April

Wir nehmen Stellung zur Konsultation zur künftigen Führungs- und Aufsichtsstruktur des IPSASB

30.04.2014

Das IFRS Global Office von Deloitte hat gegenüber der zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) eingerichtete Gruppe Stellung zu deren Konsultationspapier zur künftigen Governance des IPSASB genommen. Wir sprechen uns dafür aus, den IPSASB in die Governance-Struktur der IFRS-Stiftung einzubinden, da dies die Gefahr der Politisierung der Standardsetzung im öffentlichen Sektor verringern, die Gesamtkosten internationaler Standardsetzung senken, eine Befolgung desselben Konsultationsprozesses durch die Standardsetzer des öffentlichen und des Privatsektors ermöglichen und ein einziges Aufsichts- und Führungsrahmenkonzept schaffen würde, mit dem einheitlich geklärt werden könnte, welche Standards von welchen Berichtseinheiten anzuwenden sind.

Die Mitglieder der Governance Review Group stammen u.a. von der Weltbank, dem Internationalen Währungsfonds (IWF), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), dem Finanzstabilitätsrat (FSR) und der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO). Sie haben ihr Konsultationspapier mit möglichen Vorschlägen für die künftige Governance des IPSASB im Januar 2014 herausgegeben.

In unserer Stellungnahme halten wir fest, dass durch die Staatsschuldenkrise der Überprüfung der Führungs- und Aufsichtsstruktur des IPSASB zunehmende Bedeutung zugekommen ist. Wir halten auch fest, dass wir die Arbeit des IPSASB unterstützen, die darauf abzielt, hochwertige Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor zu schaffen. Wir sprechen uns dafür aus, den IPSASB in die Governance-Struktur der IFRS-Stiftung einzubinden, weil wie glauben, das die Aufsicht und Überwachung durch die Treuhänder und den Monitoring Board der IFRS-Stiftung die Unabhängigkeit des IPSASB stärken würden.

Wir sind uns bewusst, dass die Treuhänder der IFRS-Stiftung bei ihrer Überprüfung der Strategie 2011 zu dem Schluss gekommen sind, dass kurzfristig der primäre Fokus der IFRS-Stiftung und des IASB auf der Entwicklung von Standards für profitorientierte Unternehmen verbleiben soll, aber wir glauben, dass es angemessen sein könnte, diese Schlussfolgerung (im Rahmen des erforderlichen Konsultationsprozesses) zu überdenken. Wir weisen darauf hin, dass die IFRS-Stiftung angekündigt hat, dass eine weitere Überprüfung der Strategie und Prozesse 2015 angestoßen werden soll, ja das sogar in der Mitschrift von der letzten Sitzung der Treuhänder festgehalten ist, dass der Stab angewiesen wurde, bereits in der zweiten Jahreshälfte 2014 die entsprechenden Vorbereitungen aufzunehmen. Wir sind der Meinung, dass dies eine gute Gelegenheit darstellt, zu überlegen, ob die Aufsicht über den IPSASB in den Verantwortungsbereich aufgenommen werden sollte. Während eine solche Entscheidung erwogen wird, halten wir es für angemessen, dass der IPSASB unter der Ägide des IFAC verbleibt, damit er seine Standardsetzungsaktivitäten innerhalb der bestehenden Finanzierungsvereinbarungen fortsetzen kann.

Hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die Mitgliedschaft der Treuhänder der IFRS-Stiftung halten wir in unserer Stellungnahme Folgendes fest:

Wir sind der Meinung, dass die Treuhänder der IFRS-Stiftung in der Lage sein würden, eine angemessene Aufsicht über die Arbeit des IPSASB auszuüben, da mindestens die Hälfte der Treuhänder über Erfahrungen aus dem öffentlichen Sektor/der Politik verfügen. Daher glauben wir, dass die Treuhänder bereits ein breites Verständnis der Bedürfnisse der Adressaten von Rechnungslegung im öffentlichen Sektor besitzen. Jegliche tatsächlichen oder wahrgenommenen Mängel könnten im Rahmen der Neuberufungen von Treuhändern adressiert werden.

Desgleichen glauben wir auch nicht, das Fragen in Bezug auf die Mitgliedschaft und die Zuständigkeit des Überwachungsgremiums nicht gelöst werden könnten, da dieses "bereits eine Vertretung des öffentlichen Interesses darstellt (die meisten Mitglieder sind öffentliche Behörden), und die Kapitalmärkte unter ihrer Aufsicht von Regierungen und anderen Unternehmen des öffentlichen Sektors genutzt werden".

