IAASB veröffentlicht geänderte Vorschläge in Bezug auf die Verantwortung des Prüfers für 'zusätzliche Informationen'

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23.04.2014

Der International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB), das für Prüfungs- und Beratungsstandards zuständige internationale Gremium, hat den Entwurf eines überarbeiteten internationalen Prüfungsstandards (International Standards on Auditing, ISA) herausgegeben, in dem es um die Verantwortung des Prüfers in Bezug auf 'zusätzliche Informationen' geht, noch einmal überarbeitet und erneut zwecks Stellungnahme herausgegeben. In Bezug auf den ursprünglichen Entwurf waren erhebliche Bedenken zum Ausdruck gebracht worden.

Der IAASB hatte den Entwurf The Auditor's Responsibilities Relating to Other Information in Documents Containing or Accompanying Audited Financial Statements and the Auditor’s Report Thereon ursprünglich im November 2012 herausgegeben.

Im überarbeiteten Entwurf The Auditor's Responsibilities Relating to Other Information sind folgende Änderungen vorgenommen worden:

  • Es wurden eine Definition eines Jahresberichts aufgenommen und die Verantwortlichkeit des Prüfers in Bezug auf die zusätzlichen Informationen auf den so definierten Jahresbericht begrenzt. Damit fallen sonstige separate Berichte wie beispielsweise Berichte zur Sozialverantwortung oder Nachhaltigkeitsbereichte aus dem Anwendungsbereich des vorgeschlagenen überarbeiteten Standards.
  • Es wurden die Pflichten eines Prüfers in Bezug auf die sonstigen Informationen verdeutlicht, indem klargestellt wurde, dass der Prüfer zu beurteilen hat, ob es erheblich mangelnde Übereinstimmung zwischen den sonstigen Informationen und den Erkenntnissen gibt, die der Prüfer während der Prüfung gewonnen hat, und dass der Prüfer wachsam gegenüber anderen Hinweisen zu bleiben hat, die auf eine erhebliche Fehldarstellung schließen lassen.
  • Es wurde eine Definition von "Fehldarstellung" im Zusammenhang mit sonstigen Informationen aufgenommen, um Abweichungen in der Praxis zu verhindern.
  • Es wurden Leitlinien in Bezug auf sonstige Informationen aufgenommen, die nach dem Datum des Prüfberichts eingehen.

Stellungnahmen zum überarbeiteten Entwurf werden bis zum 18. Juli 2014 erbeten. Er ist über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IFAC, unter dem der IAASB angesiedelt ist, zugänglich.

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