ESMA veröffentlicht weitere Entscheidungen zur Durchsetzung der IFRS
10.04.2014
Die europäische Wertpapierbehörde (European Securities and Markets Authority, ESMA) hat einen weiteren Satz von Auszügen aus der vertraulichen Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen europäischer Enforcementstellen veröffentlicht. In ihm sind Entscheidungen zu IFRS 3, IAS 36, IFRS 5, IAS 40, IAS 1/IAS 8/IFRS 11, IAS 32, IAS 39 und IAS 19/IFRIC 14 enthalten.
Die nationalen europäischen Enforcementstellen prüfen die Abschlüsse von Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten Markt in Europa gehandelt werden oder sich in der Zulassung befinden. Die Abschlüsse werden in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt und daraufhin untersucht, inwieweit sie die IFRS und anderweitige anzuwendende Berichtsanforderungen befolgen, einschließlich der maßgeblichen nationalen Rechtsvorschriften.
ESMA hat eine vertrauliche Datenbank von Durchsetzungsentscheidungen, die von den einzelnen europäischen Enforcementstellen getroffen wurden, als Informationsquelle entwickelt, um die sachgerechte Anwendung der IFRS zu fördern.
Die Veröffentlichung von Enforcemententscheidungen ist dazu gedacht, Marktteilnehmer davon in Kenntnis zu setzen, welche bilanziellen Behandlungen nationale europäische Enforcementstellen als im Einklang mit den IFRS stehend ansehen mögen, d.h. ob die Behandlung als in einer akzeptablen Bandbreite möglicher Anwendungen nach IFRS anzusehen sind. ESMA ist der Ansicht, dass die Veröffentlichung der Entscheidungen samt der ihnen zugrundeliegenden Argumentation zu einer einheitlichen Anwendung der IFRS in der Europäischen Union betragen wird.
Die in der jüngsten Sammlung von Auszügen, der fünfzehnten in der Reihe, die Entscheidungen von Dezember 2012 bis November 2013 abdeckt, abgedeckten Themen sind die folgenden:
Standard | Thema |
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IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse | Klassifizierung bedingter Gegenleistungen auf Grundlage fortgesetzter Beschäftigung – Klassifizierung bedingter Bezahlung, wenn der Veräußerer über die Earn-Out-Phase beim Unternehmen beschäftigt bleiben muss |
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten | Zuordnung von Geschäfts- oder Firmenwert auf zahlungsmittelgenerierende Einheiten – Verwendung einer anderen Methode als der Verwendung relativer Werte veräußerter Geschäftsbetriebe bei der Verteilung von Geschäfts- oder Firmenwert auf veräußerte Geschäftsbetriebe |
Identifizierung zahlungsmittelgenerierender Einheiten – Frage, ob jeder Händler und jede Einzehandelsbranche als separate zahlungsmittelgenerierende Einheit zu indetifizieren ist | |
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche | Veräußerung einzelner Lizenzen dargestellt als aufgegebene Geschäftsbereiche – Frage, ob ein Bestandteil eines Unternehmens eine einzige zahlungsmittelgenerierende Einheit sein kann (produzierendes Öl- und Gasfeld, in Entwicklung befindliches Feld, Explorationslizenz) |
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Grund und Boden – Behandlung von Grund und Boden mit unklarem rechtlichen Status als in Erstellung befindliche als Finanzinvestition gehaltene Immobilie |
IAS 1 Darstellung des Abschlusses / IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler / IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen |
Änderung der Darstellung des Anteils an der Ergebnisrechnung von assoziierten Unternehmen und Joint Ventures, die nach der Equity-Methode bilanziert werden – separate Darstellung von 'nicht geschäftlich tätigen' assoziierten Unternehmen und Joint Ventures |
IAS 32 Finanzinstrumente: Ausweis | Listingkosten – Zuordnung der Beträge auf die Kosten für die Emission von Eigenkapitalinstrumenten |
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung | Bedingungen für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen – Beurteilung der Wirksamkeit von Sicherungsinstrumenten |
Sicherung der Darstellungswährung – Währungszinsswaps, die Tochtergesellschaften betreffen | |
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer / IFRIC 14 IAS 19 - Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestfinanzierungsvorschriften und ihre Wechselwirkung | Mindestfinanzierungsvorschriften – Frage, ob ein Beitragsplan, der durch nationale Gesetze bestimmt ist, eine Mindestfinanzierungsvorschrift nach IFRIC 14 ist, wenn der Pensionsplan eines Emittenten überschüssig ist |
Zugang zum vollständigen Satz von Auszügen haben Sie auf der Internetseite von ESMA. ESMA hat außerdem einen Überblick erarbeitet, dem man entnehmen kann, welche Duchsetzungsentscheidungen sich in welchem Satz von Entscheidungen finden.