Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung

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30.04.2014

Die EU-Kommission hat entschieden, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Zielsetzung der IAS-Verordnung noch relevant ist und ob es Bereiche gibt, in denen das Funktionieren der Verordnung verbessert werden kann. Die Kommission bittet daher um Bewerbungen, aus denen Mitglieder einer informellen 'Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung' ausgewählt werden sollen.

Aufgabe der Expertengruppe soll sein, die Kommission bei der Durchführung einer rückwirkenden Evaluierung der IAS-Verordnung zu beraten und zu unterstützen. Die Kommission beabsichtigt derzeit, eine öffentliche Konsultation durchzuführen und möglicherweise gezielte Workshops abzuhalten. Es ist beabsichtigt, dabei auf die Erfahrungen der Expertengruppe in Bezug auf diese Aktivitäten sowie auf möglicherweise zusätzlich ratsame Maßnahmen zurückzugreifen.

Bei der Evaluierung der IAS-Verordnung sollen auch die Empfehlungen des Sonderberaters Maystadt in Bezug darauf aufgenommen werden, wie der Beitrag der EU zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) gestärkt werden kann und wie die Führungsstruktur der europäischen Gremien verbessert werden kann, die in die Entwicklung dieser Standards involviert sind. Die Evaluierung soll die Empfehlungen von Maystadt durch fundierte Daten über die Erfahrungen mit den IFRS in Europa bisher ergänzen.

Die Expertengruppe soll etwa 18 Mitglieder umfassen, die aus Organisationen, die die Interessen von Erstellern, Anlegern, Finanzanalysten, Rechnungslegern, Prüfern und anderen Interessengruppen widerspiegeln (beispielsweise aus Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Universitäten, Forschungsinstituten, der Zivilgesellschaft, EU-Behörden, EU-Gremien und internationalen Organisationen), sowie aus Behörden der Mitgliedstaaten (einschließlich Aufsichtsbehörden und nationale Standardsetzer) stammen. Die jetzt veröffentlichte Bewerbungsaufforderung gilt der Auswahl der Vertreter von Organisationen. Die Auswahl der Vertreter von Behörden der Mitgliedstaaten erfolgt auf einem anderen Weg.

Auf der Internetseite der EU-Kommission haben Sie Zugang zur englischsprachigen Bewerbungsaufforderung.

Hinweis: Die Frist für die Bewerbung als Mitglied der Expertengruppe wurde bis 3. Juni 2014 verlängert.

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