August

IFRS "Grünes Buch" 2014 erscheint bald

29.08.2014

Die IFRS-Stiftung hat bekanntgegeben, dass 'A Guide through IFRS 2014' bald zur Verfügung stehen wird.

Diese Ausgabe, die auch "Grünes Buch" genannt wird, wird den vollen Text der Standards und Interpretationen sowie der Begleitmaterialien (beispielsweise der Grundlage für Schlussfolgerungen) enthalten, die vom IASB bis einschließlich 1. Juli 2014 herausgegeben wurden. Diese werden annotiert und mit ausführlichen Querverweisen versehen. Das Grüne Buch enthält keine Verlautbarungen, die durch andere Verlautbarungen ersetzt wurden aber weiterhin angewendet werden dürfen, wenn ein Unternehmen sich entscheidet, neue Standards nicht vorzeitig anzuwenden.

Seit der letzten Ausgabe des Grünen Buchs, die den Stand zum 1. Juli 2013 widerspiegelte, sind folgende neue Vorschriften hinzugekommen:

Das Grüne Buch wird für £94 plus Versandkosten erhältlich sein (es gibt Nachlässe für Akademiker/ Studenten, Besteller aus Ländern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen und Mengenbestellungen). Weitere Informationen in englischer Sprache und die Möglichkeit der Vorbestellung finden Sie auf der Internetseite des IASB.

Öffentliche Diskussion des DRSC am 10. September mit Erörterung weiteren Entwurfs

29.08.2014

Wie berichtet lädt das DRSC am Mittwoch, den 10. September 2014 zu einer öffentlichen Diskussion ins Airport Conference Center in Frankfurt am Main ein. Die Tagesordnung für die Diskussion wurde jetzt erweitert. Außerdem weist das DRSC darauf hin, dass noch Plätze frei sind.

Besprochen werden sollen nun

  • der Entwurf ED/2014/2 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Vorgeschlagene Änderungen an IFRS 10 und IAS 28) und
  • der Entwurf ED/2014/3 Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (Vorgeschlagene Änderungen an IAS 12).

An der Veranstaltung wird auch ein Boardmitglied des IASB teilnehmen.

Bitte melden Sie Ihre Teilnahme unter bis zum 3. September 2014 an.

Konsultationspapier des IPSASB zur Frage, welche Unternehmen die IPSAS anwenden sollen

28.08.2014

Der Rat für internationale Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards Board, IPSASB) hat ein Konsultationspapier veröffentlicht, mit dem der Frage nachgegangen werden soll, in wieweit die Rechnungslegungsstandards für den öffentlichen Sektor (International Public Sector Accounting Standards, IPSAS) durch staatliche Wirtschaftsunternehmen und andere Unternehmen angewendet werden sollen. Bislang sind staatliche Wirtschaftunternehmen von der Anwendung der IPSAS explizit ausgenommen; das Vorwort zu den IPSAS verweist ausdrücklich darauf, dass diese Unternehmen die IFRS anzuwenden haben.

In IPSAS 1 Darstellung des Abschlusses wird ein staatliches Wirtschaftsunternehmen (government business enterprise, GBE) als ein Unternehmen definiert, das alle der folgenden Merkmale ausweist:

  • Das Unternehmen kann in eigenem Namen Verträge eingehen.
  • Ihm wurden die Finanz- und Geschäftsführungsautorität übertragen, die für das Führen eines Geschäftsbetriebs notwendig sind.
  • Es veräußert Waren oder erbringt Dienstleistungen im Rahmen seiner normalen Geschäftstätigkeit, an anderen Unternehmen mit Realisierung eines Profits oder unter Einbringung aller entstandenen Kosten.
  • Es ist nicht von Regierungszuwendungen abhängig, um als Unternehmen fortgeführt zu werden (mit Ausnahme des Erwerbs von Produkten zu Wettbewerbspreisen).
  • Es wird von einem Unternehmen des öffentlichen Sektors beherrscht.

Mit dem Konsultationspapier The Applicability of IPSASs to Government Business Enterprises and Other Public Sector Entities soll Bedenken entgegengetreten werden, dass durch Abweichungen in der Praxis in Bezug auf die Anwendung der Definition eine zu große Gruppe von Unternehmen als GBE identifiziert wird und dass Unternehmen als GBE bezeichnet werden, die nicht alle Bestandteile der Definition erfüllen.