Wir halten allerdings Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen einer ausgeweiteten IFRS-Stiftung auf die Finanzierung fest:

Problematischer könnte die Finanzierung ausgeweiteter Tätigkeiten der IFRS-Stiftung sein, wenn diese sich der Standardsetzung im öffentlichen Sektor annehmen soll. Die IFRS-Stiftung hat bereits damit gekämpft, eine stabile, unabhängige Finanzierungsgrundlage für ihre gegenwärtigen Aktivitäten in Bezug auf den Privatsektor aufzubauen; Verantwortlichkeiten für den öffentlichen Sektor hinzuzufügen, könnte die Herausforderungen in Bezug auf die Finanzierung noch ausweiten. Jegliche Einbindung von IFAC-Mitgliedorganisationen in die Finanzierung des IPSASB wäre sicher ebenso umstritten wie sie bei der Restrukturierung des IASC 1998-2000 war, und sie müsste eingestellt werden, wenn der IPSASB an den gleichen Unabhängigkeitsstandards gemessen werden soll wie der IASB.

Trotz dieser Bedenken sind wir der Meinung, dass eine gemeinsame Governance-Struktur und ein gemeinsamer Konsultationsprozess zusammen mit wahrscheinlichen Synergien in Bezug auf Stabressourcen weniger zusätzliche Kosten bewirken würde als die Etablierung des IPSASB als unabhängiger Standardsetzer. Dies würden wir "gegenwärtig als Herausforderung und langfristig als suboptimale Lösung" ansehen.

Sie können sich unsere vollständige Stellungnahme hier in englischer Sprache herunterladen.

Zusammenfassung der Sitzung der Treuhänder der IFRS-Stiftung im April 2014

30.04.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung haben eine Zusammenfassung der Ergebnisse ihrer Sitzung veröffentlicht, die vom 8.bis 10. April 2014 in Sydney stattfand.

Die Zusammenfassung besteht aus den folgenden Einzelberichten:

Bericht von der Exekutivsitzung der Treuhänder

Während ihrer eigenen Diskussionen besprachen die Treuhänder die folgenden Themen:

  • Öffentliche Konsultation der zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen IPSASB eingerichteten Gruppe
    Die Treuhänder kamen überein, zwecks der Verbesserung der Governance der Rechnungslegung im öffentlichen Sektor ein einziges gemeinsames Gremium für Überwachung und Aufsicht gegründet werden solle, das sich hauptsächlich aus dem Mitglieder der zur Überprüfung eingerichteten Gruppe zusammensetzen soll.
  • IFRS-Entwicklungen weltweit
    • Saudi-Arabien — Die Treuhänder wurden über das Treffen ihres Vorsitzenden mit dem Gulf Co-operation Council Accounting and Auditing Organisation (GCCAAO) informiert.
    • Vereinigte Staaten — Der Vorsitzende der Treuhänder berichtete von seinen Treffen mit diversen US-Behörden, einschließlich eines Treffens mit der US-amerikanischen Wertpapier- und Börsenaufsicht (SEC).
    • Japan — Die Treuhänder erörterten die Entwicklungen beim IFRS-Übergang in Japan.
    • Europa — Die Treuhänder sprachen über die Kofinanzierung der IFRS-Stiftung durch die Europäische Union.
    • G-20 — Die Treuhänder erörterten Treffen mit dem australischen Finanzministerium und der australischen Börsenaufsicht (ASIC), die der Förderung eines einzigen Satzes globaler Rechnungslegungsstandards gegolten hatten.
  • Entwicklungen in Bezug auf Führungsstruktur und Kontrolle
    Die Treuhänder widmeten sich dem Gesamtrisikomanagement der Stiftung und den zugehörigen Kontrollprozessen und -vorgehensweisen, die insgesamt als wirksam angesehen wurden. Die Treuhänder baten den Stab, die vorbereitenden Arbeiten für die nächste Überprüfung der Struktur und Wirksamkeit so bald wie möglich in der zweiten Jahreshälfte 2014 aufzunehmen und nicht bis 2015 zu warten, auch wenn das der vorgesehene Startzeitpunkt gewesen sei.
  • Kommunikationsstrategie für 2014
    Die Treuhänder erörterten die Entwicklung einer überarbeiteten übergreifenden Kommunikationsmethode für die Organisation, verbesserte Koordination von Einbindungsveranstaltungen auf Strategieebene und Medienaktivitäten.
  • Präsentationen
    Die Treuhänder wurden in Form von Präsentationen über die Arbeiten der folgenden Ausschüsse informiert:
    • Ausschuss für Aus- und Weiterbildung und Inhalte
    • Ausschuss für Prüfung und Finanzen

