EU-Parlament nimmt vorgeschlagene Richtlinie zur Offenlegung nicht-finanzieller Informationen an

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16.04.2014

Das EU-Parlament hat bei seiner gestrigen Sitzung in Straßburg vorgeschlagene Änderungen am Berichterstattungsrahmen angenommenn, mit denen bestimmten großen Unternehmen vorgeschrieben wird, zusätzliche Informationen zu Sozial- und Umweltbelangen anzugeben. Die betroffenen Gesellschaften müssen künftig ihre Grundsätze, Risiken und Ergebnisse in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung sowie Vielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen offenlegen.

Die Änderungen waren von der EU-Kommission im April 2013 vorgeschlagen worden. Das Ziel der Vorschläge war es, die Transparenz und die Verfolgung ökologischer und sozialer Aspekte von Unternehmen in der EU zu erhöhen, und damit einen wirksamen Beitrag zu langfristigem wirtschaftlichen Wachstum und Beschäftigung zu leisten.

Die neuen Regeln gelten nur für große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, da man der Meinung war, dass der Nutzen, die damit einhergehen würde, dass auch kleine und mittelgroße Unternehmen dieses Vorschriften anwenden, die Kosten möglicherweise nicht rechtfertigen würden. In den jetzt gewählten Anwenderkreis fallen etwa 6.000 große Unternehmen und Konzerne in der EU, solange diese nicht in ihrem Jahresbericht bereits einen umfassenden Bericht auf Grundlage von einschlägigen Rahmenkonzepten (z. B. "Global Compact" der Vereinten Nationen, ISO-Norm 26000 oder Deutscher Nachhaltigkeitskodex) zur Verfügung stellen, der die geforderten Informationen abdeckt.

Damit die Richtlinie gesetzeswirksam wird, muss der Vorschlag der Kommission sowohl vom Parlament als auch vom Rat engenommen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Rat die Vorschläge in den nächsten Wochen formell annimmt.

Der vom Parlament angenommene Text steht Ihnen in deutscher Sprache auf der Internetseite des EU-Parlaments zur Verfügung.

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