In dem Papier werden zwei mögliche Ansätze beschrieben, wie der Kreis der IPSAS-Anwender klarer definiert werden kann:

  1. Beschreibung der Merkmale von Unternehmen des öffentlichen Sektors, für die die IPSAS gedacht sind, ohne dass GBE überhaupt definiert werden. Die Merkmale würden auf einer der folgenden Grundlagen entwickelt:
    1. gegenwärtige und derzeit entwickelte Verlautbarungen des IPSASB (einschließlich IPSAS-Rahmenkonzept) oder
    2. Begriffe und Erläuterungen aus der staatlichen Finanzstatistik.
  2. Abänderung der gegenwärtigen Definition von GBE in IPSAS 1 auf eine der folgenden Arten:
    1. Verdeutlichung der gegenwärtigen Definition, um eine einheitlichere Anwendung zu erleichtern, ohne bedeutende Änderung der Definition oder
    2. Eingrenzung der Definition von GBE auf gewinnorientierte Unternehmen (also Ausschluss von Unternehmen, die allein auf die Einbringung aller angefallenen Kosten abzielen).

Der IPSASB selbst ist vorläufig einstimmig zu dem Schluss gekommen, dass der erste Ansatz der bessere ist, wobei sich die meisten Boardmitglieder dafür aussprachen, die Merkmale auf Grundlage bestehender IPSASB-Verlautbarungen zu entwickeln. Hintergrund dieser Schlussfolgerung ist die Überzeugung, dass diese Lösung allgemein und prinzipienbasiert wäre und Regulatoren und anderen Behörden Raum ließe, zu bestimmen, welche Unternehmen die IPSAS anwenden sollen. Es wird im Konsultationspapier auch festgehalten, dass dieser Ansatz dem Ansatz des IASB entspricht, den dieser im Vorwort zu den International Financial Reporting Standards und den einzelnen Standards wählt.

Zum Konsultationspapier kann bis zum 31. Dezember 2014 Stellung genommen werden. Es ist Ihnen über die englischsprachige Presseerklärung auf der Internetseite des IPSASB zugänglich.

FASB veröffentlicht Leitlinien zu Angaben zur Annahme der Unternehmensfortführung

27.08.2014

Der US-amerikanische Standardsetzer FASB hat Änderungen an US-GAAP herausgegeben, die Angaben betreffen, die in Bezug auf die Annahme der Unternehmensfortführung zu leisten sind. Die Änderungen bestehen in Leitlinien dazu, wann und wie diese Angaben im Abschluss zu leisten sind. Ein in die gleiche Richtung gehendes Projekt des IASB konnte bisher nicht abgeschlossen werden.

Mit den Änderungen wird vorgeschrieben, dass ein Unternehmen regelmäßig Prüfungen der Annahme der Unternehmensführung durchzuführen hat. Dabei fußen die Änderungen im Wesentlichen auf bereits bestehenden entsprechenden Vorschriften für Prüfer, die allerdings ausgeweitet wurden. Insbesondere geht es um folgenden Punkte:

  • Es wird eine Definition des Begriffs der erheblichen Zweifel eingeführt;
  • es wird eine Prüfung der Fortführungsmöglichkeit des Unternehmens in jeder Berichtsperiode (einschließlich Zwischenberichtsperioden) gefordert; 
  • es werden Prinzipien für die Berücksichtigung möglicher Auswirkungen von Absichten der Unternehmensleitung eingeführt;
  • es werden bestimmte Angaben gefordert, wenn die erheblichen Zweifel als Ergebnis der Berücksichtigung von Absichten der Unternehmensleitung als gemildert angesehen werden;
  • es werden ausdrückliche Angaben gefordert, wenn die erheblichen Zweifel nicht als gemildert angesehen werden; und
  • es wird eine zukunftsgerichtete Beurteilung für den Zeitraum eines Jahres nach Veröffentlichung des Abschlusses gefordert.

Der IASB hatte ein ähnlich gelagertes Projekt auf seiner Agenda, das aus Einreichungen beim IFRS Interpetations Committee hervorgegangen ist. Allerdings ist es dem IASB nicht gelungen, das Projekt kurzfristig abzuschließen; die zwischenzeitlich geäußerten Meinungen reichten von der Ansicht, dass Änderungen dringend erorderlich seien, bis zur Sichtweise, dass alle notwendigen Vorschriften bereits in den IFRS verankert seien und nur konsequent angewendet werden müssten. Das Projekt des IASB soll im Rahmen der Angabeninitiative weiter erörtert werden.