 

Bericht des Vorsitzenden des IASB

Hans Hoogervorst, der Vorsitzende des IASB, informierte die Treuhänder über die aktuellen Aktivitäten des IASB einschließlich der Angabeninitiative und des gemeinsam mit dem FASB betriebenen Leasingprojekts. Ian Mackintosh, der stellvertretende Vorsitzende des IASB, informierte über den aktuellen Stand im Projekt zur Erlöserfassung.

 

Bericht des Vorsitzenden für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses

Scott Evans, der Vorsitzende des Ausschusses für die Beaufsichtigung des Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) berichtete über die jüngsten Aktivitäten des DPOC. Die Inhalte seines Berichts deckten sich mit dem Bericht von der DPOC-Sitzung vom 8. April 2014.

 

Regionale Einbindungsveranstaltung für Anwender

Als Teil der Sitzung der Treuhänder veranstaltete die IFRS-Stiftung gemeinsam mit den regionalen Wirtschaftsprüfervereinigungen CPA Australia und Institute of Chartered Accountants Australia (ICAA) eine Veranstaltung, bei der die Treuhänder und die Führung des IASB mit Vertretern der wesentlichen Interessengruppen das Thema Die Zukunft der globalen Finanzberichterstattung erörterten. Eine Videoaufzeichnung der Podiumsdiskussion sowie den Text der von Michel Prada gehaltenen Rede hatte der IASB bereits zur Verfügung gestellt.

Die vollständige Zusammenfassung von der Sitzung der Treuhänder finden Sie in englischer Sprache auf der Internetseite des IASB.

IFRS-Stiftung nimmt Stellung zur Konsultation zur Führungs- und Aufsichtsstruktur des IPSASB

30.04.2014

Die IFRS-Stiftung hat gegenüber der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) Stellung zum unter deren Ägide veröffentlichten Konsultationspapier "Die künftige Governance des International Public Sector Accounting Standards Board (IPSASB)" genommen. Die IFRS-Stiftung sieht, dass es Herausforderungen bei der Akzeptanz der Standards des IPSASB durch nationale Behörden und Regierungen gibt, und stimmt der Ansicht zu, dass eine Stärkung der Aufsichts- und Führungsstruktur des IPSASB helfen könnte, diese Herausforderungen zu überwinden.

Von den im Konsultationspapier genannten Optionen hält die IFRS-Stiftung die Option am ehesten umsetzbar, die ein einziges Überwachungs- und Aufsichtsgremium vorsieht, während der IPSASB unter der Struktur des IFAC angesiedelt bleibt. Um die Akzeptanz der Standards des IPSASB zu erhöhen, sollte nach Meinung der IFRS-Stiftung die Überwachung und Aufsicht des IPSASB "durch den internationalen Verbund und andere Organisationen erfolgen, die in der zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des IPSASB eingerichteten Gruppe vertreten sind, möglicherweise zuzüglich der Vereinten Nationen" erfolgen. Ein weiterer Vorteil dieser Lösung sei, dass die gegenwärtigen Finanzierungstrukturen beibehalten werden könnten. Die IFRS-Stiftung vertritt außerdem die Meinung, dass das Überwachungs- und Aufsichtsgremium verantwortlich für die Einrichtung von Tätigkeitsprozessen, beratenden Vereinbarungen und Konsultationsprozessen sein sollte.

Die IFRS-Stiftung beabsichtigt, die nächste Überprüfung ihrer Satzung 2015 aufzunehmen. Dann könne erwogen werden, ob der Zuständigkeitsbereich auf die Verantwortung für den IPSASB ausgedehnt werden könne.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite des IASB herunterladen.

