ICAI unterbreitet Vorschlag für IFRS-Übernahme in Indien

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10.04.2014

Das indische Institut der Wirtschaftsprüfer (Institute of Chartered Accountants of India, ICAI) hat eine Zusammenfassung eines Fahrplans für die Einführung der indischen Rechnungslegungsstandards (Indian Accounting Standards, Ind AS), die weitgehend mit den IFRS konvergiert sind, den es dem indischen Ministerium für Unternehmensangelegenheiten (Ministry of Corporate Affairs, MCA) unterbreitet hat, öffentlich zugänglich gemacht. Die Empfehlungen des ICAI, die das MCA in Betracht ziehen wird, wenn es seine endgültige Entscheidung über eine mögliche Einführung fällt, sehen vor, dass börsennotierte und große Unternehmen ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2016 beginnen, in ihren Konzernabschlüssen verpflichtend Ind AS anwenden sollen. Anderen Unternehmen sollen einmalig die unwiderufliche Entscheidung fällen können, freiwillig Ind AS anzuwenden.

Obwohl Indien ursprünglich geplant hatte, ab 2011 stufenweise mit den IFRS zu konvergieren, wurde der Übergang auf Ind AS aufgeschoben, und ein neues Übergangsdatum wurde vom MCA noch nicht bekanntgegeben.

Der jüngste Vorschlag des ICAI, der nicht notwendigerweise vom MCA angenommen wird, sieht folgende Abstufungen vor:

  • Ind AS sind von den folgenden Unternehmensklassen ab Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. April 2016 beginnen, in ihren Konzernabschlüssen anzuwenden (Vergleichsinformationen für das Vorjahr sind zur Verfügung zu stellen):
    • Unternehmen, die in oder außerhalb Indiens börsennotiert sind oder eine Börsennotierung anstreben,
    • Unternehmen mit einem Reinvermögen von Rs 500 Crore oder mehr, wobei das Reinvermögen mit Bezug auf die geprüfte Bilanz zum 31. März 2014 (oder dem nächsten folgenden Abschluss) berechnet wird,
    • Holdinggesellschaften, Tochtergesellschaftem, Joint Ventures und assoziierte Unternehmen der beiden ersten Klassen.
  • Unternehmen, die die Kriterien für eine Ind AS-Anwendung erfüllen, haben die Ind AS auch dann in ihren Folgeabschlüssen anzuwenden, wenn sie die Kriterien für eine verpflichtende Ind AS-Anwendung nicht länger erfüllen.
  • Unternehmen, die keiner verpflichtenden Ind AS-Anwendung unterliegen, wenden weiterhin die bestehenden indischen Rechnungslegungsstandards an; dies gilt auch für die separaten Abschlüsse der Unternehmen, die für ihre Konzernabschlüsse Ind AS anzuwenden haben.
  • Unternehmen, die keiner verpflichtenden Ind AS-Anwendung unterliegen können freiwillig Ind AS anstelle der bestehenden indischen Rechnungslegungsstandards anwenden; diese Entscheidung kann einmal unwideruflich getroffen werden, und die Konzernabschlüsse für alle Folgeperioden müssten nach Ind AS erstellt werden.

Der Fahrplan für Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen wird in einem separaten Prozess festgelegt; in die Beratungen sind die indische Zentralbank (Reserve Bank of India, RBI) und die Versicherungsregulierungs- und -entwicklungsbehörde (Insurance Regulatory and Development Authority, IRDA) eingebunden.

In Vorbereitung auf eine Übernahme hat das MCA ursprünglich 35 Ind AS herausgegeben, die auf den IFRS basieren, aber nicht mit diesen identisch sind. Um mit den Entwicklungen der IFRS Schritt zu halten, wurde zwischenzeitlich ein Prozess eingerichtet, in dessen Rahmen bestehende Ind AS überarbeitet beziehungsweise neue Ind AS herausgegeben werden, wenn der IASB bestehende IFRS überarbeitet oder neue herausgibt. Da bei der Entwicklung von Ind AS Anpassungen vorgenommen werden, kann ein Unternehmen, das die Ind AS anwendet, nicht notwendigerweise in Anspruch nehmen, die IFRS uneingeschränkt einzuhalten (Ind AS 1 Darstellung des Abschlusses erfordert eine Bestätigung der Einhaltung der Ind AS, nicht der IFRS).

Beim 8. regionalen IFRS-Politikforum, das kürzlich auf Einladung des ICAI in Neu-Delhi stattfand, lud der IASB-Vorsitzende Hans Hoogervorst Indien ein, auf die 'vollen' IFRS wie vom IASB herausgegeben überzugehen. Er vertrat die Ansicht, dass nur die Übernahme der IFRS und nicht die Konvergenz zu einem einzigen Satz hochwertiger globaler Rechnungslegungsstandards führen könne. In seiner monatlichen Grußbotschaft (Verknüpfung auf die Internetseite des ICAI) hatte K. Raghu, Präsident des ICAI, allerdings festgehalten:

Hier muss ich festhalten, dass wir uns sehr bewusst dafür entschieden haben, mit den IFRS zu konvergieren und diese nicht vollständig zu übernehmen, weil das wiederauflebende Indien sich sehr stark von seinen Partnern im Westen oder sonstwo unterscheidet und seine eigenen Prioritäten und Neigungen hat. In dieser Haltung gibt es derzeit keine Änderung. Langfristig können wir diese Sichtweise eventuell überdenken, aber erst, wenn einige grundlegenden Sachverhalte ausgeräumt wurden und wenn die Auswirkungen unserer konvergierten Ind AS auf die Wirtschaft geprüft wurden.

Die Empfehlungen des ICAI können Sie in englischer Sprache auf dessen Internetseite einsehen.

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