Auf der Internetseite des FASB stehen Ihnen eine Presseerklärung, die Änderungen und ein FASB in Focus-Newsletter zur Verfügung. Unsere US-amerikanischen Kollegen haben außerdem einen Heads Up-Newsletter verfasst, in dem die Änderungen erläutert werden. Die Änderungen des FASB treten für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 15. Dezember 2015 beginnen.

EFRAG sucht einige neue Mitglieder für seine AG Versicherungen

27.08.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) sucht infolge unlängst ausgeschiedener Mitglieder nach einigen neuen Mitgliedern für die Arbeitsgruppe zur Versicherungsbilanzierung (Insurance Accounting Working Group, IAWG).

Einige Mitglieder der Arbeitsgruppe haben bekanntgegeben, dass ihnen eine Mitarbeit in Arbeitsgruppe nicht länger möglich ist. Daher hat sich EFRAG dazu entschlossen, einen Aufruf an Bewerber zu starten. EFRAG sucht insbesondere Kandidaten mit Prüfer- und Unternehmenshintergrund zur Auffüllung der drei freien Plätze.

Die Mitglieder sollen über große fachliche Erfahrung auf dem Gebiet der Versicherungen - Bilanzierung von Versicherungsverträgen - und der Finanzinstrumente sowie grundlegenderen IFRS-Bilanzierungssachverhalten und deren Anwendung in der Praxis haben. Die Mitglied ist personengebunden, die Entsendung von Stellvertretern ist nicht zulässig.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Presseerklärung auf der Internetseite von EFRAG.

Zusammenfassung der Rückmeldungen zum EFRAGs Stellungnahmeentwurf zur Angabeninitiative

27.08.2014

Die Europäische Beratungsgruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat eine Zusammenfassung der Rückmeldungen zu ihrem im März 2014 herausgegebenen Stellungnahmeentwurf zur Angabeninitiative des IASB herausgegeben.

Am 25. März 2014 hatte der IASB im Rahmen seiner Angabeninitiative einen Entwurf veröffentlicht, mit dem mehrere Änderungen an IAS 1 vorgeschlagen wurden. EFRAG hatte daraufhin am 11. April 2014 einen Stellungnahmeentwurf veröffentlicht, dem am 21. Juli 2014 die endgültige Stellungnahme folgte. In der Stellungnahme brachte EFRAG seine grundsätzliche Unterstützung für das Projekt zum Ausdruck und unterbreitete mehrere Vorschläge, wie die vorgeschlagenen Änderungen weiter verbessert werden könnten.

In dem jetzt veröffentlichten Bericht werden die auf den Stellungnahmeentwurf eingegangenen Rückmeldungen nach Themen gruppiert und der endgültigen Äußerung von EFRAG und einer Begründung für diese gegenübergestellt. Im Großen und Ganzen wurde festgestellt, dass

so gut wie alle derer, die Stellung genommen haben, die im IASB-Entwurf  unterbreiteten Vorschläge sowie die grundsätzliche Botschaft des Stellungnahmeentwurfs von EFRAG begrüßten. Eine Mehrheit der Stellungnehmenden, die unsere Fragen beantwortet hatten, stimmten allerdings EFRAGs Vorschlag nach einem Verbots unwesentlicher Angaben nicht zu. Die Adressaten äußerten zudem eine Reihe kleinerer Bedenken zu anderen Themen, die von den Änderungen abgedeckt werden.

Sie können sich den englischsprachigen Bericht direkt von der Internetseite von EFRAG herunterladen.

SEC benennt neuen Leiter Abteilung Rechnungslegung

26.08.2014

Die US-amerikanische Wertpapier- und Börsenaufsicht (Securities and Exchange Commission, SEC) hat James Schnurr zum neuen Leiter der Abteilung Rechnungslegung und damit zum Nachfolger von Paul Beswick berufen. In seiner neuen Rolle, die er im Oktober antreten wird, wird Schnurr für die Aufsicht über Rechnungslegungsinterpretationen, Sachverhalte aus der Rechnungslegungsausübung und internationale Rechnungslegungsfragen zuständig sein.