Aktualisiertes Arbeitsprogramm des IASB verfügbar

30.04.2014

Im Nachgang seiner jüngsten Sitzung hat der IASB sein Arbeitsprogramm aktualisiert. Es gab eine Reihe von Änderungen, die nicht nur Verschiebungen betreffen, sondern auch Umsortierungen. So werden preisregulierte Geschäftsvorfälle, die vorher den 'größeren Projekten' zugeordnet waren, jetzt als Forschungsprojekt geführt, während die Angabeninitiative von einem Projekt mit begrenztem Umfang zu einem 'größeren Projekt' erhoben wurde. Neu aufgenommen wurde ein Projekt mit begrenztem Umfang zur Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung.

Gegenwärtiger Stand

Bei den großen Projekten sieht das geplante Arbeitsprogramm jetzt wie folgt aus:

Projekt Gegenwärtiger Stand Nächster Schritt Erwartete zeitliche Planung
Rahmenkonzept — Umfassendes IASB-Projekt Erörterungen nach Veröffentlichung des Diskussionspapiers Entwurf 4. Quartal 2014
Finanzinstrumente – Wertminderung
Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 20141)
Finanzinstrumente — Macro Hedge Accounting Diskussionspapier erneute Erörterungen

2. und 3. Quartal 2014*

Finanzinstrumente – Begrenzte erneute Erwägung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 20141)
Versicherungsverträge Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 2. Quartal 2014*
Leasingverhältnisse Erneute Veröffentlichung eines Entwurfs erneute Erörterungen 2. Quartal 2014*
Preisregulierte Geschäftsvorfälle - Umfassendes Projekt 2) Erste Untersuchungen/Erörterungen Diskussionspapier 2. oder 3. Quartal 2014*
Erlöserfassung Erneute Erörterungen endgültiger Standard 2. Quartal 2014
Angabeninitiative - Änderungen an IAS 13) Entwurf Erneute Erörterungen 3. Quartal 2014
Angabeninitiative - Nettoverschuldung3) Erste Untersuchungen/Erörterungen Entwurf 4. Quartal 2014

* Änderung gegenüber dem letzten veröffentlichten Arbeitsprogramm vom 26. März 2014

1) Laut Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom April 2014 eventuell auch "oder Anfang des dritten Quartals 2014"

2) Jetzt als Forschungsprojekt geführt

3) Im neuen Arbeitsprogramm neu in den Kreis der großen Projekte aufgenommen


Bei den Projekten mit begrenztem Umfang haben sich folgenden Änderungen ergeben:

Zusätzlich zu diesen Änderungen sind die Forschungsprojekte neu organisiert worden, und bei den kurz- und mittelfristigen Projekten wurden Einträge aufgenommen, wann der IASB davon ausgeht, die Erörterungen aufzunehmen. Bei vielen Projekten sind allerdings die Einträge "noch festzulegen" oder "in Abhängigkeit von weiteren Entwicklungen" aufgenommen worden.

Den Arbeitsplan mit Stand vom 30. April 2014 können Sie hier herunterladen (Verknüpfung auf die Internetseite des IASB). Wir haben unsere Projektseiten aktualisiert, um den aktuellen Stand des Arbeitsprogramms sowie anderweitige bekannte Entwicklungen widerzuspiegeln.

Tagesordnung für die Maisitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

30.04.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC wird am 15. und 16. Mai 2014 in Berlin tagen. Für die Sitzung wurdn jetzt eine Tagesordnung zur Verfügung gestellt.

Der IFRS-Fachausschuss wird bei seiner 27. Sitzung folgende Themen besprechen:

Die genaue Tagesordnung und die Möglichkeit zur Anwendung finden Sie auf der Internetseite des DRSC.

Zusammenfassung der DPOC-Sitzung vom April 2014

30.04.2014

Der Treuhänderausschuss für die Beaufsichtigung der Konsultationsprozesses (Due Process Oversight Committee, DPOC) hat im Rahmen der allgemeinen Sitzung der Treuhänder am 8. April 2014 in Sydney getagt. Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine Zusammenfassung der Sitzung zur Verfügung.

Während der Sitzung wurden die folgenden Themen erörtert:

Aktueller Stand der fachlichen Arbeiten

Die Mitglieder des Ausschusses empfingen Informationen zum aktuellen Stand der großen Projekte und einiger Projekte mit begrenztem Umfang im Arbeitsprogramm des IASB.

