DRSC-Stellungnahme zum EFRAG-Entwurfsschreiben zur IFRS-Qualitätskontrolle

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14.08.2014

Die Europäische Beratungsgruppe zur Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group, EFRAG) hat im Juni 2014 den Entwurf eines Schreibens an den IASB veröffentlicht, in dem Sichtweisen und Vorschläge zur IFRS-Qualitätskontrolle, insbesondere die Erweiterung des Konsultationsprozesses ('due process') um eine Implementierungsphase, enthalten sind. Zu diesem Entwurfsschreiben hat das DRSC nun kritisch Stellung genommen.

Um die IFRS-Qualitätskontrolle zu verbessern, wird im EFRAG-Entwurfsschreiben in zweierlei Hinsicht die Erweiterung des derzeitigen Konsultationsprozesses vorgeschlagen. Zum einen solle vor der Veröffentlichung bereits verabschiedeter IASB-Verlautbarungen eine Überprüfung durch die Öffentlichkeit erfolgen, zum anderen solle nach der Veröffentlichung eine offizielle Implementierungsphase folgen, die von vom IASB einzurichtenden Arbeitsgruppen begleitet würde.

In seiner Stellungnahme an EFRAG lehnt das DRSC beide im EFRAG-Entwurfsschreiben enthaltenen Vorschläge ab:

  • Zwar müsse die der Veröffentlichung von IASB-Verlautbarungen unmittelbar vorangehende IASB-interne Überprüfungsphase transparenter gestaltet werden; die Einführung einer verpflichtenden Überprüfung von verabschiedeten IASB-Verlautbarungen vor deren Publikation durch die Öffentlichkeit lehnt das DRSC indes ab, da auch hierdurch die Identifizierung von nicht beabsichtigten Folgen der neuen Regelungen nicht sichergestellt werden könne.
  • Ebenso lehnt das DRSC die Einführung einer speziellen Implementierungsphase ab, da sich durch die dann zu erwartenden häufigen Änderungen der IASB-Verlautbarungen eine verstärkte Verunsicherung bei der Erstanwendung einstellen könne. Entsprechend sollten im Einzelfall eingesetzte Arbeitskreise zum Übergang auf neue Verlautbarungen einen eng abgegrenzten Aufgabenbereich haben, wobei vom IASB dann eine ausreichende Transparenz sicherzustellen sei.
  • Das DRSC führt zur Implementierungsphase weiter aus, dass nicht damit zu rechnen sei, dass hierdurch die Anzahl der beim IFRS Interpretations Committee eingereichten Fragestellungen sinken werde, da die Anzahl der Einreichungen kein Indikator für die Qualität von IASB-Verlautbarungen darstelle.
  • Schließlich lehnt das DRSC den EFRAG-Vorschlag ab, die EU-Übernahme von IASB-Verlautbarungen erst nach einer etwaigen Implementierungsphase vorzunehmen, da die Übernahmeentscheidung in diesem Fall erst zu einem Zeitpunkt erfolgen würde, an dem die jeweilige IASB-Verlautbarung bereits in der Praxis angewendet wird.

Die DRSC-Stellungnahme steht auf der Internetseite des DRSC zur Verfügung.

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