Schnurr ist früherer Deloitte-Partner und verfügt über mehr als vierzig Jahre Erfahrung im Bereich Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung. Die letzten Jahre seiner Karriere arbeitete Schnurr im nationalen Leitungsbüro von Deloitte USA, wo er sich intensiv mit SEC-Rechnungslegungsfragen beschäftigte.

Weiterführende Informationen finden Sie in der englischsprachigen Presseerklärung auf der Internetseite der SEC.

IASB veröffentlicht drei Webcasts für Anleger

22.08.2014

Im Rahmen seiner Aus- und Weiterbildungskampagne für Anleger hat der IASB drei auf diese Adressaten zugeschnittene Webcasts veröffentlicht, die Anleger über jüngste Entwicklungen in der Rechnungslegung informieren sollen. Die Webcasts wurden in Zusammenarbeit mit dem Institut der eingetragenen Finanzanalysten (Chartered Financial Analyst Institute, CFA-Institut) entwickelt.

Die folgenden englischsprachigen Webcasts stehen zur Verfügung:

Weiterführende Informationen finden Sie in den Informationen zu Webcasts für Anleger und dem Programm für die Reihe auf der Internetseite des IASB.

IASB veröffentlicht weitere vorgeschlagene Ergänzungen zur IFRS-Taxonomie 2014

22.08.2014

Auf der Internetseite des IASB steht der Entwurf einer zweiten Ergänzung der IFRS-Taxonomie 2014 zwecks öffentlicher Stellungnahme zur Verfügung.

Zum englischsprachigen Entwurf mit dem Titel Proposed Interim Release 2 to the IFRS Taxonomy 2014 kann bis 20. Oktober 2014 Stellung genommen werden.

Eine erste Ergänzung der Taxonomie war im Mai 2014 vorgenommen worden, um IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten widerzuspiegeln .

Eine Presseerklärung zur neuen vorgeschlagenen Ergänzung steht Ihnen auf der Internetseite des IASB zur Verfügung.

IASB gibt Mitgliedschaft der Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf Wertminderung von Finanzinstrumenten bekannt

22.08.2014

Der International Accounting Standards Board (IASB) hat die Mitgliedschaft der neuen Beratungsgruppe zum Übergang in Bezug auf die neuen Vorschriften zur Wertminderung von Finanzinstrumenten bekanntgegeben.

Die als Impairment Transition resource Group (ITG) bereichnete Gruppe wird Anwender dadurch unterstützen, dass sie ein Diskussionsforum für Sachverhalte bietet, die während der Umsetzung der neuen Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 Finanzinstrumente auftreten, die im Juli herausgegeben wurden.

Folgende Personen wurden in die Beratungsgruppe berufen:

  • Wayne Basford, BDO, Partner, IFRS leader Asia Pacific
  • Graham Dyer, Grant Thornton, Senior Manager, National Professional Standards Group
  • Paul Fallon, Standard Bank Group, Head of Group Risk Model Development and Model Management
  • William Hayward, Barclays, Director, Head of Regulatory Risk
  • Helen Killoch, Bank of Montreal, Vice-President and Chief Accountant
  • John McDonnell, PwC, Partner in Banking and Capital Markets Group and Global Accounting Consulting Services
  • Tetsuo Nanri, Bank of Tokyo-Mitsubishi, Manager, Credit Policy & Planning Division
  • Hervé Phaure, Deloitte, Partner, FSI Risk Advisory
  • George Prieksaitis, Ernst & Young, Partner, Financial Services Organisation; Leader of the EY Financial Accounting Advisory Services business in Canada
  • Jörg Michael Scharpe, Deutsche Bank, Group Reporting Director for External Capital and Risk Reporting
  • Chris Spall, KPMG, Partner, Internal Standards Group, Global IFRS Financial Instruments Leader
  • Yu Xiaofel, Bank of China, Accounting Manager

Die Gruppe wird Sachverhalte erörtern, die von jedem Anwender eingereicht werden können. Die Sachverhalte werden vor jeder Sitzung gesichtet und priorisiert und mit entsprechenden Unterlagen im Vorfeld der Sitzung bekanntgegeben. Die Gruppe wird zwei- bis dreimal pro Jahr unter dem Vorsitz von IASB-Mitglied Sue Lloyd tagen, und alle Sitzungen werden öffentlich übertragen. Die erste Sitzung der ITG soll im vierten Quartal 2014 stattfinden.

Auf der Internetseite des IASB stehen Ihnen folgende Informationen in englischer Sprache zur Verfügung:

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