  • In Bezug auf Macro Hedge Accounting wurde dem DPOC mitgeteilt, dass der IASB in Kürze ein Diskussionspapier veröffentlichen werde
  • Im Hinblick auf Versicherungsverträge wurde der DPOC über Fortschritte informiert, die im Nachgang der Stellungnahmen, Einbindungsaktivitäten und Feldversuche erfolgten, die sich auf die Vorschläge im überarbeiteten Entwurf des IASB zu Versicherungsverträgen bezogen. Dem DPOC wurde mitgeteilt, dass es zwar breite Unterstützung für die Vorschläge gebe, dass aber auch deutliche Bedenken in Bezug auf Komplexität und Bilanzierungsanomalien verblieben. Der DPOC wurde auch darüber unterrichtet, dass der FASB im Feburar 2014 entschieden hat, Konvergenz in diesem Bereich nicht weiter zu verfolgen, sondern begrenzte, gezielte Verbesserungen and seinen bestehenden Standards zur Versicherungsbilanzierung verfolgen will.
  • Der DPOC nahm zur Kenntnis, dass die Erörterungen bei Leasingverhältnissen fortgesetzt werden. Obwohl es Lob für die Bemühungen der Boards gab, auf Bedenken einzugehen, die sich aus dem ursprünglichen Entwurf von 2010 ergeben haben, gibt es weiterhin erhebliche Bedenken über die Kosten und die Komplexität der Vorschläge im neuen Entwurf.
  • Bei preisregulierten Geschäftsvorfällen wurde der DPOC über die Fortschritte im langfristigen Projekt informiert. Bei seiner Sitzung im April 2014 würde der IASB die Schritte des Konsultationsprozesses erörtern, die bisher befolgt wurden, und es wird davon ausgegangen, dass der Stab die Erlaubnis erbittet, mit dem Abstimmungsverfahren zum Diskussionspapier beginnen zu dürfen.
    Hinsichtlich  Erlöserfassung wurde der DPOC informiert, dass das Abstimmungsverfahren zum neuen Standard (IFRS 15) abgeschlossen sei und dieser im zweiten Quartal 2014 herausgegeben werden soll. Bei der Einrichtung der Arbeitsgruppe für die Umsetzung des neuen Standards würden gute Fortschritte erzielt.
  • In Bezug auf das Rahmenkonzeptprojekt wurde festgehalten, dass viele Stellungnehemde die Ansicht geäußert hätten, dass der IASB eine Reihe von Aspekten des Rahmenkonzepts erneut erwägen sollten, die bereits 2010 veröffentlicht worden waren. Insbesondere ging es dabei um Vorsicht, Verlässlichkeit und verantwortliche Unternehmensführung.

Bei den den Projekten mit begrenztem Umfang wurde der DPOC über Fortschritte in Bezug auf die Angabeninitiative, fruchttragende Pflanzen und die Equity-Methode im separaten Abschluss informiert. Der DPOC wies darauf hin, dass bei einer Reihe von Projekten der Zeitplan nicht mehr eingehalten werde. Dies wurde zum Teil Priorität zurückgeführt, die dem Projekt zum Macro Hedge Accounting eingeräumt wurde.

 

IFRS 9 Finanzinstrumente

Der DPOC nahm einen Bericht über die die Einhaltung des Konsultationsprozesses über die Laufzeit des Projekts zur Entwicklung der endgültigen Fassung von IFRS 9 entgegen. Er wurde darüber informiert, dass der IASB beabsichtigt, die endgültige Version von IFRS 9 Ende des zweiten oder Anfang des dritten Quartals 2014 herauszugeben. Dem DPOC wurde mitgeteilt, dass der IASB sich für den 1. Januar 2018 als verbindlichen Zeitpunkt des Inkrafttretens entschieden hat. Dies biete ein Gleichgewicht zwischen dem Wunsch, das neue Modell baldmöglichst zur Verfügung zu haben, der Zeit, die Unternehmen benötigen, um das neue Modell zu etablieren, und der Forderung, Zeit zu gewähren, um Fortschritte im Projekt zu Versicherungsverträgen zu machen.

In Bezug auf Wertminderungen wurde der DPOC über die Einhaltung des Konsultationsprozesses bis dato informiert. Der DPOC wurde daran erinnert, dass Vertreter des IASB bei der Sitzung im Januar 2014 bestätigt hatten, dasss der FSR jetzt akzeptiert haben, dass es bei Wertminderung keine Konvergenz geben werde. Dennoch wolle der FSR die Modelle zur Wertminderung sobald wie möglich in Kraft sehen. Der DPOC wurde auch davon in Kenntnis gesetzt, dass der IASB erwäge, eine Umsetzungsgruppe ähnlich zu der zu Erlöserfassung, die sich derzeit im Aufbau befindet, einzurichten.

