April

XBRL-Team des IASB sucht Teilnehmer für ein Projekt zur Branchenpraxis

07.04.2014

In den vergangenen vier Jahren hat das XBRL-Team des IASB mit Unternehmen aus verschiedenen Rechtskreisen und Branchen zusammengearbeitet, um zusätzliche Konzepte für die IFRS-Taxonomie zu entwickeln, die allgemein ausgeübte Praxis widerspiegeln. Das XBRL-Team möchte das Projekt wieder aufleben lassen, um für die Taxonomie branchenüblichen Konzepte zu untersuchen und zu entwickeln mit dem Ziel, die Vergleichbarkeit zu erhöhen, die Anzahl zusätzlicher Etiketten zu verringern und allgemein die Belastung der Ersteller zu senken.

2014 wird das Projekt den folgenden Branchen gewidmet sein:

  • Chemikalien,
  • Informationstechnologie,
  • Medie und
  • Versorgungswesen.

Interessenten werden gebeten, sich bis 15. April 2013 zu melden. Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB.

Zusammenfassung der CMAC-Sitzung vom Februar 2014

04.04.2014

Der Kapitalmarktbeirat des IASB (Capital Markets Advisory Committee, CMAC) hat am 27. Februar 2014 getagt. Auf der Internetseite des IASB stehen jetzt eine Zusammenfassung der Sitzung sowie Aufzeichnungen der einzelnen Sitzungsabschnitte zur Verfügung.

Während der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

  • Leasingverhältnisse. Die Mitglieder des CMAC erörterten die verschiedenen Modelle in Bezug auf die Leasingbilanzierung. Die meisten Mitglieder unterstützten das Modell des einzigen Ansatzes, weil darüber die Verknüpfung zwischen Bilanz und Ergebnisrechnung klar würde. Die wenigen Mitglieder, die den dualen Ansatz unterstützten, waren der Meinung, dass dieser wirksam die wirtschaftlichen Unterschiede zwischen Leasingverhältnissen über Immobilien und Leasingverhältnissen über Ausstattung widerspiegele.
  • Überprüfung nach der Einführung von IFRS 3.Der CMAC nahm Stellung zu verschiedenen Fragen aus der Bitte um Informationsübermittlung vom 30. Januar 2013. Insbesondere ging es um folgende Themen:
    • Unternehmenszusammenschlüsse in Abgrenzung zu Erwerben von Vermögenswerten;
    • Separate Erfassung von immateriellen Vermögenswerten außerhalb des Geschäfts- oder Firmenwerts; und
    • Abschreibung oder Nichtabschreibung von Geschäfts- oder Firmenwerten.
  • Integrierte Berichterstattung. Die Mitglieder des CAMC äußerten sich zu der Rolle, die der IASB in Bezug auf die integrierte Berichterstattung einnehmen könne. Es gab verschiedene Sichtweisen, und die Meinung reichte von der Position, dass der IASB die integrierte Berichterstattung nicht beachte, bis zur Aussage, dass die Informationen für Anleger bereits verfügbar seien.
  • Angabe der Nettoverschuldung. Der CMAC begrüßte die Aufnahme eines Projekts zur Angabe der Nettoverschuldung und gab dem Stab des IASB weitere Empfehlungen.
  • Equity-Methode. Der CMAC äußerte sich gegenüber dem IASB insbesondere zum Umfang des Projekts zur Bilanzierung nach der Equity-Methode.
  • Angabenintiative - Wesentlichkeit. Der CMAC unterstützt des IASB-Projekt zu Wesentlichkeit. Ziel des Projekts sollte sein, Angaben wesentlicher zu gestalten, nicht, sie zu reduzieren. Der CMAC schlug außerdem vor, dass der IASB Wege suchen sollte, das Konzept der Wesentlichkeit klar zu definieren.

Die nächste Sitzung des CMAC wird am 30. Juni 2014 stattfinden.

Die entsprechenden Aufzeichnungen und Papiere finden Sie auf der Internetseite des IASB.

EFRAG-Bericht zur Berücksichtigung der Rückmeldungen zum Stellungnahmeentwurf zu ED/2013/9

03.04.2014

Die europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat einen Bericht dazu erstellt, wie die eingegangenen Rückmeldungen zum EFRAG-Stellungnahmeentwurf zum IASB-Entwurf ED/2013/9 'IFRS für KMU - Vorgeschlagene Änderungen am International Financial Reporting Standard für kleine und mittelgroße Unternehmen' in der endgültigen Stellungnahme gegenüber dem IASB berücksichtigt wurden.

