Bekanntmachung von DRS 21

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08.04.2014

Im Bundesanzeiger vom 8. April 2014 ist der Deutsche Rechnungslegungs Standard (DRS) Nr. 21 'Kapitalflussrechnung' durch das Bundesministerium der Justiz bekannt gemacht worden.

In dem Standard sind die Grundsätze niedergelegt, die Mutterunternehmen zu beachten haben, die gemäß § 297 Absatz 1 HGB eine Kapitalflussrechnung für den Konzernabschluss aufzustellen haben. Unternehmen, die ihren ­Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung zu erweitern haben oder freiwillig eine Kapitalflussrechnung aufstellen, wird empfohlen, dies in Übereinstimmung mit diesem Standard zu tun.

Zugang zum Standardtext im Bundesanzeiger haben Sie hier.

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