Der DPOC nahm auch einen Bericht über die Einhaltung des Konsultationsprozesses in Bezug auf Projekt zur begrenzten erneuten Erörterung von IFRS 9 (Klassifizierung und Bewertung) bis dato informiert. Obwohl ursprünglich gehofft worden war, dass durch dieses Projekt die Vorschriften nach IFRS und US-GAAP näher aneinander herangebracht werden könnten, wurde der DPOC darüber informiert, dass der FASB seit Dezember 2013 eine Reihe von vorläufigen Entscheidungen gefällt hat, die darauf hinweisen, dass er auch bei diesem Projekt auf Konvergenz verzichten will.

 

Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen

Der DPOC nahm einen Fortschrittsbericht zur Arbeit der Beratungsgruppe für Auswirkungsanalysen (Effects Analysis Consultative Group, EACG) entgegen, die eingerichtet wurde, um den IASB beim methodischen Vorgehen in Bezug auf Feldversuche und Auswirkungsanalysen zu beraten. Der DPOC war mit der allgemeinen Richtung des Berichtsentwurfs, den die EACG erarbeitet, zufrieden, aber hatte einige gezielte Anmerkungne und Fragen. Der endgültige Bericht soll bis Juni 2014 fertiggestellt und nach Konsultation mit dem IASB und dem Standardbeirat dem DPOC im Juli 2014 vorgelegt werden.

 

XBRL

Der DPOC erhielt einen Fortschrittsbericht zu den Vorschlägen des IASB zur Überarbeitung des Konsultationsprozesses für die AKtualisierung der XBRL-Taxonomie. Der DPOC hinterfragte den Vorschlag, dass die Konsultationsdokumente für die XBRL-Taxonomie nur mit einer Kommentierungsfrist von 60 Tagen versehen werden sollen, aber war ansonsten zufrieden mit den Vorschlägen wir vorgestellt.

 

Berichterstattung über Einbindungsaktivitäten und Feldversuche und Überprüfung der Korrespondenz

Der DPOC wurde über die anhaltenden Bemühungen des Stabs informiert, die Transparenz und die Berichterstattung in Bezug auf die Rückmeldungen von Einbindungsaktivitäten betreffend Anleger und andere Abschlussadressaten und von Feldversuchen zu bestimmten Projekten informiert. Der DPOC hielt außerdem fest, dass seit seiner letzten Sitzung im Januar 2014 keine neuen Korrespondenzfälle aufgetreten seien.

 

Aktuelle Entwicklungen bei den Beratungsgruppen des IASB

Der DPOC nahm den aktuellen Stand bei der vorgeschlagenen Besetzung bei einer Reihe von Beratungsgruppen zur Kenntnis: die Mitgliedschaft der Arbeitsgruppe für die Einführung des IFRS für KMU (SME Implementation Group, SMEIG) wird ab Juli 2014 auf 30 erhöht, allerdings soll eine Reihe von Plätzen vorerst vakant gehalten werden, falls geeignete Kandidaten später identifiziert werden; eine neue Beratungsgruppe, die Beratungsgruppe zur XBRL-Taxonomie, wird derzeit eingerichtet; und die Mitgliedschaft der Beratungsgruppe für die Umsetzung des Erlöserfassungsstandards, die gemeinsam mit dem FASB eingerichtet wird, soll etwa zu der Zeit bekanntgegeben werden, zu der der neue Standard veröffentlicht wird.

 

Lehrmaterialien

Der DPOC wurde über die Lehrmaterialien informiert, die die Aus- und Weiterbildungsinitiative der IFRS-Stiftung 2014 entwickeln will. Dazu wurde auch darüber berichtet, wie diese Materialien jeweils überprüft werden sollen. Der DPOC zeigt sich mit der Prüfungstiefe der jeweiligen Produkte einverstanden.

Den vollständigen Bericht von der Sitzung in englischer Sprache können Sie auf der Internetseite des IASB einsehen.

