden könnten, die im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Leitliniengeäußert worden waren. Die europäischen Vertreter bei der Sitzung boten an, europäische Anwender zu befragen, um zu eruieren, welche Bereiche am ehesten der Vereinfachung bedürften.

Aufgrund von Zeitgründen führten die Standradsetzer keine öffentliche Konsultation durch, sondern kontaktierten die Teilnehmer aus dem früheren Feldversuch zu den Leasingvorschlägen sowie einige zusätzliche Ersteller direkt. Es gingen 44 Antworten aus zehn Ländern ein; die meisten Befragten waren europäische börsennotierte Unternehmen. Der größte Teil der Anworten kam aus den Bereichen Einzelhandel, Automobilbranche, Telekommunikation sowie Transport und Logistik. Folgende Tendenzen ließen sich ausmachen:

  • Eine Mehrheit der Befragten unterstütze zusätzliche Ausnahmen von den Ansatzvorschriften, die über die bisherige Ausnahme für kurzfristige Leasingverhältnisse hinausgehen.
  • Eine Mehrheit der Befragten deutete an, dass sie ein einziges Leasingmodell nach dem Typ A für alle Leasingverhältnisse vorziehen würden. Allerdings würden einige Befragte ein einziges Modell nur dann unterstützen, wenn die Unterscheidung zwischen Leasingverhältnissen und Dienstleistungen im endgültigen Standard gschärft würde.

Sitzungspapiere für die Aprilsitzung des HGB-Fachausschusses

15.04.2014

Der HGB-Fachausschuss des DRSC wird am 24. und 25. April 2014 tagen. Für die Sitzung wurden jetzt Sitzungsunterlagen zur Verfügung gestellt.

Der HGB-Fachausschuss wird folgende Themen besprechen:

  • Überarbeitung DRS 4 Unternehmenserwerbe im Konzernabschluss
  • Überarbeitung DRS 17 Organvergütung - Stand der Diskussion in der Arbeitsgruppe
  • Immaterielle Vermögensgegenstände im Konzernabschluss
  • Überarbeitung von DRS - DRS 8 und DRS 9

Die zugehörigen Arbeitspapiere finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

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