Der am 3. Oktober 2013 vom IASB veröffentlichte Entwurf ED/2013/9 enthält Vorschläge, die Ausfluss der ersten umfassenden Überprüfung des Standards sind, die jeweils im Dreijahresabstand durchführt werden soll. Der IASB schlägt damit kleinere Änderungen an 21 der 35 Abschnitte vor. EFRAG hatte am 31. Oktober 2013 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 4. März 2014 die endgültige Stellungnahme folgte. Darin hatte EFRAG der Meinung Ausdruckgegeben, dass der IFRS für KMU nicht auf Grundlage von Änderungen an den vollen IFRS geändert werden sollte, solange diese nicht umgesetzt worden sind. EFRAG hält die Überprüfung nach der Einführung für die beste Möglichkeit, festzustellen, ob die entsprechenden Änderungen auch für eine Übernahme in den IFRS für KMU geeignet sind.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

IASB veröffentlicht vorgeschlagene Ergänzungen zur IFRS-Taxonomie 2014

03.04.2014

Auf der Internetseite des IASB steht der Entwurf einer Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2014 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung.

Zum englischsprachigen Entwurf mit dem Titel Proposed Interim Release 1 to the IFRS Taxonomy 2014 kann bis 2. Mai 2014 Stellung genommen werden.

Eine entsprechende Presseerklärung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IFRS-Stiftung veröffentlicht XBRL-Linkbase für 2014

02.04.2014

Die IFRS-Stiftung hat die XBRL-Formula Linkbase 2014 veröffentlicht, also eine Sammlung von Beziehungen rechnerischer Art zwischen den verschiedenen Informationseinheiten der IFRS-Taxonomie. Die Linkbase wurde entwickelt, um die Datenqualität von IFRS-Einreichungen im XBRL-Format zu verbessern und zusätzliche Leitlinien zur Verfügung zu stellen, die helfen sollen, IFRS-Konzepte und ihre Bedeutung aus fachlicher und berichterstattungstechnischer Sicht besser zu verstehen.

Für Ersteller bietet die Linkbase zusätzliche Validierungsmöglichkeiten, um sicherzustellen, dass die Einträge in ihren Einreichungen korrekt und konsistent sind. Allgemein hilft die Linkbase Einreichungen zu verbessern, die mit Hilfe der IFRS-Taxonomie 2014 erstellt wurden.

Weitere Informationen stehen Ihnen in den englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

FASB und ASBJ halten ihre halbjährliche gemeinsame Sitzung ab

02.04.2014

Anfang dieser Woche fand in Norwalk die sechzehnte gemeinsame Sitzung von Vertretern des japanischen Standardsetzers Accounting Standards Board of Japan (ASBJ) und des US-amerikanischen Standardsetzers Financial Accounting Standards Board (FASB) statt. Die Sitzung umfasste die gegenseitige Information in Bezug auf die Standardsetzungsaktivitäten der beiden Boards und einen Austausch über Fachthemen, die von Interesse für beide Boards sind.

FASB und ASBJ besprachen auch die folgenden Projekte, die der International Accounting Standards Board (IASB) derzeit erörtert:

Sie erörterten auch FASB-Projekte zu Finanzinstrumenten, zum Geschäfts- oder Firmenwert und zum Angabenrahmenkonzept. Des Weiteren sprachen FASB und ASBJ über die Übernahmeprozesse in Bezug auf die IFRS in Japan.

ASBJ und FASB haben sich entschieden, ihre gemeinsamen Sitzungen fortzusetzen. Die nächste Sitzung soll in der zweiten Jahreshälfte 2014 in Tokio stattfinden.

Die eiden Boards haben nach der Sitzung eine gemeinsame englischsprachige Presseerklärung veröffentlicht, die Sie auf der Internetseite des ASBJ einsehen können.

Konsultation des IPSASB zur künftigen Strategie und Standardsetzung

01.04.2014

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationsdokument zur seiner Strategie und seinem Arbeitsprogramm für den Zeitraum 2015-2019 veröffentlicht.

In dem Dokument werden eine Reihe von Faktoren genannt, die Auswirkungen auf die künftige Ausrichtung des IPSASB haben können. Dazu gehören ein stärkeres Interesse an der Verwaltung öffentlicher Finanzen im Zusammenhang mit der Staatsschuldenkrise, ein zunehmendes Interesse an den Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) und die Erwartung, die Arbeit am Rahmenkonzept für den öffentlichen Sektor abschließen zu können, sodass bedeutende Ressourcen frei werden, die anderweitig eingesetzt werden können. Entscheidend für die zukünftige Ausrichtung des IPSASB wird vor allem aber auch das Ergebnis der Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des IPSASB sein, das Ende 2014 erwartet wird.