FEE meint, die Vorschläge zur IPSASB-Governancereform könnten "innovativer" sein

30.04.2014

Der Europäische Wirtschaftsprüferverband (Fédération des Experts Comptables Européens, FEE) hat eine Stellungnahme zu dem Konsultationspapier veröffentlicht, dass die zur Überprüfung der Governance- und Aufsichtsstrukturen des Rats für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) eingerichtete Gruppe im Januar 2014 herausgegeben hat. FEE fasst die Vor- und Nachteile der im Konsultationspapier gemachten Vorschläge zusammen und kommt zu dem Schluss, dass ein innovativerer Ansatz erforderlich sein könne.

Im Konsultationspapier waren eine Reihe von möglichen Optionen aufgezeigt worden, wie die Aufsichtsstrukturen des IPSASB gestärkt werden könnten:

  • Überwachung und Aufsicht des IPSASB durch das Überwachungsgremium und die Treuhänder der IFRS-Stiftung
    FEE ist der Meinung, dass diese Option zur Glaubwürdigkeit des Handelns im öffentlichen Interesse beitragen und die Unabhängigkeit des IPSASB sicherstellen könne. Diese Lösung müsste jedoch gemeinsam mit der IFRS-Stiftung erarbeitet werden und würde eine Überarbeitung der Satzung der IFRS-Stiftung erfordern. Diese Option schiene daher nicht als zeitnahe Lösung zur Verfügung zu stehen.
  • Separate, vom IFAC unabhängige Überwachungs- und Aufsichtsgremien, während der IPSASB generell unter dem IFAC angesiedelt bleibt
    Diese Möglichkeit sieht FEE als praktikabel und unkompliziert an; sie würde auch nur begrenzte Investitionen von Ressourcen und Zeit erfordern. Nach Meinung von FEE adressiert sie allerdings die Bedenken in Bezug auf Rechenschaftspflicht, Unabhängigkeit und Interessenkonflikte nicht.
  • Neuetablierung des IPSASB außerhalb des IFAC mit eigenen Überwachungs- und Aufsichtsgremien
    FEE sieht diese Lösung als optimal an, da so ein wahrhaft unabhängiger Standardsetzer entstehen würde. Allerdings würden Fragen der Finanzierung und der personellen Ausstattung sowie die Erfordernis, die Governancestruktur des IPSASB in einem absehbaren zeitlichen Rahmen zu reformieren diese Lösung ausscheiden lassen.

Vor dem Hintergrund der Herausforderungen, die alle Optionen mit sich brächten, ist FEE der Meinung, dass andere Ansätze untersucht werden sollten. Nach Meinung von FEE könnte eine mögliche Lösung ein Hybridmodell sein, bei dem die Ausweitung der Verantwortung des Überwachungsgremiums der IFRS-Stiftung mit der Neueinrichtung eines Aufsichtsgremiums für den IPSASB innerhalb des IFAC kombiniert wird. FEE argumentiert, dass die Zielsetzung eines Überwachungsgremiums (Sicherstellung, dass der Standardsetzer im öffentlichen Interesse handelt) und eines Aufsichtsgremiums (Sicherstellung der Einhaltung des Konsultationsprozesses) nicht identisch sind und daher gut in unterschiedlichen Strukturen angesiedelt sein können, wo die erforderliche Expertise bereits vorhanden ist:

Das Überwachungsgremium der IFRS-Stiftung verfügt über wohletablierte Kompetenz, Ressourcen, Prozesse und Glaubwürdigkeit für die Sicherstellung der Wahrung des öffentlichen Interesses bei Rechnungslegungs- und Finanzberichterstattungsaktivitäten im Privatsektor, wovon das meiste direkt anwendbar auf die Standardsetzung im öffentlichen Sektor wäre.

[...]

Die Einrichtung eines neuen Aufsichtsgremiums für den IPSASB, während dieser unter dem IFAC angesiedelt bleibt, (also eine Version des PIOB für den öffentlichen Sektor) hätte die folgenden Vorteile:

  • Die Mitglieder eines solchen Gremiums könnten rein auf der Grundlage ihres Hintergrunds und ihrer Erfahrung in Rechnungslegungsfragen im öffentlichen Sektor ausgewählt werden;
  • ein solches Gremium könnte verhältnismäßig rasch eingerichtet werden, ohne dass bedeutende Satzungs- und Organisationsänderungen bei den Satzungen und Strukturen der IFRS-Stiftung und des IFAC notwendig wären.

Sie können sich die vollständige Stellungnahme in englischer Sprache direkt von der Internetseite von FEE herunterladen.

Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung

30.04.2014

Die EU-Kommission hat entschieden, zu überprüfen, ob die ursprüngliche Zielsetzung der IAS-Verordnung noch relevant ist und ob es Bereiche gibt, in denen das Funktionieren der Verordnung verbessert werden kann. Die Kommission bittet daher um Bewerbungen, aus denen Mitglieder einer informellen 'Expertengruppe zur Evaluierung der IAS-Verordnung' ausgewählt werden sollen.

Aufgabe der Expertengruppe soll sein, die Kommission bei der Durchführung einer rückwirkenden Evaluierung der IAS-Verordnung zu beraten und zu unterstützen. Die Kommission beabsichtigt derzeit, eine öffentliche Konsultation durchzuführen und möglicherweise gezielte Workshops abzuhalten. Es ist beabsichtigt, dabei auf die Erfahrungen der Expertengruppe in Bezug auf diese Aktivitäten sowie auf möglicherweise zusätzlich ratsame Maßnahmen zurückzugreifen.

Bei der Evaluierung der IAS-Verordnung sollen auch die Empfehlungen des Sonderberaters Maystadt in Bezug darauf aufgenommen werden, wie der Beitrag der EU zu den International Financial Reporting Standards (IFRS) gestärkt werden kann und wie die Führungsstruktur der europäischen Gremien verbessert werden kann, die in die Entwicklung dieser Standards involviert sind. Die Evaluierung soll die Empfehlungen von Maystadt durch fundierte Daten über die Erfahrungen mit den IFRS in Europa bisher ergänzen.

Die Expertengruppe soll etwa 18 Mitglieder umfassen, die aus Organisationen, die die Interessen von Erstellern, Anlegern, Finanzanalysten, Rechnungslegern, Prüfern und anderen Interessengruppen widerspiegeln (beispielsweise aus Unternehmen, Verbänden, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Universitäten, Forschungsinstituten, der Zivilgesellschaft, EU-Behörden, EU-Gremien und internationalen Organisationen), sowie aus Behörden der Mitgliedstaaten (einschließlich Aufsichtsbehörden und nationale Standardsetzer) stammen. Die jetzt veröffentlichte Bewerbungsaufforderung gilt der Auswahl der Vertreter von Organisationen. Die Auswahl der Vertreter von Behörden der Mitgliedstaaten erfolgt auf einem anderen Weg.

Auf der Internetseite der EU-Kommission haben Sie Zugang zur englischsprachigen Bewerbungsaufforderung.

Hinweis: Die Frist für die Bewerbung als Mitglied der Expertengruppe wurde bis 3. Juni 2014 verlängert.

Mitschnitt der 26. Sitzung des IFRS-Fachausschusses des DRSC

29.04.2014

Der IFRS-Fachausschuss des DRSC hat am 28. und 29. April 2014 in Berlin getagt. Mitschnitte von den einzelnen Sitzungsteilen stehen jetzt zur Verfügung.

Der IFRS-Fachausschuss hat folgende Themen besprochen:

Die Mitschnitte der einzelnen Sitzungsteile können Sie hier auf der Internetseite des DRSC abrufen.

Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen Kandidaten für freiwerdende Stellen im IFRS-Beirat

29.04.2014

Die Treuhänder der IFRS-Stiftung suchen nach Kandidaten, um Ende 2014 freiwerdende Mitgliederstellen im IFRS-Beirat zu füllen.

Der wesentliche Auftrag des IFRS-Beirats ist es, ein Forum zu bieten, in dem IASB und Treuhänder sich mit Kontaktpersonen austauschen können, die  mit IFRS arbeiten und sich für deren Weiterentwicklung interessieren.

Da verschiedene Amtszeiten zum Ende des Jahres enden, suchen die Treuhänder nach neuen Mitgliedern des Beirats. Kandidaten für die Mitgliedschaft des Beirats sollten über Wissen in Bezug auf und Erfahrung mit der Anwendung der IFRS verfügen. Es wird erwartet, dass sie bis zu drei zweitägigen Sitzungen pro Jahr beiwohnen. Erstberufungen erfolgen erstmals auf zwei oder drei Jahre; eine Verlängerung der Amtszeit um weitere drei Jahre ist möglich.

Interessenten werden um Bewerbungen bis zum 31. Juli 2014 gebeten.

Auf der Internetseite des IASB steht Ihnen eine englischsprachige Presseerklärungen zur Kandidatensuche zur Verfügung.

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