In dem Papier wird auch auf die Herausforderungen eingegangen, denen sich der IPSASB im Vergleich mit dem IASB insbesondere in Bezug auf Ressourcen ausgesetzt sieht:

Der IPSASB beobachtet weiterhin die Verlautbarungen des IASB mit dem Ziel, die Konvergenz zu erhalten. Da jedoch der IASB aus Vollzeit bezahlten Mitgliedern besteht und er über deutlich höhere Personalressourcen verfügt, ist es schwer, mit ihm Schritt zu halten. Es hat auch immer wieder Aufforderungen gegeben, Mechanismen einzuführen, die es ermöglichen, dringenden oder aufkommende Rechnungslegungsfragen zu adressieren und Interpretationen zu den IPSAS zur Verfügung zu stellen. Dies würde eine deutliche Erhöhung des Personalstands erfordern.

Aus der gegenwärtigen Lage heraus ergeben sich für den IPSASB folgende Vorschläge für die künftige Strategie und das künftige Arbeitsprogramm:

Strategische Zielsetzung

In dem Konsultationsdokument wird das Ziel vorgeschlagen, die öffentliche Finanzverwaltung und die entsprechenden Kenntnisse durch eine verstärkte Übernahme der IPSAS mit ihrer periodengerechten Abgrenzung zu stärken, wobei die Entwicklung hochwertiger Standards, einschlägiger Publikationen und die Bewerbung der IPSAS und ihrer Vorzüge unterstützen sollen.

Insgesamt möchte der IPSASB dadurch zwei Dinge erreichen:
  • Verbesserte Möglichkeit für Unternehmen des öffentlichen Sektors, die wirtschaftliche Realität in Bezug auf ihre Finanzen abzubilden und so das Verständnis der involvierten parteien dafür zu erhöhen, und
  • größere Bekanntheit der IPSAS und besseres Verständnis ihrer Vorzüge für die Verwaltung öffentlicher Finanzen, was zu einer stärkeren Übernahme führen sollte.

Arbeitsprogramm 2015-2019

Im Konsultationspapier werden eine Reihe von möglichen Projekten aufgeführt, zu denen um Stellungnahme gebeten wird. Sie sind in vier größere Kategorien unterteilt:

  • Für den öffentlichen Sektor spezifische Projekte. Dazu gehören biologische Vermögenswerte, kulturelles Erbe, Infrastruktur, Bewertungsfragen im öffentlichen Sektor, militärische Vermögenswerte, natürliche Ressourcen, Aufwendungen ohne Gegenleistung, Rolle der Regierung als Eigentümer und nicht als Regierung, Auswirkungen von Staatsmacht auf die Finanzberichterstattung sowie Treuhandvermögen.
  • Pflege der bestehenden IPSAS. Dazu gehören Arbeiten in Bezug auf Fremdkapitalkosten, Fertigungsaufträge, Angaben zum allgemeinen Regierungssektor, Leistungen an Arbeitnehmer, Erlöse ohne Gegenleistung, Darstellung des Abschlusses, Geschäftsvorfälle mit nahe stehenden Personen oder Unternehmen, Erlöserfassung sowie Segmentberichterstattung.
  • Konvergenz mit den IFRS. Dies betrifft Rohstoffindustrien, Versicherungsverträge, zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche sowie preisregulierte Geschäftsvorfälle.
  • Sonstige mögliche Projekte. Gestufte Berichterstattung, integrierte Berichterstattung sowie Zwischenberichterstattung.

Es wird in dem Papier darauf hingewiesen, dass einige der bestehenden Projekte des IPSASB auch bis in die Periode 2015-2019 fortdauern werden. Dazu gehören Zusammenschlüsse im öffentlichen Sektor, Geschäftstätigkeiten des öffentlichen Sektors, Finanzinstrumente (Aktualisierung der bestehenden Verlautbarungen in Anlehnung der Arbeiten des IASB zu IFRS 9 Finanzinstrumente und eigenständige Erwägung von Finanzinstrumenten im öffentlichen Sektor), Zusammenwirken von IPSAS und staatlicher Finanzstatistik, Emissionshandelsprogramme sowie Sozialleistungen.

Bei den laufenden Projekten wird insbesondere auch nach den IPSAS für die Rechnungslegung auf Grundlage der Kameralistik gefragt. Der IPSASB stellt hier drei Möglichkeiten zur Diskussion:

  • Beibehaltung des Projekts und Entwicklung weiterer IPSAS in diesem Bereich;
  • Aufgabe des Projekts aber Aufrechterhaltung der bestehenden Standards;
  • Aufgabe des Projekts und Zurückziehung der bestehenden Standards.

Zu dem Konsultationspapier kann bis zum 31. Juli 2014 Stellungngenommen werden. Eine endgültige Strategie und ein endgültiges Arbeitsprogramm für 2015-2019 sollen auf der IPSASB-Sitzung im Dezember 2014 verabschiedet werden.

Auf der Intrnetseite des IPSASB stehen Ihnen folgende weiterführende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

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